Aufteilung der Miete, bei nur einer Person im Mietvertrag

  • Hallo, ich möchte demnächst zu meiner Freundin ziehen und wir beziehen beide Alg2. Der Vermieter möchte den Mietvertrag genauso lassen wie er ist ohne mich darin aufzuführen. Nun ist meine Frage ob ich trotzdem die Hälfte der Miete vom Amt bezahlt bekomme, da ich dann ja auch dort wohne.

  • Hallo, ich möchte demnächst zu meiner Freundin ziehen und wir beziehen beide Alg2. Der Vermieter möchte den Mietvertrag genauso lassen wie er ist ohne mich darin aufzuführen. Nun ist meine Frage ob ich trotzdem die Hälfte der Miete vom Amt bezahlt bekomme, da ich dann ja auch dort wohne.


    Nun rate mal, WER ab morgen früh Dir hierüber kompetente Auskünfte geben kann...:rolleyes:

  • Hallo, ich möchte demnächst zu meiner Freundin ziehen und wir beziehen beide Alg2. Der Vermieter möchte den Mietvertrag genauso lassen wie er ist ohne mich darin aufzuführen. Nun ist meine Frage ob ich trotzdem die Hälfte der Miete vom Amt bezahlt bekomme, da ich dann ja auch dort wohne.

    Das mußt Du das Amt fragen. Mit Mietrecht hat das nix zu tun.

  • Wenn du morgen beim Jobcenter aufschlägst wirst du erfahren, dass du dann mit deiner Freundin zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bilden wirst. Und was das bedeutet erfährst du vorab mit Google und dem Suchbegriff Bedarfsgemeinschaft ALG2

  • Hallo, ich möchte demnächst zu meiner Freundin ziehen und wir beziehen beide Alg2. Der Vermieter möchte den Mietvertrag genauso lassen wie er ist ohne mich darin aufzuführen. Nun ist meine Frage ob ich trotzdem die Hälfte der Miete vom Amt bezahlt bekomme, da ich dann ja auch dort wohne.

    I.d.R. ist es so, dass das Einkommen beider Mieter für die Leistungen vom Amt berechnet wird. Du musst natürlich dem Amt
    den Beweis erbringen wo Du wohnst und wieviel Miete zu bezahlst. Wie das ohne Mietvertrag geht kann ich Dir nicht sagen.