Komplizierter Fall

  • Hallo an Alle,

    ich habe da ein kleines Problem: Ich habe am 31.05.17 erfahren, dass ich in eine neue Wohnung ziehen kann. Sofort habe ich bei der aktuellen Vermietung angerufen, wie man nun am schnellsten vorgehen könnte. Mir wurde gesagt: " schicken sie Ihre Kündigung per Fax an uns und an die Hausverwaltung Ihrer Region. Dies habe ich getan. Das Faxgerät bei der Hausverwaltung war nicht zugänglich. In der Zentrale kam es aber an, was mir auch per Telefon bestätigt wurde. Am nächsten Tag habe ich eine E-Mail von meiner Kontaktperson aus dieser Zentrale bekommen, in der stand, dass es angekommen sei, bei der Hausverwaltung aber nicht. Sie habe das schreiben mit einem "Eingegangen am 31.05.17" Stempel versehen und per Post an die Hausverwaltung geschickt.

    Nach 2,5 Wochen und ständiger bitte um Bestätigung bekomme ich nun die Mail, dass die Kündigung laut § 623 (Kündigung in schrifftl. Form) nicht rechtens sei.

    Dabei wurde das Schreiben per Post an Sie versendet, seitens der Zentrale.

    Wer hat nun Recht?

  • Hallo Kevken90,
    Fax o.ä. sind rechtsunwirksam, wenn es bspw. Kündigungen betrifft.
    Hättest besser per Einwurfeinschreiben gekündigt, also sollteste das jetzt nachholen.

  • Ja es geht mir nun lediglich darum, ob ich 2 mal oder nur einmal doppelt Miete Zahlen muss. Das schreiben von der aus der Zentrale habe ich ja auch noch, mit Eingang der Kündigung und der Weiterversendung per Post an die Hausverwaltung. Diese Weiterversendung per Post ist dann also keine rechtmäßige Kündigung? Auf gut deutsch, ich wurde verarscht, als mir gesagt wurde, dass ich per Fax kündigen soll?

  • Zitat

    Nach 2,5 Wochen und ständiger bitte um Bestätigung bekomme ich nun die Mail, dass die Kündigung laut § 623

    § 568
    Form und Inhalt der Kündigung

    (1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

    Das man dir eine falsch Auskunft gegeben hat ändert nichts daran das die Kündigung per Fax unwirksam ist.

    Hast Du denn inzwischen eine wirksame Kündigung in Schriftform geschickt?

    Wenn die nicht spätestens am 5. Juni 2017 dem Vermieter zugegangen ist mußt Du noch bis 31.8.2017 Miete zahlen. Also 3 mal.

  • Ja das dachte ich mir schon. Danke euch schonmal. Wird morgen erst verschickt, weil ich davon ausgegangen bin, dass es dann läuft nach schriftlicher Bestätigung seitens der Mietzentrale. Dass die nun so nett sind und extra lange warten, bis sie mir diese Mail schreiben.. nunja.

    Ehm du meinst bis 30.09.17 oder? Weil, wenn ich jetzt die "schriftliche" Kündigung hinschicke, muss ich noch nächsten Monat, August und September zahlen. oder vertue ich mich da nun? (Miete wird immer zum 1. des Monats überwiesen)

  • Ja das dachte ich mir schon. Danke euch schonmal. Wird morgen erst verschickt, weil ich davon ausgegangen bin, dass es dann läuft nach schriftlicher Bestätigung seitens der Mietzentrale. Dass die nun so nett sind und extra lange warten, bis sie mir diese Mail schreiben.. nunja.

    Ehm du meinst bis 30.09.17 oder? Weil, wenn ich jetzt die "schriftliche" Kündigung hinschicke, muss ich noch nächsten Monat, August und September zahlen. oder vertue ich mich da nun? (Miete wird immer zum 1. des Monats überwiesen)

    So ist es. Ich habe mich das vertan.

  • (Miete wird immer zum 1. des Monats überwiesen)


    Spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass sie mietvertragsgemäss überwiesen wird bzw. beim Empfänger gutgeschrieben wird.
    Wenn Du jetzt "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (genau so formulieren!) kündigst, wäre das dann automatisch zum 30.09.2017.
    Noch was: Die Kündigung an den Vermieter (lt. Mietvertrag) adressieren, NICHT an "Vermietung", "Hausverwaltung" o.ä.
    ... und nicht vergessen zu unterschreiben (wie es mein früherer Mieter mal gemacht hatte...:eek:)...:o