Mietvertrag nichtig, wenn Miete nicht bezahlt wird?

  • Hallo ,

    in meinem aktuellen Mietvertrag, den ich wegen Umzug in eine andere Wohnung bereits ordentlich zum 01.09. gekündigt habe, habe ich eine Klausel entdeckt, die der Vermieter mir damals verpasst hat: "Probejahr: Innerhalb des ersten Jahres gilt der Mietvertrag als nichtig, wenn eine Miete nicht bezahlt wird."
    Der Mietvertrag wurde zum 12.07.2016 unterschrieben, Mietbeginn war 01.09.2016.
    Könnte ich durch Verweigerung der Mietzahlung für Juli den Vertrag nichtig machen?
    Danke für Euren Rat!

  • in meinem aktuellen Mietvertrag, den ich wegen Umzug in eine andere Wohnung bereits ordentlich zum 01.09. gekündigt habe, habe ich eine Klausel entdeckt, die der Vermieter mir damals verpasst hat: "Probejahr: Innerhalb des ersten Jahres gilt der Mietvertrag als nichtig, wenn eine Miete nicht bezahlt wird."
    Der Mietvertrag wurde zum 12.07.2016 unterschrieben, Mietbeginn war 01.09.2016.
    Könnte ich durch Verweigerung der Mietzahlung für Juli den Vertrag nichtig machen?
    Danke für Euren Rat!


    Einen Rat wirst Du hier nicht bekommen, bestenfalls Meinungen. Meine Meinung ist, dass Du Dich auf dem Holzweg befindest.

  • Diese Klausel ist unwirksam, da sie der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegt und den Mieter unangemessen benachteiligt.

    Eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter ist nur dann möglich, wenn zwei Mietzahlungen ausbleiben. Deswegen wird der Vertrag auch nicht Nichtig.

    Zitat

    Könnte ich durch Verweigerung der Mietzahlung für Juli den Vertrag nichtig machen?

    Nein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.