Renovierungskosten vom Vermieter - muss ich diese tragen ?

  • Hallo,

    Vorgeschichte:

    ich bin seit 2011 Mieter meiner Wohnung.
    Die Wohnung hatte ich damals Kautionsfrei übernommen, da diese in einem desaströsen Zustand und gänzlich unrenoviert war.
    Die Renovierung führte ich dann auf eigene Kosten selber durch, bzw. ließ einige Dinge durch einen Heimwerkerdienst vornehmen.

    Seit 2011 habe ich mehrere Briefe an meinen Vermieter geschickt, in welchen bestehende Mietmängel aufgelistet sind (Kopien vorhanden).
    Diese wurden bis heute nicht gänzlich beseitigt. (Darunter Schimmelbildung an allen Außenwänden, herabfallende Balkonteile)
    Mietminderungen etc. haben keinen Erfolg gehabt.

    Anmerkung: Das klingt alles sehr Ghettomäßig. Die Wohngegend ist vernünftig. Der Vermieter kümmerte sich aber um nichts.

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    2017 wurde das Haus verkauft.
    Alle 6 Mietparteien haben die Möglichkeit bekommen den neuen Vermieter kennenzulernen und bestehende Mietmängel und Sonstiges zu besprechen.

    Einige Mietmängel wurden sofort beseitigt. Der Schimmel und die Balkone noch nicht.

    In meinem neuen Vertrag wurde ebenfalls auf eine Kaution verzichtet.

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    Im September 2017 möchte ich umziehen.
    Ich hatte vor 1 Woche meinen neuen Vermieter vor Ort um einige Dinge mit Ihm zu besprechen.

    Dabei fragte ich Ihn, ob ich die Wohnung renovieren müsse, bzw. ob dies Sinne machen würde. Da der Schimmel alle Räume der Wohnung betrifft und nach 2 Monaten (Erfahrung aus vergangenen Streichaktionen) sieht es wieder genauso aus. Eine Beseitigung des Schimmels bedarf einer baulichen Maßnahme, dies weiß ich ganz sicher
    (Nach Rücksprache mit einem Bauunternehmen, welches in der Vergangenheit arbeiten hier durchführte).
    Der Schimmel ist nicht durch falsche Beheizung oder Lüftung entstanden und betrifft alle Wohnungen dieses Hauses.

    Ich möchte mich nicht um eine etwaige Pflicht zur Renovierung drücken. Weiß aber nicht ob ich dazu verpflichtet bin, da die letzten Schönheitsarbeiten ca.12 Monate zurückliegen. Die gesamte Wohnung ist weiß gestrichen.

    Mein neuer Vermieter sagte mir, dass er hier in der Wohnung ein paar Arbeiten durchführen lassen wolle (neue Heizung etc.)
    Dann sagte er mir, dass er die Wohnung gerne durch einen Fachmann renovieren lassen würde, damit alles seinen Vorstellungen entspräche.

    Er sagte mir dann, er würde mir einen Betrag nennen, an dem ich mich beteiligen solle.

    Ist das rechtens ?
    Ich habe die Wohnung unrenoviert übernommen. Alles selber durchgeführt. Lückenlos über Mietmängel berichtet und Buch geführt. Die Wohnung vor 1 Jahr neu gestrichen, damit es im Nachhinein durch den Schimmel wieder wie Mist aussieht.

    Muss ich jetzt für einen Sanierungs-/Renovierungsdienst teilweise mit aufkommen?

    Mir wird immer erzählt, dass ich die Wohnung bei Übernahme renoviert habe und vor 1 Jahr im Rahmen von Schönheitsarbeiten nochmal. Müsse ich nun Garnichts mehr machen.

    Muss ich die Wohnung überhaupt noch renovieren ?
    Muss ich mich an derartigen Kosten beteiligen ?

    An wen kann ich mich wenden um meinen Mietvertrag diesbezüglich checken zu lassen?

    Danke im voraus.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von BentLeg (9. Juni 2017 um 13:50)

  • Ganz einfach ausgedrückt: Hast du eine unrenovierte Wohnung erhalten, kann der Vermieter bei Auszug keine renovierte Wohnung verlangen.

    Solange Du während des Mietverhältnisses ein paar Schönheitsreparaturen durchgeführt hast, wären hier keine Endrenovierungen nötig.

    Anders sieht es aber bei bunten Wänden oder Mustertapeten aus. Hier müsstest Du dann renovieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Er sagte mir dann, er würde mir einen Betrag nennen, an dem ich mich beteiligen solle.

    Was "sagt" dein Mietvertrag? Nur das zählt. Vorausgesetzt es ist wirksam.

    Zitat

    An wen kann ich mich wenden um meinen Mietvertrag diesbezüglich checken zu lassen?

    Anwalt für Mietrecht.

    Zitat

    Im September 2017 möchte ich umziehen.

    Dann solltest Du bis zum 3. Werktag im Juli kündigen.

  • Es ist seit 2015 irrelevant was im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen steht, wenn die Wohnung nachweisbar unrenoviert uebergeben wurde. Man muss dann nur bedenken und geräumt uebergeben.

  • Es ist seit 2015 irrelevant was im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen steht, wenn die Wohnung nachweisbar unrenoviert uebergeben wurde. Man muss dann nur bedenken und geräumt uebergeben.

    Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wird soll dies auch im Mietvertrag vermerkt sein, oder es existiert ein entsprechendes Übergabeprotokoll.

  • Die Wohnung ist bereits fristgerecht gekündigt. Am 1.9.2017 bin ich raus.


    Zu spät... Wohnraummietverträge enden regelmässig zum Monatsablauf.

  • Zu spät... Wohnraummietverträge enden regelmässig zum Monatsablauf.

    Er ist am 1.9.17 bereits raus aus der Wohnung, soll heissen, er zieht am 31.07.aus. Vollkommen richtig.

  • Er ist am 1.9.17 bereits raus aus der Wohnung, soll heissen, er zieht am 31.07.aus. Vollkommen richtig.


    ... und was macht er im August...?

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