Eingentürmerwechel - Mieterhöhung und Gartennutzungsrecht

  • Hallo,

    ich brauche Erklärungsbedarf bzgl oben genannte Problematik.
    Ich wohne seit 7 jahren in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss, in dem auch der Vermieter 1.OG wohnt.
    Zudem Haus gehörte einer Garten, der vom Vermieter benutz wurde.
    Der Vermieter hat nun das Haus verkauft und ich würde auch darüber informiert.
    Gleichzeitig verlangt der neue Vermieter Mieterhöhung, was ich nachvollziehen kann bzw im rahmen der Kappungsgrenze damit auch einverstanden bin.
    Der alte Eigentürmer bzw Vorvermieter wohnt weiterhin im 1.OG als neue Mieter.
    Wie sieht eigentlich mit Gartennutzungsrecht?
    Darf der alte Vermieter der Garten weiterhin für sich in Anspruch nehmen?
    Können wir als Mieter neue Vermieter um Gartennutzung verlangern bzw entsprechende Klausel in alten Mietvertrag einzutragen?
    Haben wir überhaupt Anspruch auf Gartennutzung, nach der Tatsache, dass der Vorvermieter das Haus verkauft hat, somit der Garten nicht mehr als Eigenturm gilt.
    Kann der neue Vermieter der Garten ohne weiteres dem Vorvermieter als Bestandteil der Mietvertrag Nutzungsrecht geben und andren Mieter nichtmal davon in Kenntnis setz, wohl gemerkt, der Vorvermieter ist ein Paar ohne Kinder, aber wir sind ein Paar mit drei Kinder.

    Ich bedanke mich vorrsus, für alle Antworten.

  • Hallo,

    du kannst das verlangen, was in deinem Mietvertrag steht. Wenn dort keine Gartennutzung eingetragen ist, dann kannst du den Garten nicht nutzen.

    Mit dem Mietverhältnis des Alteigentümers/Nochmitbewohners und dem neuen Eigentümer hast du nichts zu tun. Die können ohne weiteres vereinbaren, dass der Alteigentümer den Garten nutzen kann. Das müssen sie mit dir weder absprechen, noch müssen sie dich informieren.

    Gruß
    H H