Ich habe mein Mietverhältnis vor bereits 5 Monaten gekündigt. Bei der Wohnungsübergabe hat der VM Mängel festgestellt und bis dato keinen Cent der Kaution zurückgezahlt.
Der VM hat bis heute keinen Kostenvoranschlag o. ä. machen lassen, geschweige denn den Schaden beheben lassen.
Nun die Frage: Gibt es für die Beseitigung von Mängeln eine Verjährungsfrist die der VM einhalten muss ? Ab wann kann ich meine Kaution (zumindest anteilig denn NK Abrechnung für das letzte Jahr steht noch aus) zurückverlangen ?
Der VM macht nicht den Anschein irgendetwas reparieren zu lassen sondern sitzt nur faul auf seinem ....
Für kompetente Hilfe wäre ich dankbar