Betriebs- und Heizkostenabrechnung übertrieben hoch!

  • Guten Abend


    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich bin am 01.06.16 in meine neue Wohnung (3 Jahre alter Neubau) eingezogen. Die bisherigen Betriebskosten lagen bei 95,- Euro und die Heizkosten bei 60,- Euro. Damit hatten wir Nebenkosten i.H.v. 155,- Euro. Die Vormieterin hat uns am Tag der Schlüsselübergabe erzählt, dass sie immer Geld zurück erhalten hat.
    Heute haben wir eine Nachzahlung von 590,- Euro für den Zeitraum 01.06.16 -31.12.16 erhalten. Ich konnte es nicht fassen und habe versucht meinen Vermieter zu erreichen, jedoch ohne Erfolg.
    Die neuen Betriebskosten wurden auf 100,- Euro und die Heizkosten auf 135,- (!!!) Euro erhöht. Die Heizkosten sind somit um mehr als das doppelte angestiegen. Wie kann das sein? Dadurch erhöht sich nun die Gesamtmiete um knapp 80 Euro, nach bereits 1 Jahr nach Einzug in die neue Wohnung.
    Ich muss nun aber noch hinzufügen das mich die Firma, die für die Messung und Erfassung der Wärme zuständig ist, kürzlich angerufen hat und vorbeikommen musste, da angeblich die Messwerte verloren gegangen sind und nochmal manuell erfasst werden müssen. Ob es damit zusammenhängen kann?


    Habt ihr eine derartige Heizkostenerhöhung erlebt und kann das überhaupt normal sein?
    Kann mir der Mieterschutzbund hierbei eventuell weiterhelfen?


    Anbei noch 3 Dokumente, die euch ein wenig mehr zeigen.


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    Lg Gora

    Einmal editiert, zuletzt von gora11 ()

  • Zitat

    Die Vormieterin hat uns am Tag der Schlüsselübergabe erzählt, dass sie immer Geld zurück erhalten hat.


    Ah ja, die Vormieterin hat gesagt ...:cool:


    Welche Wohnfläche?


    60 € für Heizkosten. Das passt evtl. bei 40 m².


    Wenn ich aber sehe das die übrigen Nebenkosten 95 € betragen, vermute ich mal die die Wohnung ca. 80 - 90 m² hat.

  • Hallo gora11,


    ich habe für Deine Wohnung durchschnittliche Betriebskosten von mtl. ~ 240€ ermittelt, und das sogar in der weniger heizintensiven Zeit. Ein sehr stolzer Preis...:mad:
    Unsere Altbau-Wohnung hat die gleiche Grösse, die BK betragen mtl. ~155€. Allerdings gibt es bei uns keine Fernheizungswartung und "Wohnungswechselgebühr":confused:

    Einmal editiert, zuletzt von Berny ()


  • Die Größe steht dabei. Es sind 62.20 qm². Die Wohnung befindet sich in einem neuen Stadtteil in Frankfurt am Main (2 Zimmer). Wir leben zu 2. in dieser Wohnung.
    Mich wundert es nur, das wir plötzlich aus dem nichts eine Mieterhöhung von 80 Euro haben. Wenn doch die Heizkosten im Mietvertrag bei 60 Euro liegen, wieso werden dann mehr als das doppelte draufgeschlagen? Denn geheizt haben wir nur 1-2 Wochen als es richtig kalt war und das nur im Wohnzimmer (Fußbodenheizung). Sonst ist die Heizung aus und es wird kalt geduscht.


    Wir beide kennen uns überhaupt nicht damit aus und benötigen dringend eine Prüfung der Unterlagen. An wen können wir uns wenden, damit alles ordnungsgemäß überprüft wird? Kann durch die Mess- Panne der hohe Betrag zustande gekommen sein?


    Vielen Dank

  • gora11:


    "Mich wundert es nur, das wir plötzlich aus dem nichts eine Mieterhöhung von 80 Euro haben."
    - Braucht Dich nicht zu wundern, denn es wurde wohl NICHT die Nettomiete erhöht, sondern die Betriebskosten (also NK+HK).


    "Wenn doch die Heizkosten im Mietvertrag bei 60 Euro liegen, wieso werden dann mehr als das doppelte draufgeschlagen?"
    - Die mtl. neu errechneten BK (also NK+HK) wirst Du wohl zukünftig zu zahlen haben, denn dies kann der VM verlangen. Erneut abgerechnet wird nächstes Jahr, und dann wird wohl auch der neue zukünftige Monatsabschlag ermittelt werden.
    Was die Vormieterin erzählt hat, ist für Euch unerheblich, und dass Ihr nur mit Kaltwasser duscht, glaubt Euch wohl kein Mensch. Und Fernwärme ist nun mal teuer, das sollte wohl bekannt sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny ()

  • Also bitte... dann müsste man ohne Heizung durch den Winter und am besten die Wasch- und Spülmaschine verkaufen um die im Mietvertrag unterzeichneten BK zu erreichen. Da kann doch was nicht stimmen. Und ja, wir duschen seit einigen Jahren jeden morgen kalt und ob es jemand glaub oder nicht, interessiert mich nicht wirklich.

  • wir duschen seit einigen Jahren jeden morgen kalt und ob es jemand glaub oder nicht, interessiert mich nicht wirklich.


    Den VM interessiert es wohl auch nicht wirklich, ob Ihr dort wohnen bleibt...
    Übrigens habt Ihr das Recht, die der BK zugrunde liegenden Originalunterlagen beim VM einzusehen.

  • Zunächst würde ich erstmal den Vertrag prüfen, ob die einzelnen Betriebskostenarten überhaupt vereinbart sind.


    Insbesondere die Sachen, wie Feuerlöscher, Sprinkleranlage, Rolltore und Elektronikversicherung (wenn das überhaupt umlegbar ist) müssen separat vereinbart werden, da diese nicht unter § 2 Betriebskostenverordnung zu finden sind.


    Noch etwas: Der Warmwasseranteil muss seit 2013 durch Wärmemengenzähler erfasst werden. Das rechnerische Verfahren ist nicht mehr zulässig.
    Hier wurde allerdings der Warmwasseranteil rechnerisch ermittelt. Das ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hiermit würde ich mal den Vermieter konfrontieren.


    Was deiner Abrechnung fehlt, sind die Einzelverbrauchswerte, d.h. die Zählerstände Heizung und Wasser. Hast Du die nur nicht mit hochgeladen oder fehlen die tatsächlich? Wenn die vorhanden sind, bitte mal noch hochladen.


    Zitat

    Denn geheizt haben wir nur 1-2 Wochen als es richtig kalt war und das nur im Wohnzimmer (Fußbodenheizung)


    Der klassische Fehler. Die Mieter denken immer, man würde sparen, wenn man nur einen Heizkörper benutzt. Auch für Euch der Hinweis, dass man niemals nur einen einzelnen Heizkörper (auch wenn es eine Fußbodenheizung ist) nutzen sollte.


    Die Heizkörper sind bemessen, um genau einen Raum zu beheizen und nicht die ganze Wohnung. Ihr könnt Euch nicht vorstellen, was für eine Heizenergie benötigt wird, wenn nur ein Heizkörper genutzt wird. Das wäre so, als wolltet Ihr ein Auto mit einem Motorroller abschleppen.
    Das funktioniert zwar langsam, frisst aber ohne Ende Benzin.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,


    erstmal vielen Dank für die Hinweise. Ich hoffe du meinst die folgenden Ablesungen


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    Das steht im Mietvertrag zu den Betriebskosten


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    Sorry für die verkehrt rum gedrehten Bilder. Mein Windows wollte diese nicht richtig drehen :/


    Welchen Betrag des Warmwasseranteils meinst du? Was soll ich dem Vermieter sagen? Bin leider überhaupt nicht fit in dieser Thematik und bräuchte auf jeden Fall jemanden der sich damit gut auskennt.

  • Bei Punkt 17 der Betriebskostenaufzählung stört mich persönlich das "etc.".


    Zumindest das Rolltor fällt dann schon mal raus (das sind aber nur Peanuts). Dieser Elektronikversicherung würde ich auch widersprechen, da es hierzu keine Vereinbarung gibt.


    So hättest Du dann schon einmal die ersten 4,46 EUR rausgeholt. ;)


    Gibt es denn nur einen Heizungszähler in der Wohnung? Keine separaten Heizkostenverteiler?


    Ok, dann lässt sich das Heizverhalten nicht kontrollieren. Hier aber nochmal der Tipp: Immer alle Heizkörper ein kleines bisschen aufdrehen. Die Heizungsthermostate schalten automatisch bei einer bestimmten Raumtemperatur ab.


    Zitat

    Welchen Betrag des Warmwasseranteils meinst du?


    Ich versuch es mal einfach zu erklären: Es gibt bei Euch vermutlich eine Fernwärme-/Heizungsstation, die das heiße Wasser in die Heizleitungen und Warmwasserleitungen führt. Diese Anlage hat dann einen Zähler, der die abgegebene Warmwassermenge misst.


    Dieser einzelne Zähler kann natürlich nicht unterscheiden, ob das Wasser in den Heizungs- oder Warmwasserkreislauf geführt wird.


    Grundsätzlich wurde dieser Betrag in der Vergangenheit als "Heizkosten" umgelegt. Aus diesem Gesamtverbrauch wurde dann rechnerisch ein Warmwasserverbrauch ermittelt, bzw. von den Heizkosten abgezogen.


    Diese Warmwasserkostenberechnung ist aber seit 2013 nicht mehr zulässig. Vielmehr ist der Vermieter verpflichtet, hier einen zusätzlichen Wärmemengenzähler an der Anlage zu installieren, der den tatsächlichen Wasserverbrauch misst.


    Folglich wäre die Abrechnung hier eigentlich inhaltlich falsch, so dass diese Kosten dann nach m² abzgl. 15% abgerechnet werden müssten.


    Das würde bei Dir dann ggfs. eine Kostenreduzierung von ca. 80 € zur Folge haben.


    Weiterhin wundert mich, dass hier Kaltwasser, Abwasser- und Warmwasserkosten zusammengeschmissen wurden. Theoretisch dürfte der Preis pro Einheit von Kaltwasser und Warmwasser nicht identisch sein.


    Komisch ist auch, dass sich die Wohnfläche bei der Umlage der Grundkosten Heizung und Warmwasserkosten unterscheiden.


    Das alles sollte im Zuge einer Rechnungs-/Belegeinsicht geprüft werden.


    Bei dieser Abrechnung könnte einiges im Argen sein.


    Ich würde das mal prüfen lassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!


    Das alles sollte im Zuge einer Rechnungs-/Belegeinsicht geprüft werden.


    Bei dieser Abrechnung könnte einiges im Argen sein.


    Ich würde das mal prüfen lassen.


    Wer kann sowas (außer ein Anwalt) prüfen? Mir würde da spontan nur noch der Mieterschutzbund einfallen...

  • Wer kann sowas (außer ein Anwalt) prüfen? Mir würde da spontan nur noch der Mieterschutzbund einfallen...


    Du hast nur Anrecht auf Belegeinsicht, nicht auf -aushändigung oder -kopien. Kannst also bei der Belegeinsicht lediglich Notizen machen.

  • Zitat

    Kannst also bei der Belegeinsicht lediglich Notizen machen.


    Oder abfotografieren.


    Zitat

    Wer kann sowas (außer ein Anwalt) prüfen? Mir würde da spontan nur noch der Mieterschutzbund einfallen...


    Ein Fachanwalt für Mietrecht ist immer besser, kostet aber auch. Notfalls bleibt nur der Mieterschutzbund.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn die Büromäßig organisiert sind, haben die wenigsten Hausverwalter Lust auf Mieter, die stundenlang rumsitzen, die Belege abpinnen und Fragen stellen. Viele bieten daher von sich aus Kopien an oder scans per mail, damit das Volk wieder geht.

  • Könnte aber der VM verweigern...


    Ich erinnere mich hier an ein Urteil, wonach es dem Mieter gestattet ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.