Hallo ,
in meinem aktuellen Mietvertrag, den ich wegen Umzug in eine andere Wohnung bereits ordentlich zum 01.09. gekündigt habe, habe ich eine Klausel entdeckt, die der Vermieter mir damals verpasst hat: "Probejahr: Innerhalb des ersten Jahres gilt der Mietvertrag als nichtig, wenn eine Miete nicht bezahlt wird."
Der Mietvertrag wurde zum 12.07.2016 unterschrieben, Mietbeginn war 01.09.2016.
Könnte ich durch Verweigerung der Mietzahlung für Juli den Vertrag nichtig machen?
Danke für Euren Rat!