Nach Kündigung: Mieter soll neu tapezieren

  • Hallo zusammen,

    es gibt zwar bereits ähnliche Fälle, die hier im Forum besprochen wurden, aber ein paar (entscheidende?) Details waren doch anderes. Deswegen wollte ich doch noch einmal einen neuen Thread eröffnen.

    Folgendes Szenario:
    Ich habe meine Wohnung nach etwas über fünf Jahren gekündigt. Bei meinem Einzug war die Tapete (Raufaser) neu und angestrichen. Nun, nach fünf Jahren, sind durch meine Katze einige Kratzspuren an der Tapete. Der Vermieter meinte beim Vorabbesichtigungstermin, dass ich vor dem Auszug die Tapeten abreißen soll. Das habe ich so akzeptiert.

    Dann kam ein Schreiben, in dem es hieß, dass ich nun doch komplett neu tapezieren muss, da ich die Wohnung ja fertig übernommen hatte.

    Ist der Vermieter im Recht? Gibt es dazu eine klare Rechtssituation?

    Grüße,
    Ellio

  • ... dass danach ein Schreiben kam, in dem stand, dass ich nun doch nicht nur abreißen, sondern neu tapezieren soll (siehe Eibgangsposting).


    Hast recht. Eine Verbesserung kann der VM jedoch nicht verlangen. Wie sind denn die Abmachungen im Mietvertrag?

  • Damit, dass ich die Wohnung ja mit Tapete übernommen und nun den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen hätte.

    Das ist Wunschdenken, entbehrt aber jeder rechtlichen Grundlage. Was genau steht in deinem MV in welchem Zustand du die Rückgabe der Wohnung schuldest? Und steht in deinem MV ein Satz" Der Mieter trägt die Kosten der Schönheitsreparaturen?
    Befindet sich die Wohnung in Berlin , oder woanders?

  • Ich stelle mir hier die Frage, ob es tatsächlich um Schönheitsreparaturen geht oder nicht viel mehr um Beschädigung der Mietsache. Wenn es in den Bereich der Beschädigung fällt, ist irrelevant, ob Schönheitsreparaturen wirksam übertragen wurden und was zum Zustand der Wohnung vereinbart wurde. Dann haftet der Mieter für die Schäden und muss diese beseitigen.

    Die Frage ist hier also, ob es noch in den Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs fällt oder nicht. Wenn die Kratzspuren deutlich sichtbar sind, schätze ich eher, dass der Mieter hier handeln muss und neu tapezieren bzw. die Wohnung in den vertragsgemäßen Zustand versetzen und der ist sehr wahrscheinlich mit nicht zerkratzten Tapeten.

    Mal anders betrachtet: wenn der Vermieter nun auf seine Kosten tapezieren lassen muss, wird er sich gut überlegen, an den nächsten Mieter mit Katze (oder Hund) zu vermieten und nach dem nächsten Mieterwechsel wieder auf den Kosten zu sitzen. Wenn man also zukünftig noch auf Mietwohnungen hoffen will, in denen Hund und Katze erlaubt sind, sollte man auch bereit sein, für entstandene Schäden aufzukommen.

  • Im Mietvertrag steht etwas von Schönheitsreparaturen alle fünf Jahre und auch was zur Kündigung und den Kosten. Das Ganze ist etwas länger, deswegen als Bildanhang. (Ich meine gelesen zu haben, diese starren Fristen für Schönheitsreparaturen seien mittlerweile nichtig?)

    Unbenannt-1.jpg

  • Die Klauseln sind unwirksam wegen der Quotenklausel. Frage 1: Hast du deine neue Wohnung auch bei dieser Genossenschaft?

    Die Beschädigungen durch den Stubentiger sind so eine Sache. a) kann man hier nicht nachvollziehen, wie schlimm es wirklich ist. b) wären die ja mit Tapeten runter definitiv beseitigt und damit jkönnte der Mieter hier ja leben.
    c) Beruft sich der VM hier nicht auf eine Beschädigung

  • Die Klauseln sind unwirksam wegen der Quotenklausel. Frage 1: Hast du deine neue Wohnung auch bei dieser Genossenschaft?

    Die Beschädigungen durch den Stubentiger sind so eine Sache. a) kann man hier nicht nachvollziehen, wie schlimm es wirklich ist. b) wären die ja mit Tapeten runter definitiv beseitigt und damit jkönnte der Mieter hier ja leben.
    c) Beruft sich der VM hier nicht auf eine Beschädigung

    Die neue Wohnung ist nicht bei diesem Vermieter.
    Die Beschädigungen sind vereinzelt. Eventuell könnte man, falls so etwas möglich ist, nur einige Streifen Tapete ersetzen. Handwerklich bin ich da total überfordert und müsste einen Fachmann ranlassen, was sicherlich ein paar hundert Euro kosten würde.

    Übrigens will der Vermieter auch, dass Zargen und Decken gestrichen werden.

    Meint ihr, ich soll mal meine Rechtsschutzversicherung bemühen?