Hallo in die Runde, ich habe ein Problem mit einem Wasserschaden und brauche einen kundigen Rat. Es geht mir darum, auszuloten, welche Rechte ich habe und sicherzugehen, dass ich nicht „über den Tisch gezogen werde“. Blöderweise haben wir weder eine Hausratsversicherung noch eine Rechtsschutzversicherung. Und googeln hilft nur begrenzt weiter.
Hier der Fall:
Unsere Wohnung (Neubau, Erstbezug) bewohnen wir seit sechs Jahren. In dieser Zeit haben wir das Badezimmer und die dazugehörige Dusche im normalen Rahmen genutzt. Das Badezimmer haben wir gepflegt und bei Bedarf warten lassen (so haben wir Z.B. die Gummidichtungen an den Türen der Dusche austauschen lassen, weil sie mit der Zeit vergilbt waren). Die Dusche haben wir wöchentlich gereinigt und etwa ein Mal im Halbjahr das Abflusssieb geleert. Die Installationen der Dusche (Wasserzufluss und Wasserabfluss) wurden durch uns nicht bearbeitet oder verändert, auch haben wir keine anderen Personen damit beauftragt.
Mitte April 2017 ist uns ein Wasserfleck an der Flurwand aufgefallen, die an das Badezimmer angrenzt, außerdem war im angrenzenden Schlafzimmer eine weitere feuchte Stelle zu sehen, die auch schimmelte. Wir haben am selben Tag unseren Vermieter informiert. Die herbeigerufenen Handwerker stellten fest, dass ein Wasserschaden vorliegt, der von der Dusche ausgeht. Es hieß, die Dusche sei „falsch verfugt“, weil die Fugen nach innen statt nach außen gebeugt angebracht worden waren. Die Fugen wiesen außerdem an zwei Stellen Risse auf. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Duschwanne in unüblicher Weise beweglich ist. Zudem ist dem Handwerker aufgefallen, dass eine direkt an die Dusche angrenzende Fliese in unmittelbarer Bodennähe auf einer Länge von ca. 4 cm überhaupt nicht verfugt war (man konnte tief in den Boden gucken). Wir wurden gebeten, die Dusche nicht zu nutzen, die Schimmelstellen sollten wir selbst behandeln, was wir auch gemacht haben. In ca. 14 Tagen sollte alles getrocknet sein.
Ende April wurde die Dusche neu verfugt und die fehlende Fuge an der Fliese angebracht. Es hieß, dass die Dusche in 24 Stunden wieder benutzbar sei. Wir haben die Dusche aber auch weiterhin nicht genutzt.
Ende Mai sind uns an der Flurwand, die an das Badezimmer angrenzt, neue feuchte Stellen aufgefallen. Wir haben unseren Vermieter wieder umgehend informiert. Der herbeigerufene Handwerker überprüfte die Dusche und stellte fest, dass sie ordnungsgemäß verfugt ist. Auch hier war aufgefallen, dass die Duschwanne in unüblichem Maß beweglich ist.
Anfang Juni wurde der Schaden durch eine Firma begutachtet, die auf Wasserschäden spezialisiert ist. Dabei wurde gemessen, dass mehrere Wände in der Wohnung (Flur, Schlafzimmer, Gästezimmer, Wohnzimmer) feucht sind, im Schlafzimmer wurde außerdem neuer Schimmel oberhalb der Fußleiste entdeckt. Die Schimmelstellen wurden entfernt, alle Verbindungsstellen zwischen den betroffenen Wänden und dem Boden wurden mit Klebeband und/oder Folie versiegelt. Uns wurde geraten, Möbel von den betroffenen Wänden abzurücken, was wir befolgt haben. Zur Ursache hieß es, dass Wasser aus der Dusche in den Boden gelaufen sei und nun in die Wände zieht. Ob der Schimmel unsere Gesundheit gefährdet, konnte uns nicht zuverlässig beantwortet werden.
Am Folgetag hat unser Vermieter in Begleitung von vier Handwerkern (Wasserschadenprofi, Installateur, Fliesenprofi, Maler) und eines Architekten den Wasserschaden in unserer Wohnung begutachtet. Dabei ist festgestellt worden, dass der Syphon in der Dusche undicht und beweglich ist, so dass Wasser in den Raum zwischen dem Boden und der Betonplatte gelangen konnte. Genaue Angaben zur Ursache wurden uns nicht mitgeteilt. Die Dusche wurde unbenutzbar gemacht, der Syphon abgedichtet. Das Ergebnis der Begehung wurde von uns schriftlich festgehalten und am selben Tag an den Vermieter gemailt. Außerdem haben wir schriftlich angefragt, was wir tun können, wenn sich die Wohnung als unbewohnbar sein sollte und wer für eventuelle Schäden an unserem Eigentum aufkommen wird. Außerdem haben wir angekündigt, dass wir eine Mitminderung erwägen.
Am Folgetag wurde unser Kleiderschrank von einem Schreiner teilweise abgebaut und ca. 50 cm von der Wand abgerückt. An der Schlafzimmerwand zeigte sich eine großflächige Stelle (ca. 120cm x 50cm), die feucht und voller Schimmel war. Außerdem war die Schrankrückwand vom Schimmel befallen. Der Wasserschadenprofi hat die Schimmelstelle an der Schlafzimmerwand und die Schrankrückwand daraufhin mit Folie und Klebeband versiegelt.
Als wir unseren Vermieter darüber informierten, wurde uns mitgeteilt, dass die seine Versicherung für Schäden an unserem Eigentum nicht aufkommen wird. Eine Ersatzwohnung könne uns nicht gestellt werden, für die Kosten einer von uns angemieteten Ersatzwohnung werde der Vermieter nicht aufkommen. Außerdem hieß es, einer der Installateure habe bei der Begehung befunden, dass am Syphon in der Dusche Schrauben lose waren. Wir zeigten uns verwundert, weil uns das bei der Begehung so nicht mitgeteilt worden war. Wörtlich hieß es vom Vermieter „der Installateur sprach davon, dass alle drei Schrauben mit drei Umdrehungen festgemacht werden mussten, was sicherlich nicht von alleine passiert ist“. Daraufhin erklärten wir, dass wir keine derartigen Interventionen am Syphon der Dusche vorgenommen haben.
Am Folgetag wurde unsere Wohnung von einem Baubiologen begutachtet. Er hat das Schlafzimmer als unbewohnbar eingestuft und auch den Rest der Wohnung hat er als ungeeignet für ein Kleinkind und eine Schwangere befunden. Sein Rat war, die Wohnung möglichst schnell zu verlassen. Auch der Sachverständige der Gebäudeversicherung des Vermieters gab uns den Rat, möglichst schnell auszuziehen und die Kosten der Ersatzwohnung über eine Mietminderung zu auszugleichen. Unsere Möbel sind nicht beschädigt, müssen aber professionell gereinigt und möglicherweise zwischengelagert werden. Auch diese Kosten sollen wir tragen. Der Sachverständige ging übrigens auch davon aus, dass der Schaden durch den undichten Siphon entstanden ist, konnte das aber nicht überprüfen, weil der Siphon wieder festgeschraubt war. Die „falsche Verfugung“ und die Risse in den Fugen waren kein Thema mehr.
Meine Frage: Ist das alles so rechtens? Oder sollte ich prüfen lassen, ob der Vermieter möglicherweise doch auch für Schäden an unserem Eigentum haftet?