Abrechnung nach Umzug

  • Ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung für meine Alte Wohnung erhalten.

    Abrechnungszeitraum: 01.01. bis 31.12

    Abrechnungszeitraum der Nebenkosten ist: 01.01.2016 bis 31.03.2016

    Ich habe für diesen Zeitraum ein Heizungsnachzahlung von 179 € zu Leisten.

    das ist fast so hoch wie die Nachzahlung in der neuen größeren Wohnung.

    Kann dies stimmen? Ich Heize relativ wenig weil ich den ganzen Tag auf Arbeit bin. Ich habe normal in der alten Wohnung Rückzahlungen erhalten.

  • Ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung für meine Alte Wohnung erhalten.


    Abrechnungszeitraum der Nebenkosten ist: 01.01.2016 bis 31.03.2016

    Ich habe für diesen Zeitraum ein Heizungsnachzahlung von 179 € zu Leisten

    Vollkommen normal und damit war bei diesem Nutzungszeitraum absolut zu rechnen. In diesem Zeitraum entstehen ca. 45 % der Heizkosten des Jahres, du hast jedoch nur 25% vorausgezahlt. Zumindest wenn du, wie bei fast allen Mietverhältnissen üblich, das ganze Jahr über die gleichen monatlichen Vorauszahlungen getätigt hast. Deshalb kommt es bei solchen Abrechnungszeiträumen zwangsläufig zur Nachzahlung.

  • Du bist innerhalb der Heizperiode ausgezogen, so dass die Nachzahlung nicht unbedingt ungewöhnlich ist.

    Siehe der Hinweis vom Schweinchenfan: Du zahlst auch im Hochsommer die Vorauszahlungen für Heizkosten. Diese "Ansparung" fehlt dir einfach, wenn Du im Frühjahr ausziehst

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nutzungszeitraum ausschließlich in Heizmonaten, hier die heizkostenintensivsten des Jahres, da ist eine Nachzahlung so sicher wie das Amen in der Kirche.

    Zitat

    Kann dies stimmen?

    Ja

    Zitat

    Ich Heize relativ wenig

    Standartantwort bei Heizkostennachzahlungen.

    Wie gesagt Nutzungszeitraum ausschließlich Heizmonate.

    Dazu kommt, das übersehen Mieter auch gerne, das Heizkosten ja nicht zu 100 % nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Zitat

    Ich habe normal in der alten Wohnung Rückzahlungen erhalten.

    Da war dein Nutzungszeitraum sich auch ganzjährig.

  • Vielen lieben Dank für all die Antworten.

    Sollte ich nochmal umziehen werde ich besser darauf achten wann.

    Das spielt doch letztlich keine Rolle. Dafür war die Nachzahlung in der Wohnung, in der du jetzt wohnst, geringer. Denn dort hast du nur ca. 55% der Heizkosten verbraucht und 75% vorausgezahlt. Wenn du im Sommer umgezogen wärst, hättest du in der alten Wohnung vielleicht keine Nachzahlung gehabt, dafür in der neuen eine umso größere. Unterm Strich ist das egal.

    Eigentlich kannst du dich ja sogar über Nachzahlungen freuen, denn dann hast du dem Vermieter zumindest schon mal kein zinsloses Darlehen gewährt, sondern er dir.

    Wenn deine Vorauszahlungen nicht sehr großzügig angepasst wurden, kannst du in der neuen Wohnung eigentlich auch schon mit einer Nachzahlung für dieses Jahr rechnen, wenn du bereits für den Nutzungszeitraum April bis Dezember eine Nachzahlung hattest. Da kannst du ja schon mal etwas bei Seite legen, dann braucht man sich keine oder weniger große Gedanken machen, wenn dann die Abrechnung kommt.

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