Hallo zusammen,
ich ziehe bald aus und werde meine Kaution zu 99% vor Gericht einklagen müssen.
Leider zahlt die Rechtschutz einen Teil der Auseinandersetzung nicht, nämlich die Kosten der Schönheitsreparaturen bzw. dessen Streitwert.
Ich bin 2010 eingezogen in die unrenovierte Wohnung. Auch die Vormieterin ist in die unrenovierte Wohnung eingezogen.
Im Mietvertrag steht folgendes:
Der Vermieter möchte mir u.a. Renovierungskosten (die er wieder nicht durchführen lässt) abziehen.
Meiner Meinung nach ist die Klausel ungültig (wegen §8(3)) und zudem komplett ungültig durch das BGH Urteil von 2015.
Wie seht ihr das?
100% Gerichtserfolg ?
MfG