Vorzeitige Kündigung wegen nicht gemachter Reparaturen

  • Hallöchen,
    Ich bin mittlerweile im 6. Monat schwanger und wohne mit meinem Verlobten zusammen in einer 2Zimmer Wohnung. Da wir im 5. OG ohne Fahrstuhl und Keller wohnen, waren wir gezwungen uns eine andere Wohnung zu suchen. Ich schaffe die Treppen auch gerade so noch. Jetzt haben wir nach Monate langer suche eine Wohnung gefunden in die wir zum 01.07. beziehen können. Nun ist es so das die Terrasse sanierungsbedürftig ist schon bevor wir eingezogen sind im November 2015. Beim unterschreiben des Vertrages wurde uns gesagt das sie spätestens im Frühjahr 2016 saniert wird. Da nichts passierte mahnten wir das einmal an und beim zweiten mal forderten wir eine mietminderung die wir auch bekamen. Nach über einem Jahr passiert hier immer noch nichts und wir können sie nicht benutzen da damals kein Ablauf eingebaut wurde, weshalb der Holzboden ausgerissen wurde in die Ecke gestapelt wurde und sich jetzt ein Biotop bildet. Unsere Nachbarn haben schon Schimmel in der Wohnung und bei uns quillt der Boden immer mehr auf (das Laminat).
    Die Vermietung ist der Meinung das bei diesen Mängel keine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen würde und ich möchte gerne wissen ob das wahr ist?

    Wir haben trotzdem gekündigt und hoffen es auf die nette Art zu lösen, aber bei Nöten nehmen wir uns einen Anwalt!

    Danke im voraus für die Hilfe!

  • Hallo Ella,

    da kannst Du nur versuchen, Dich mit dem Vermieter zu einigen. An eine fristlose Kuendigung sind sehr hohe Anforderungen geknuepft, auch fuer den Mieter. Ein nicht nutzbarer Balkon (fuer den zusaetzlich eh schon die Miete gemindert wird) und aufgequollenes Laminat reichen da bei Weitem nicht.

    cu
    Guenni

  • Übrigens, eine Mietminderung beantragt man nicht, die nimmt man selbst vor.


    Naja, sie hatten die MM gefordert, erfolgreich. Aber inzwischen hat Ella ja gekündigt... :D

  • Eine fristlose Kündigung hat ja zur Voraussetzung, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Interessenabwägung beider Seiten (!) nicht zumutbar ist. Das sehe ich bei einem nicht nutzbaren Balkon, für den ohnehin keine Miete mehr gezahlt wird, sowie aufquellendem Laminat (warum überhaupt?) nicht. Da müssen ganz andere Voraussetzungen her, bei denen z.B. die ganze Wohnung unbewohnbar ist und der Zustand nicht zeitnah vom Vermieter zu ändern usw.

    Habt ihr einen Kündigungsausschluss vereinbart oder warum wollt ihr überhaupt außerordentlich kündigen?

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