Hallo an Alle,
ich habe da ein kleines Problem: Ich habe am 31.05.17 erfahren, dass ich in eine neue Wohnung ziehen kann. Sofort habe ich bei der aktuellen Vermietung angerufen, wie man nun am schnellsten vorgehen könnte. Mir wurde gesagt: " schicken sie Ihre Kündigung per Fax an uns und an die Hausverwaltung Ihrer Region. Dies habe ich getan. Das Faxgerät bei der Hausverwaltung war nicht zugänglich. In der Zentrale kam es aber an, was mir auch per Telefon bestätigt wurde. Am nächsten Tag habe ich eine E-Mail von meiner Kontaktperson aus dieser Zentrale bekommen, in der stand, dass es angekommen sei, bei der Hausverwaltung aber nicht. Sie habe das schreiben mit einem "Eingegangen am 31.05.17" Stempel versehen und per Post an die Hausverwaltung geschickt.
Nach 2,5 Wochen und ständiger bitte um Bestätigung bekomme ich nun die Mail, dass die Kündigung laut § 623 (Kündigung in schrifftl. Form) nicht rechtens sei.
Dabei wurde das Schreiben per Post an Sie versendet, seitens der Zentrale.
Wer hat nun Recht?