Wohnflächenausgleich

  • Hallo!

    Ich besitze zu 50% ein Haus, es existiert keine genau vertragliche Aufteilung.
    Nun zu meinem Problem damit: ich bewohne die untere aber kleinere der beiden Wohnungen. Zwei meiner eigentlichen Räume sind Heizungs- und Öltankraum, die darüber aber als normale Wohnräume genutzt werden.
    Meine Frage: Kann ich einen Ausgleich dafür fordern, da mir ja 50% zustehen ich diese aber nich habe? Wenn ja -was ich annehme- wäre dies dann ein normaler Quadratmeterpreis aufgeteilt auf uns beide?

    Vielen Dank schon mal im Vorraus :)

  • Zitat

    Es exisitert nur die 50:50 Aufteilung, nichts genaues - was genau wem gehört

    Das glaube ich eher weniger. Was sagt denn das Grundbuch? Der Schilderung nach handelt es sich um eine Eigentumswohnung, für die zwecks Eintragung eine Teilungserklärung notwendig ist.

    Als Eigentümer haben Sie auf jeden Fall die Möglichkeit, sich die entsprechenden Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) zu beschaffen, sofern diese nicht vorliegen.

  • Selbst wenn es sich um ein großes Wohnhaus mit zwei Wohnungen handelt: Wenn diese Wohnungen unterschiedlichen Eigentümern gehören, sollte es irgendwann geteilt worden sein, denn sonst ist eine Eintragung im Grundbuch nicht möglich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!