Hallo,
kann mir bitte jemand einen Tipp geben?:
mein Vermieter und in dem Zusammenhang die Hausverwaltung haben sich ab Mai 2017 geändert.
Die alte Hausverwaltung hat nun die Betriebskostenabrechnung für 2016 vorgezogen (wegen der Übergabe). Im Normalfall bekommen wir erst am Ende eines Jahres die entsprechende Abrechnung für das Vorjahr.
Nun erhielt ich im Dez. 2016 die Betriebskostenabrechnung für 2015, in welcher ich bereits für dieses Jahr fast 170 € Heizkosten nachzahlen durfte.
Und nun für die Betriebskostenabrechnung für 2016 wo die Nachzahlung für die Heizkosten bei 314 € liegt!
Ich bin mit diesen Berechnung und auch mit den Betriebskosten für die Jahre davor zum Mieterschutzbund gegangen. Die Beratung gestaltete sich jedoch sehr ernüchternd. Rechnerisch stimmen die Zahlen. Für die Jahre 2014, 2013, 2012, etc. musste ich im Höchstfall 12 - 60 € nachzahlen. Ich äußerte hier meine Verwunderung.
Ich sollte einen Widerspruch schreiben. Danach würde wohl meine Hausverwaltung (die Alte) mir die entsprechenden Protokolle zuschicken. Mit diesen könnte ich ja wieder zum Mieterschutzbund kommen..... Auf die Frage, ob die "unter Vorbehalt" die Nachzahlung i. Höhe von 314 € zahlen müsse, wurde mir gesagt.... können sie ja machen.
Es könnte auch für 20 € ein Mieterschutzmitarbeiter zur Hausverwaltung gehen und Vorort prüfen.... (?)
Den Widerspruch habe ich nun geschrieben. Ich bin nun aber wegen der weiteren Vorgehensweise stark verunsichert. Soll ich wirklich die Nachzahlung erst einmal leisten? Habe ich dann überhaupt noch eine Handhabung?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank schon einmal.