Kündigung an Abschluss des Studiums/Exmatrikulation gebunden

  • Hallo zusammen,

    eben habe ich von einem Bekannten diesen Ausschnitt aus seinem Mietvertrag bekommen.

    Er würde gerne kündigen, allerdings erlaubt ihm das Hochschuleigene Wohnheim bloß eine Kündigung bei Studienabschluss oder Exmatrikulation.
    Da hab ich mich gefragt, ist dieser Vertrag so überhaupt rechtskräftig, darf ein Vermieter einem Mieter das Recht auf Kündigung entziehen?

    MFG,
    Fabian

  • Er würde gerne kündigen, allerdings erlaubt ihm das Hochschuleigene Wohnheim bloß eine Kündigung bei Studienabschluss oder Exmatrikulation.


    Hallo Fabian,
    es ist nicht das Hochschuleigene Wohnheim, sondern der Vertrag, welcher eine Kündigung nur bei Studienabschluss oder Exmatrikulation erlaubt, welches ich für korrekt halte, da es sich ja nicht um einen üblichen Mietvertrag handelt.

  • Hallo Berny,

    es ist doch aber gesetzlich geregelt, dass maximal 4 Jahre Kündigungsausschluss erlaubt sind.
    Diese werden hier meines Erachtens überschritten.

    Grüße,
    Fabian

  • Hallo,

    der Vertragsteil zielt doch nicht darauf ab, dass dein Bekannter nicht kündigen kann, sondern, daruaf, dass das Studentenwohnheim ihn wieder loswird, wenn er sein Studium beendet (vorzeitig oder regulär).

    Ich denke, er wird keine Schwierigkeiten haben das Mietverhältnis zu beenden. Es gibt ja eher zu wenige Wohnungen, als zu viele.

    Hat er schonmal beim Wohnheim gefragt?

    Gruß
    H H