Staffelmiete wird zur Indexmiete umgeändert - ist das möglich?

  • Hallo zusammen,


    ich wohne seit Februar 2007 in einer Wohnung der Gewofag (Wohnungsbaugesellschaft in München) und habe von Anfang eine Staffelmiete. Im Mietvertrag ist auch jede Erhöhung bis 1.2.2022 genau aufgelistet.
    (Eine Erhöhung fällt immer zum 1.Februar an)


    Gestern haben nun alle Mieter im Haus einen 'Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag' erhalten. Die Staffelmiete soll jetzt zu einer Indexmiete umgeändert werden.


    Nachdem ich gleich am Abend noch über zwei Stunden gegoogelt habe was Indexmiete überhaupt bedeutet, bin ich mittlerweile um einiges schlauer. Einige Fragen stelle ich mir jedoch noch und ich hoffe, dass mir hier jemand diese beantworten kann.
    Im Voraus sage ich schon mal besten Dank :)


    Darf Gewofag eine Staffelmiete einfach so ohne weiteres in eine Indexmiete umwandeln? Obwohl im Mietvertrag die Staffelmieten bis 2022 ausgewiesen sind?


    Ich vermute mal, dass sie es dürfen, aber muss ich überhaupt zustimmen? Oder kann ich sagen 'Nö, will ich nicht!'??


    Im Nachtrag steht auch folgendes drin:
    "Für die Anpassung der Grundmiete (nach oben wie nach unten) vereinbaren die Parteien mit Wirkung zum 1.1.18 folgendes:....."


    Erhöhen könnten die bei mir ja frühestens zum 1.2.18, da ich sonst innerhalb von 11 Monaten 2x eine Erhöhung hätte (die letzte hatte ich ja erst am 1.2.17), dies ja aber frühestens nach 12 Monaten möglich ist, oder?


    Im Anhang habe ich den Nachtrag (2 Seiten) beigefügt.


    Für eure Antworten bin ich euch überaus dankbar!!


    Schöne Grüße
    Nicole

  • Hallo,


    Zitat


    Ich vermute mal, dass sie es dürfen, aber muss ich überhaupt zustimmen?


    Sie dürfen nur, wenn Du schriftlich zustimmst. Hier handelt es sich um eine Vertragsänderung, die nicht einseitig von der Verwaltung durchgeführt wird.


    Ob eine Zustimmung bei Dir Sinn macht, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden. Hier solltest Du zunächst prüfen, wie hoch die jährlichen Anpassungen durch die Staffelmieten sind, bzw. in welchem Maß der Verbraucherindex gestiegen ist.


    Ist der Anstieg der Staffelmiete höher, als der Anstieg des Verbraucherpreises, macht eine Zustimmung schon Sinn.


    Vorteilhaft bei der Indexmiete ist natürlich, dass die neue Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen muss. Bei einer Staffelmiete muss das nicht so sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.