Heizkostenabrechnung 2015 únd 2016 deutlich höher als die Jahre zuvor

  • Hallo,

    kann mir bitte jemand einen Tipp geben?:

    mein Vermieter und in dem Zusammenhang die Hausverwaltung haben sich ab Mai 2017 geändert.

    Die alte Hausverwaltung hat nun die Betriebskostenabrechnung für 2016 vorgezogen (wegen der Übergabe). Im Normalfall bekommen wir erst am Ende eines Jahres die entsprechende Abrechnung für das Vorjahr.

    Nun erhielt ich im Dez. 2016 die Betriebskostenabrechnung für 2015, in welcher ich bereits für dieses Jahr fast 170 € Heizkosten nachzahlen durfte.

    Und nun für die Betriebskostenabrechnung für 2016 wo die Nachzahlung für die Heizkosten bei 314 € liegt!

    Ich bin mit diesen Berechnung und auch mit den Betriebskosten für die Jahre davor zum Mieterschutzbund gegangen. Die Beratung gestaltete sich jedoch sehr ernüchternd. Rechnerisch stimmen die Zahlen. Für die Jahre 2014, 2013, 2012, etc. musste ich im Höchstfall 12 - 60 € nachzahlen. Ich äußerte hier meine Verwunderung.

    Ich sollte einen Widerspruch schreiben. Danach würde wohl meine Hausverwaltung (die Alte) mir die entsprechenden Protokolle zuschicken. Mit diesen könnte ich ja wieder zum Mieterschutzbund kommen..... Auf die Frage, ob die "unter Vorbehalt" die Nachzahlung i. Höhe von 314 € zahlen müsse, wurde mir gesagt.... können sie ja machen.
    Es könnte auch für 20 € ein Mieterschutzmitarbeiter zur Hausverwaltung gehen und Vorort prüfen.... (?)

    Den Widerspruch habe ich nun geschrieben. Ich bin nun aber wegen der weiteren Vorgehensweise stark verunsichert. Soll ich wirklich die Nachzahlung erst einmal leisten? Habe ich dann überhaupt noch eine Handhabung?

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Vielen Dank schon einmal.

  • Hallo Benny,

    naja, wenn ich das Protokoll habe, kann ich wieder zum Mieterschutzbund. Die Nachzahlung ist jedoch am´10.07.17 fällig. Soll (muss) ich diese unter Vorbehalt bezahlen?

  • Ich würde unter Vorbehalt bezahlen.
    Du kannst hier die entsprechenden Heizkostenabrechnungen (also die für 14, 15 & 16) hier auch gern mal einstellen. Vieles erkennt man schon anhand der Verbrauchswerte.

    Wie hast Du den Widerspruch denn begründet? Einfach pauschal zu schreiben: "Die Kosten sind zu hoch" wird kaum ausreichend sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Haben in den entsprechenden Zeriträumen viele Wohnungen leergestanden, gab es viele Mieterwechsel?
    Auch diese können einen Mehrverbrauch an Gas oder Öl für ein gesamtes Haus nach sich ziehen.

  • Hallo Leipziger82,

    den Widerspruch habe mich mit der Diskrepanz zu den Abrechnung der letzten Jahre und meinem nicht veränderten Heizumgang begründet. Ich bat für die Überprüfung um die letzten Ableseprotokolle der Firma Techem (2016, 2015).

    Ich versuche mal die drei letzten Abrechnungen hier als PDF einzustellen..... muss mal schauen wo und wie?

    Vielen lieben Dank für Deine Antwort und Hilfe.

  • Hallo Anne68,

    ich habe mal die relevanten Abrechnungen 2014, 2015, 2016 miteinander verglichen.
    Fehler fielen mir nicht auf, sondern lediglich dass der Sprung von 15 nach 16 deutlich höher war als der von 14 nach 15.
    Eure Verbräuche waren lt. den HKV deutlich gestiegen (~3100 auf ~4900 Einheiten), vergleiche bitte die Einzelwerte; und die Brennstoffkosten um ~500€.
    Also, ich habe nichts Beanstandenswertes finden können. (Vielleicht dreht Ihr den Thermostaten im SZ mal herunter...:))

  • Hallo Berny,

    ja, habe die Einzelwerte natürlich verglichen und klar danach müsste ich im SZ es richtig heiß gehabt haben.... schön wäre es gewesen :rolleyes:.

    Vielen Dank für das Durchschauen meiner Abrechnungen und Grüße
    Anne