Frage zur Renovierungskosten bei Auszug

  • Hallo zusammen,
    ich ziehe bald aus und werde meine Kaution zu 99% vor Gericht einklagen müssen.
    Leider zahlt die Rechtschutz einen Teil der Auseinandersetzung nicht, nämlich die Kosten der Schönheitsreparaturen bzw. dessen Streitwert.

    Ich bin 2010 eingezogen in die unrenovierte Wohnung. Auch die Vormieterin ist in die unrenovierte Wohnung eingezogen.

    Im Mietvertrag steht folgendes:

    123.jpg123.jpg

    Der Vermieter möchte mir u.a. Renovierungskosten (die er wieder nicht durchführen lässt) abziehen.

    Meiner Meinung nach ist die Klausel ungültig (wegen §8(3)) und zudem komplett ungültig durch das BGH Urteil von 2015.

    Wie seht ihr das?

    100% Gerichtserfolg ?

    MfG

  • Hallo Mieter123,

    eine 100%ige Garantie kann und wird Dir nicht einml ein Anwalt geben, geschweige denn wir als Forennutzer. Aber ja, meiner Ansicht nach spricht alles dafuer, dass Du weder Schoenheitsreparaturen durchfuehren noch Geld dafuer zahlen musst.

    ABER: Beschaedigungen, von denen Du nicht beweisen kannst, dass sie schon bei Anmietung vorhanden waren, musst Du fachgerecht beseitigen (lassen). Und die Entscheidung, was als Beschaedigung gilt und was nicht, trifft halt ein Richter. Der BGH hat z.B. entschieden, dass in kraeftigen Farben gestrichene Waende eine Beschaedigung sind.

    cu
    Guenni

  • Zitat


    100% Gerichtserfolg ?

    Kann keiner wirklich zu 100% einschätzen. Vielleicht ist der Richter auch ein leidgeplagter Vermieter, der auf seinen Renovierungskosten sitzen bleibt?

    Grundsätzlich ist das BGH-Urteil aus 2015 aber eindeutig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Kannst du beweisen, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde?
    Wieso will die RSV nicht bezahlen? Mietrecht ist versichert? Ohne Schönheitsreparaturen???
    Welcher Versicherer/ Tarif ist das?

  • Ich bin 2010 eingezogen in die unrenovierte Wohnung. Auch die Vormieterin ist in die unrenovierte Wohnung eingezogen.


    Wichtig ist, wie der Zustand der Wohnung bei Deinem Einzug war. Gibt es ein Übernahmeprotokoll oder irgendwelche zielführenden Vereinbarungen im Mietvertrag?

  • Ich habe bei Einzug mehrmals auf ein Übergabeprotokoll bestanden, wurde einfach ignoriert.
    Habe selber eins angefertigt und nur selber unterschrieben wo ich alle Mängel schriftlich festgehalten habe.
    Das habe ich dem VM auch per Email geschickt. Die erheblichen Mängel z.B. Rolllade geht nicht runter hat er auch beseitigen lassen.

    Hätte diverse Zeugen dass die Wohnung nicht renoviert übergeben wurde, z.B. die Vormieterin. Aber das stand auch nie zur Diskussion.

    Einzug war 2010, Rechtsschutz 2015 abgeschlossen -> ÖRAG zahlt nicht.

    Bei irgendwelchen Beschädigungen bin ich immer in der Beweispflicht ? Niemals der VM auch wenn er auf mein Drängen hin kein Übergabeprotokoll gemacht hat ? :confused: :mad:

    Einmal editiert, zuletzt von Mieter123 (21. Juni 2017 um 17:19)

  • Interessant, ich entnehm' das den Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) 2017 ÖRAG der Örag nicht, aber na gut.
    Allerdings ist da m.M.n. überraschend viel ausgeschlossen, ich würde an deiner stelle den Versicherer in jedem Fall wechseln, da die praktisch alles ausgeschlossen haben.

  • Interessant, ich entnehm' das den Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) 2017 ÖRAG der Örag nicht, aber na gut.
    Allerdings ist da m.M.n. überraschend viel ausgeschlossen, ich würde an deiner stelle den Versicherer in jedem Fall wechseln, da die praktisch alles ausgeschlossen haben.


    ÖRAG...? Noch nie gehört...:confused: