Hallo zusammen,
eben habe ich von einem Bekannten diesen Ausschnitt aus seinem Mietvertrag bekommen.
Er würde gerne kündigen, allerdings erlaubt ihm das Hochschuleigene Wohnheim bloß eine Kündigung bei Studienabschluss oder Exmatrikulation.
Da hab ich mich gefragt, ist dieser Vertrag so überhaupt rechtskräftig, darf ein Vermieter einem Mieter das Recht auf Kündigung entziehen?
MFG,
Fabian