Neuer Mietvertrag WG nach Auszug einer Mieterin

  • Liebe Community,

    ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt..


    Ich wohne seit 2 Jahren in einer WG bestehend aus 3 Mietern. Der aktuelle Mietvertrag ist im Jahr 2005 zwischen dem Vermieter und der "Wohngemeinschaft Frau Müller, Frau Meier, Frau Schmitz" geschlossen worden. Die WG wurde immer mal wieder durch neue Mieter ausgetauscht. Hierzu gab es vor Einzug jeweils eine Sondervereinbarung, die von allen Mietern und dem Vermieter unterschrieben wurde.

    Für gewöhnlich waren die Mieterwechsel auch spontan problemlos möglich (sprich teilweise innerhalb von 2 Wochen vor Einzug), sofern ein geeigneter Nachmieter gefunden wurde - die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist beträgt jedoch 3 Monate. Nun sollten wir seit dem 01.06. einen neuen Mitbewohner bekommen. Nun haben wir plötzlich die Information erhalten, dass die Vorgehensweise beim Mieterwechsel geändert wurde - meine Mitbewohnerin und ich sollen nun als Hauptmieter und der neue Mitbewohner als Untermieter auftreten. An diesem Punkt zögere ich momentan noch, da ich die einzige berufstätige Person in der WG bin und mit meinem Gehalt nicht für 3 Personen bürgen kann, sollte es zu so einem Notfall kommen.

    Nachdem die Miete zum nächsten Monat hin außerdem bereits um 80 Euro erhöht wurde, möchte der Vermieter nun den neuen Vertrag aufsetzen um eine weitere Mieterhöhung durchzusetzen - so deren eigene Aussage.

    Die Fragen, die sich mir nun stellen sind folgende:

    1. Darf der Vermieter einfach einen neuen Vertrag aufsetzen und uns eine Untermiete aufzwingen, obwohl der ursprüngliche Vertrag als WG mit allen Mietern als Hauptmietern aufgesetzt wurde?

    2. Darf der Vermieter die Miete einen Monat nach bereits durchgeführter Mieterhöhung noch einmal erhöhen?

    3. Auch wenn die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist 3 Monate beträgt - kann ich mich in irgendeiner Weise darauf berufen, dass Mieterwechsel in der Vergangenheit auch kurzfristig genehmigt wurden und dies bei zukünftigen Mieterwechseln erneut verlangen?

    Besonders die Kündigungsfrist ist für mich momentan wichtig, da ich selber vorhabe, auszuziehen und meine momentane (Noch)Mitbewohnerin auch schon eine neue Wohnung für sich und ihren Verlobten in Aussicht hat.

    Ich hoffe, es kann sich jemand durch meine etwas längere Anfrage quälen und mir weiterhelfen. Ich bin für jeden noch so kleinen Tipp oder Hinweis dankbar!

    Viele Grüße

    Claudia

  • Hallo,

    das lässt sich alles recht schnell beantworten.

    1. Darf der Vermieter einfach einen neuen Vertrag aufsetzen und uns eine Untermiete aufzwingen, obwohl der ursprüngliche Vertrag als WG mit allen Mietern als Hauptmietern aufgesetzt wurde?
    Der derzeitige Vertrag gilt für alle Vertragspartner (3 Mieter und 1 Vermieter) gleichermaßen und kann nur mit dem Einverständnis aller Vertragspartner geändert werden. D.h. er euch nichts aufzwingen, ihr ihm allerdings auch nichts, auch keinen neuen Vertragspartner.

    2. Darf der Vermieter die Miete einen Monat nach bereits durchgeführter Mieterhöhung noch einmal erhöhen?
    Für den bestehenden Vertrag nicht. Bei einem neuen kann er machen, was er will, bzw, was ihr mit euch machen lasst.

    3. Auch wenn die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist 3 Monate beträgt - kann ich mich in irgendeiner Weise darauf berufen, dass Mieterwechsel in der Vergangenheit auch kurzfristig genehmigt wurden und dies bei zukünftigen Mieterwechseln erneut verlangen?
    Nein, keine Chance. Die Kündigungsfrist gilt.

    Noch ein paar Kommentare:
    "An diesem Punkt zögere ich momentan noch, da ich die einzige berufstätige Person in der WG bin und mit meinem Gehalt nicht für 3 Personen bürgen kann, sollte es zu so einem Notfall kommen."
    Auch in der jetzigen Konstellation haftest du für alle Mitmieter, da ihr Gesamtschuldner seid. Der Vermieter kann sich nach belieben bei dem bedienen, bei dem er die größte Erfolgsaussicht sieht.

    "Besonders die Kündigungsfrist ist für mich momentan wichtig, da ich selber vorhabe, auszuziehen und meine momentane (Noch)Mitbewohnerin auch schon eine neue Wohnung für sich und ihren Verlobten in Aussicht hat."
    Ein Mitbewohner ist bereits weg, der andere plant auszuziehen und du willst auch raus. Dann bleibt doch keiner aus dem derzeitigen Mietverhältnis übrig. Warum kündigen nicht alle drei zu einem passenden Termin. Ich würde mir den Stress mit neuen Mieter, neuem Vertrag, Streit über Miethöhe nicht mehr antun. Falls einer etwas länger bleiben muss, kann man die Zimmer immernoch kurzfristig untervermieten (nach Zustimmung durch den Vermieter, die er allerdings kaum verweigern kann).

    Gruß
    H H

    3 Mal editiert, zuletzt von H Hamburg (23. Juni 2017 um 12:06)

  • Hallo Claudia

    1. Darf der Vermieter einfach einen neuen Vertrag aufsetzen und uns eine Untermiete aufzwingen, obwohl der ursprüngliche Vertrag als WG mit allen Mietern als Hauptmietern aufgesetzt wurde?


    Ein Vertrag kann nur mit Einverstaendnis aller Beteiligten geaendert werden. Das gilt sowohl fuer Euch (Mieter soll ausgetauscht werden) wie auch fuer den Vermieter (Mehrere Hauptmieter -> ein Hauptmieter + Untermieter). Wenn der Vermieter allerdings dem Austausch eines Mieters nicht zustimmt, muss entweder der Ausziehende mit allen Pflichten im Mietvertrag verbleiben oder aber alle Mieter kuendigen.

    Es gibt zwar schon Urteile, dass der Vermieter bei einer WG dem Autausch der Mieter zustimmen muss, solange keine besonderen Gründe dagegen sprechen. Da ging es allerdings immer um Studenten, ob das auch fuer andere WG's anwendbar ist, ist daher offen.

    2. Darf der Vermieter die Miete einen Monat nach bereits durchgeführter Mieterhöhung noch einmal erhöhen?

    Wird der vorhandene Mietvertrag fortgefuehrt: nein. Wird ein neuer Mietvertrag geschlossen: im Rahmen des gesetzlich erlaubten (Z.B. Mietspiegel) Ja.

    3. Auch wenn die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist 3 Monate beträgt - kann ich mich in irgendeiner Weise darauf berufen, dass Mieterwechsel in der Vergangenheit auch kurzfristig genehmigt wurden und dies bei zukünftigen Mieterwechseln erneut verlangen?

    Solange das nicht irgendwo schriftlich vereinbart ist: Nein. Aus der Tatsaeche, dass Euch der Vermieter bisher entgegengekommen ist, laesst sich kein Recht fuer die Zununft ableiten.

    cu
    Guenni

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die schnellen und klaren Antworten. Dies hilft mir schon einmal weiter.

    Leider ist die ganze Situation bisher nicht unkomplizierter geworden. Ich hatte nun noch ein Telefonat mit der Kundenbetreuerin meines Vermieters, um einige Dinge zur Untermiete zu klären.

    Es ist nun so, dass ich vom Vermieter dazu gezwungen werde, als alleiniger Hauptmieter im Vertrag zu bleiben, es wird grundsätzlich (!) kein weiterer mehr aufgenommen. Gleichzeitig wird mir mitgeteilt, dass ich als Hauptmieter nun aber nicht genug verdiene, da die Miete deutlich mehr als ein Drittel meines Nettogehalts ausmacht. Mir kommt das mittlerweile alles nicht mehr so ganz koscher vor.
    Hat der Vermieter denn tatsächlich das Recht, mich als alleinigen Hauptmieter zu erzwingen, obwohl der Mietvertrag ursprünglich mit einer Wohngemeinschaft geschlossen wurde und dann zu sagen, dass ich die Wohnung mit meinem Einkommen auf Dauer nicht halten kann?

    Vor zwei Jahren, als sie mich als Mieter anerkannt haben, hat ihnen mein Azubigehalt plus die hinterlegte Kaution auch noch gereicht.. Nun wird mir als einzige Möglichkeit genannt, dass ich entweder meine Eltern mit in den Vertrag holen oder die Wohnung kündigen muss.

    Ebenso frage ich mich, ob die gleiche Vorgehensweise auch bei den anderen Haushalten angewandt wird oder darf der Vermieter diese Bedingungen willkürlich für einige wenige Mieter festlegen?

    Auf meine Bitte, dass mir doch dann wenigstens eine Erlaubnis zur Untermiete zugeschickt wird, kam bisher auch keine Reaktion.

    Um ein paar Meinungen wäre ich wie immer sehr dankbar.

    Einen schönen Abend,

    Claudia

  • Hat der Vermieter denn tatsächlich das Recht, mich als alleinigen Hauptmieter zu erzwingen, obwohl der Mietvertrag ursprünglich mit einer Wohngemeinschaft geschlossen wurde und dann zu sagen, dass ich die Wohnung mit meinem Einkommen auf Dauer nicht halten kann?

    Nein, er kann dich zu gar nichts zwingen, du ihn aber auch nicht, z.Bps. in einen Vertrag den er nicht will. Denk doch mal logisch nach, wäre es anders gäbe es ja gar keine reale Möglichkeit mehr eine WG irgendwann auch mal aufzulösen.
    Das Ziel könnte hier sein, das eine WG einfach auch nicht mehr gewünscht ist.

  • Hallo,

    das macht inzwischen gar keine Sinn mehr.

    Willst du die Wohnung behalten oder ausziehen?

    Du hast jetzt folgende Möglichkeiten:
    1. Behalt die Wohnung als Hauptmieter mit einem neune Mietvertrag und hol dir ein bis zwei Untermieter. Die Zustimmung dazu kann der Vermieter dir kaum verweigern.

    2. Kündige mit allen zusammen und such dir etwas günstigeres.

    Gruß
    H H

  • Hallo ClaudiaD,

    alle, die einen Mietvertrag (seinerzeit gemeinsam) unterschrieben hatten/haben, haften gesamtschuldnerisch - egal, wie Ihr inzwischen ausgetauscht habt/hattet. Das A+O sind die geleisteten Unterschriften.

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