Schönheitsreparaturen

  • Guten Tag,
    Meine Eltern Wohnen seit 1.7.03 in einer ca. 120qm Wohnung.
    Zum 1.9.17 wurde die Wohnung gekündigt und ich bin gerade dabei mich zu Informieren was alles gemacht werden muss.
    Gestern war bereits die Marklerin da und hat sich die Wohnung angeschaut und war "recht" zufrieden, trozdem müssen meiner meinung nach fast alle Tapeten im Haus erneuert werden, wegen Risse und Farbe die nicht mehr hält.


    Im Mietvertrag den ich unten im Anhang gehängt habe (Die §8) steht u.a. dinge wie :


    2. Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses:
    Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht, dem Zweck und der Art der Mieträume entsprechend regelmäßig auszuführen, wenn das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist. Dies ist im allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall:
    in Küche, Bädern und Duschen : alle 3 Jahre,
    in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre,
    in allen anderen Nebenräumen alle 7 Jahre,

    Die Erneuerung der Anstriche von Fenstern, Türen, Heizkörpern, Versorgungsleitungen und an Einbaumöbeln ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich, wenn das Aussehen mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist.



    Meine frage hier ist nun, muss ich Quasi die ganzen Arbeiten übernehmen? die Teppichböden die hier im Haus sind, sind alle Älter als 15 Jahre die Küche ist ca. 30 Jahre etc. der Vermieter hat Quasi nur das nötigste gemacht und das war es auch.


    Kann mir evtl da jemand rat geben?


    Mit freundlichen Grüßen
    Mirko

  • Hallo,


    die Schönheitsreparatur-Klausel im Mietvertrag ist schon einmal wirksam, da es sich nicht um starre/vorgeschriebene Klauseln handelt.


    Aber: Interessant ist der Punkt 3 "Schönheitsreparaturen bei Auszug". Diese beinhaltet nämlich die sogenannte Quotenregelung, die mehr oder weniger unwirksam ist.


    Siehe hier:


    http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/schoenheitsreparaturen/quoten-und-abgeltungsregelung.html

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Quotenabgeltungsklausel ist seit 2015 ungültig, auch rückwirkend.
    Lt.MV sind die Schönheitsreparaturen gültig auf den M. übertragen und nach fast 15 Jahrren Mietzeit wird eine Renovierung nötig sein.

  • Gestern war bereits die Marklerin da und hat sich die Wohnung angeschaut und war "recht" zufrieden, trozdem müssen meiner meinung nach fast alle Tapeten im Haus erneuert werden, wegen Risse und Farbe die nicht mehr hält.
    Okey vielen dank für die Information, heißt aber auch das ich Renovieren muss beim Auszug oder?


    Hallo,
    die Maklerin ist aber nicht Euer Vertragpartner. Mal abgesehen davon, war an Renovierungen verlangt sie denn von Euch? Ein Vermieter kann jedenfalls die Mietsache nicht in einem besseren Zustand als bei der Übergabe zurückverlangen.