Hallo,
ich wohne in einer 3er WG und bin der Hauptmieter. Nun ist es so, dass ich zum Oktober hin mein Studium abschließen werde und ab dann berufstätig bin. Mit einem Untermieter verstehe ich mich seit geraumer Zeit gar nicht mehr und würde diesem gerne kündigen.
Bei dem Mietverhältnis handelt es sich um ein unmöbliert vermietetes Zimmer, daher hätte ich die Option nach §573a ohne Angabe von Gründen mit einer verlängerten Frist von 6 Monaten kündigen.
Da ich in kürze berufstätig sein werde, sind die Gepflogenheiten einer Studenten-WG für mich nicht mehr hinnehmbar (vor allem durch den Lärm). Ich werde als wissenschaftlicher Mitarbeiter Arbeiten und somit auch regelmäßig Arbeiten von Studenten korrigieren, wofür ich gerne ein Arbeitszimmer hätte. Würde dieser Grund als berechtigtes Interesse im Sinne einer Eigenbedarfskündigung zählen? Wenn ja, kann ich zur Sicherheit eine Eigenbedarfskündigung mit einer Kündigung nach $573a kombinieren?
Über Hilfe bin ich dankbar!