Miete zu hoch - falscher Wohnungstyp im Vertrag

  • Hallo liebe Mietexperten :)

    Ich bin Mitte April in ein Zimmer in einem privatem Studentenwohnheim gezogen.
    Vermittelt wurde es mir über einen Komilitonen, der die Miete mit 285 Euro angab.

    Als ich mich allerdings zwecks Unterschreibens des Mietvertrags mit der Vermieterin getroffen habe, teilte sie mir mit, dass die Miete für das Zimmer 325 Euro betrage.
    Als ich daraufhin ansprach, dass sie laut dem Vormieter billiger ist, hat sie mir eine Liste mit Mietern gezeigt, in der auch der Vormieter mit dem Mietbetrag von 325 Euro eingetragen war, und meinte dass er wohl recht verplant sei und immer diesen Betrag gezahlt habe.
    Diese Liste kann natürlich rückblickend alles gewesen sein.
    Da ich dringend eine Wohnung brauchte, und die Vermieterin meinte, wenn wir das heute nicht erledigen, könnte ich erst nächsten Monat einziehen, habe ich trotzdem unterschrieben.
    Da ich viel um die Ohren hatte, habe ich auch keine weiteren Nachforschungen angestellt... dumme Entscheidung, ich weiß.

    In dem Wohnheim gibt es laut Webseite vier Wohnugstypen mit folgenden Eigenschaften:


    A
    Größe: 13,0 – 14,5 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 255 Euro

    B
    Größe: 14,5 – 17,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 285 Euro

    C
    Größe: 17,0 – 23,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 325 Euro

    D
    Größe: 23,0 – 29,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 405 Euro


    Im Mietvertrag sind bei mir 325 Euro Miete und der Wohnungstyp C festgehalten.


    Ein Freund meinte heute allerdings zu mir, meine Wohnung würde nicht zum Apartmentyp C passen, sie sähe viel kleiner aus.
    Daraufhin habe ich die Quadratmeterzahl nachgemessen, das Ergebnis: 15,6 m². Somit erfüllt das Zimmer nicht mal ansatzweise die Mindest-Größenvorrausetzungen für den Typ C,
    sonder wäre unter Wohnungstyp B einzuordnen, und entsprechend 40 Euro billiger im Monat, genau der Preis den mir der Vormieter ursprünglich genannt hatte.

    Als wäre dass nicht schon verdächtig genug, so stimmt auch die Zimmernummer nicht mit der überein, die mir der Vormieter gesagt hat. Es ist allerdings definitiv das selbe Apartment.
    Dazu muss man noch sagen, dass die Zimmernummer nur auf kleine Aufkleber am Türrahmen stehen, sie sind also extrem einfach zu manipulieren.

    Die Vermieterin war auch mehrmals in der Wohnung, also schließe ich eine Verwechslung aus.

    Zu dem Komilitonen habe ich keinen Kontakt mehr, da er sein Studium abgebrochen hat, also kann ich leider in diese Richtung keine Nachforschungen anstellen.

    Ich habe die Vermieterin noch nicht kontaktiert, weil ich dieses Mal nicht so blauäugig an die Sache rangehen will... Aus diesem Grund wollte ich erst mal hier nachfragen.
    Fakt ist auf jeden Fall, dass ich nicht die Leistung bekomme, für die ich bezahle!

    Was würdet ihr in meiner Situation tun? Welche Rechte habe ich? Wie soll ich weiter fortfahren?

    Ich bedanke mich schon mal in voraus für die Antworten :)

    Euer Wander

  • Wenn das so im Mietvertrag steht, dann sollte das mit der Mietminderung nicht so schwierig werden. Im Gegensatz zu vielen "normalen" Mietverträgen scheint hier ja sehr konkret beschrieben zu sein, was du laut Vertrag angemietet hast und du scheinbar nicht bekommst.

    Ich würde der Vermieterin schreiben, dass du nachgemessen hättest, das Zimmer würde nicht Typ C, sondern B entsprechen, sodass du entweder (einschließlich rückwirkend) die Miete entsprechend mindern willst oder ein Zimmer zur Verfügung gestellt bekommen willst, das vertragsgerecht ist.


  • B
    Größe: 14,5 – 17,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 285 Euro

    C
    Größe: 17,0 – 23,0 m² ;Kaltmiete + Nebenkostenpauschale: 325 Euro

    Ein Freund meinte heute allerdings zu mir, meine Wohnung würde nicht zum Apartmentyp C passen, sie sähe viel kleiner aus.
    Daraufhin habe ich die Quadratmeterzahl nachgemessen, das Ergebnis: 15,6 m². Somit erfüllt das Zimmer nicht mal ansatzweise die Mindest-Größenvorrausetzungen für den Typ C,
    sonder wäre unter Wohnungstyp B einzuordnen, und entsprechend 40 Euro billiger im Monat, genau der Preis den mir der Vormieter ursprünglich genannt hatte.

    Hallo,

    dir fehlen 1,4 qm zur C-Größe, zumindest nach deiner Messung. D.h. dir fehlen 8%, um auf 17 qm zu kommen. "Somit erfüllt das Zimmer nicht mal ansatzweise die Mindest-Größenvorrausetzungen für den Typ C, " würde ich das nicht nennen.

    Was dein Freund sagt, und was der Vormieter dachte spielt keine Rolle. Wichtig ist, was im Mietvertrag steht.
    Welche Beschaffenheiten sind dir vertraglich zugesichert?
    Ist im MV eine QM vermerkt?

    Ich denke, du solltest die Vermieterin kontaktieren und ihr deine Bedenken zur Miethöhe freundlich mitteilen. Falls Sie es auch so sieht, dass ein Fehler vorliegt, dann könnt ihr es in ein B-Appartment umändern, falls nicht, gilt, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Gruß
    H H

  • dir fehlen 1,4 qm zur C-Größe, zumindest nach deiner Messung. D.h. dir fehlen 8%, um auf 17 qm zu kommen. "Somit erfüllt das Zimmer nicht mal ansatzweise die Mindest-Größenvorrausetzungen für den Typ C, " würde ich das nicht nennen.

    Naja, es ist auch nur 8% größer als Typ A. Das ist halt das Problem bei den kleinen Unterschieden. Wenn es tatsächlich 15,6 m² sind, liegt es sehr genau in der Größe von Typ B. Die Frage ist natürlich, ob nur die Größe alleine für den Typ entscheidend ist, oder ob sie sich auch in anderen Ausstattungsmerkmalen unterscheiden.

  • Da ich dringend eine Wohnung brauchte, und die Vermieterin meinte, wenn wir das heute nicht erledigen, könnte ich erst nächsten Monat einziehen, habe ich trotzdem unterschrieben.


    Ich maße mir jetzt nicht an, den Zeigefinger zu heben...:eek:

  • Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten, das geht ja echt flott hier :)

    Also, die Auflistung aller Wohnungstypen steht nicht im Mietvertrag, aber der konkrete Typ (C) der entsprechenden Wohnung schon. Aber die einzige Möglichkeit, ihn zu entschlüsseln, ist über die Website, also würde ich persönlich es als eine Art "Verlängerung des Mietvertrages" sehen, und man kann auch nur darüber die Wohnungsgröße abschätzen, weil sonst keine Quadratmetrangabe dabei ist.

    Hallo,

    dir fehlen 1,4 qm zur C-Größe, zumindest nach deiner Messung. D.h. dir fehlen 8%, um auf 17 qm zu kommen. "Somit erfüllt das Zimmer nicht mal ansatzweise die Mindest-Größenvorrausetzungen für den Typ C, " würde ich das nicht nennen.

    Ja rein von den Zahlen her ist es nicht viel, aber wenn man es sich, wie Schweinchenfan schon angesprochen hat, im Verhältnis zu den anderen Wohnungstypen, die angeboten werden, anschaut, wie fällt es doch recht deutlich ins Gewicht wie ich meine.

    Und es liegt eben genau im Typ B-Bereich.

    Abgesehen davon darf man nicht außer Acht lassen, dass 17 m², die Untergrenze von Typ C, auch gleichzeitig die Obergrenze von Typ B ist. Also selbst wenn es 8% mehr wären, könnte es immer noch in die Preisklasse B fallen

    Die Frage ist natürlich, ob nur die Größe alleine für den Typ entscheidend ist, oder ob sie sich auch in anderen Ausstattungsmerkmalen unterscheiden.


    Die andren Ausstattungsmerkmale sind --laut der Website-- identisch und nur die Größe gibt den Typ an, allerdings weiß ich, dass alle anderen Zimmer vom Typ C, die ich bis jetzt gesehen habe, drei Stühle zur Verfügung haben, während bei mir von Anfang an nur zwei vorhanden waren.

    Außerdem ist mein Zimmer auch vom Aufbau her anders als alle anderen mir bekannten C-Wohnungen und auch dem Grundrissplan auf der Website (gibt einen für jeden Apartmenttyp).
    Die "richtigen" Cs sind alle annähernd quadratisch, während meins sehrlänglich ist. Komischerweise entspricht meins am meisten dem Typ A. Es wirkt dadurch auch noch einmal deutlich kleiner.
    (Wird das Bad eigentlich mit in die Quadratmeterzahl einberechnet? Bei den 15,6 qm ist es auf jeden Fall mit drin)

    Das Problem ist eben auch, dass mir die ganzen Geschichten, die ich im Eingangspost beschrieben habe, recht dubios wirken und mich stutzig machen.

    Ich will hier niemanden vorschnell verdächtigen, aber von der Art und Weise her würde es mich nicht wundern, wenn die Vermieterin den Wohnungstyp einfach schnell geändert hat, in der Hoffnung, das ich in meinem Zeitmangel nicht groß weiter nachfragen würde, was in dem Fall ja auch geklappt hätte.

    Wie gesagt, der Vormieter sprach immer von 285 Euro Miete, und so war die Wohnung auch ausgeschrieben.
    Und komischerweise ist das genau die Miete, die man normalerweise für Typ B bezahlt, der viel besser zu der Wohnfläche des Zimmers passt...

    Genau aus dem Grund hätte ich auch am liebsten irgend was Handfestes auf das ich mich stützen könnte wenn ich das Gespräch mit ihr suche

  • Die Frage ist halt, was verbindlich ist: Eine Angabe auf einer Homepage, oder ein Mietvertrag, der von beiden Parteien unterschrieben wurde.

    Letztendlich dürfte das auf der Homepage geschriebene nur ein Angebot sein, auf das der Fragesteller aber nicht eingegangen ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Entschuldigung für die späte Antwort, ich hatte schon mal was gepostet, aber das kam wohl leider nicht durch.


    Ich maße mir jetzt nicht an, den Zeigefinger zu heben...:eek:


    dumme Entscheidung, ich weiß.


    Bin mir meiner Blauäugigkeit mehr als bewusst, ich hab auf jeden Fall draus gelernt, wenn sonst nichts bei rumkommt dann zumindest das..


    dir fehlen 1,4 qm zur C-Größe, zumindest nach deiner Messung. D.h. dir fehlen 8%, um auf 17 qm zu kommen. "Somit erfüllt das Zimmer nicht mal ansatzweise die Mindest-Größenvorrausetzungen für den Typ C, " würde ich das nicht nennen.

    Ja es ist nicht unbedingt per se viel, aber im Verhältnis zu den anderen angebotenen Wohnungsgrößen finde ich das durchaus relevant.

    Man darf ja auch nicht vergessen, dass die Untergrenze für Typ C und die Obergrenze für Typ B identisch sind, also ich fände es angebrachter, da jeweils die Mittelwerte zu vergleichen oder ähnliches, diese von - bis- Angaben sind ja schon sehr schwammig.

    Gibt es da vllt irgendwelche Sonderregelungen bei solchen Angaben, oder ist der Standard wirklich, dass man von der Untergrenze ausgeht?

    Ich meine, der durchschnittliche Mieter eines C-Zimmers zahlt 325 Euro für 20qm, der durchscnittliche B-Mieter zahlt 285 Euro für 15,75qm(!).
    So wäre es meiner Meinung nach wesentlich realitätsnaher kalkuliert, und außerdem mehr als eindeutig, dass meine 15,6qm nicht als C-Apartment eingestuft werden können!


    Wenn das so im Mietvertrag steht, dann sollte das mit der Mietminderung nicht so schwierig werden. Im Gegensatz zu vielen "normalen" Mietverträgen scheint hier ja sehr konkret beschrieben zu sein, was du laut Vertrag angemietet hast und du scheinbar nicht bekommst.

    Ich würde der Vermieterin schreiben, dass du nachgemessen hättest, das Zimmer würde nicht Typ C, sondern B entsprechen, sodass du entweder (einschließlich rückwirkend) die Miete entsprechend mindern willst oder ein Zimmer zur Verfügung gestellt bekommen willst, das vertragsgerecht ist.


    Die allgemeinen Zimmertypen stehen nicht im Mietvertrag, der jeweils zugehörige schon. Quadratmeteranzahl ist auch nicht angegeben.

    Man kann auf jeden Fall die Angebn im Mietvertrag nur interpretieren, wenn man sich die Website dazu anschaut.
    Ansonsten ist "Apartmenttyp C" ja nur ein leerer Buchstabe, irgendwelche Angaben zur Beschaffenheit der Wohnung müssen ja wohl im Vertrag festgehalten sein, oder?
    Ich hätte das ganze jetzt als eine Art "Verlängerung" des Mietvertrages interpretiert, da der dieser nicht ohne funktioniert, aber ich hab natürlich keine Ahnung von sowas, und bin recht oft blauäugig wie man wohl merkt, deswegen bin ich ja hier.

    Und das ein unterschriebener Vertrag mehr wert ist als irgend eine Angabe auf einer Homepage, das sehe ich wohl ein.


    Ich habe es jetzt doch noch mal geschafft den Vormieter zu kontaktieren, und es war genau so wie ich es mir gedacht habe.. Er hat mir den Mietvertrag als Bild geschickt, Ergebnis: Apartmenttyp B, 285 Euro Miete.

    Finde ich echt eine Sauerei.


    Jetzt ist für mich aber noch folgender Sachverhalt relevant:


    Vermittelt wurde es mir über einen Komilitonen, der die Miete mit 285 Euro angab.

    Als ich mich allerdings zwecks Unterschreibens des Mietvertrags mit der Vermieterin getroffen habe, teilte sie mir mit, dass die Miete für das Zimmer 325 Euro betrage.
    Als ich daraufhin ansprach, dass sie laut dem Vormieter billiger ist, hat sie mir eine Liste mit Mietern gezeigt, in der auch der Vormieter mit dem Mietbetrag von 325 Euro eingetragen war, und meinte dass er wohl recht verplant sei und immer diesen Betrag gezahlt habe.
    Diese Liste kann natürlich rückblickend alles gewesen sein.

    Jetzt hat sich ja herausgestellt, dass das eine dreiste Lüge war, und die besagte Liste wohl eigens für den Zweck gefälscht, mich dazu zu bringen, den Vertrag vor Ort und Stelle zu unterschreiben!

    Das fällt für mich definitiv unter Betrug.

    Natürlich lässt sich das jetzt sehr schwierig nachweisen, aber kann ich vllt dadurch in irgend einer Form meinen Anspruch besser begründen?

    Ich hätte unter keinen Umständen den Vertrag unterschrieben, wenn ich gewusst hätte, dass ich auf einmal einfach mehr zahlen soll als der Vormieter!

    Und es handelt sich ja auch nicht um ein Versehen seitens der Vermieterin, sie hat offensichtlich ein Dokument gefälscht, um mich in genau diese Situation zu bringen!

    Es macht mich wirklich wütend wie manche Menschen mit anderen umgehen, nur um sich einen kleinen Vorteil zu verschaffen.
    Das Geld ist mir ja nicht mal das wichtigste, aber ich will so jemanden einfach nicht mit so etwas durchkommen lassen, ich finde das einfach unglaublich unverschämt!

    Das heißt für mich im Endeffekt auch, dass ich wohl mit nett reden nicht wirklich weiterkommen werde.

    Was meint ihr, soll ich sie mit der Lüge konfrontieren?

    Und ändern die neu gewonnenen Information irgendwas?

  • Entschuldigung für die späte Antwort, ich hatte schon mal was gepostet, aber das kam wohl leider nicht durch.


    Ich maße mir jetzt nicht an, den Zeigefinger zu heben...:eek:


    dumme Entscheidung, ich weiß.


    Bin mir meiner Blauäugigkeit mehr als bewusst, ich hab auf jeden Fall draus gelernt, wenn sonst nichts bei rumkommt dann zumindest das..


    dir fehlen 1,4 qm zur C-Größe, zumindest nach deiner Messung. D.h. dir fehlen 8%, um auf 17 qm zu kommen. "Somit erfüllt das Zimmer nicht mal ansatzweise die Mindest-Größenvorrausetzungen für den Typ C, " würde ich das nicht nennen.

    Ja es ist nicht unbedingt per se viel, aber im Verhältnis zu den anderen angebotenen Wohnungsgrößen finde ich das durchaus relevant.

    Man darf ja auch nicht vergessen, dass die Untergrenze für Typ C und die Obergrenze für Typ B identisch sind, also ich fände es angebrachter, da jeweils die Mittelwerte zu vergleichen oder ähnliches, diese von - bis- Angaben sind ja schon sehr schwammig.

    Gibt es da vllt irgendwelche Sonderregelungen bei solchen Angaben, oder ist der Standard wirklich, dass man von der Untergrenze ausgeht?

    Ich meine, der durchschnittliche Mieter eines C-Zimmers zahlt 325 Euro für 20qm, der durchscnittliche B-Mieter zahlt 285 Euro für 15,75qm(!).
    Somit bin ich sogar noch unter dem Durchschnitt für die 285 Euro-Zahler, muss aber trotzdem die 325 Euro an Miete zahlen
    So wäre es meiner Meinung nach wesentlich realitätsnaher kalkuliert, und außerdem mehr als eindeutig, dass meine 15,6qm nicht als C-Apartment eingestuft werden können!


    Wenn das so im Mietvertrag steht, dann sollte das mit der Mietminderung nicht so schwierig werden. Im Gegensatz zu vielen "normalen" Mietverträgen scheint hier ja sehr konkret beschrieben zu sein, was du laut Vertrag angemietet hast und du scheinbar nicht bekommst.

    Ich würde der Vermieterin schreiben, dass du nachgemessen hättest, das Zimmer würde nicht Typ C, sondern B entsprechen, sodass du entweder (einschließlich rückwirkend) die Miete entsprechend mindern willst oder ein Zimmer zur Verfügung gestellt bekommen willst, das vertragsgerecht ist.


    Die allgemeinen Zimmertypen stehen nicht im Mietvertrag, der jeweils zugehörige schon. Quadratmeteranzahl ist auch nicht angegeben.

    Man kann auf jeden Fall die Angaben im Mietvertrag nur interpretieren, wenn man sich die Website dazu anschaut.
    Ansonsten ist "Apartmenttyp C" ja nur ein leerer Buchstabe, irgendwelche Angaben zur Beschaffenheit der Wohnung müssen ja wohl im Vertrag festgehalten sein, oder?
    Ich hätte das ganze jetzt als eine Art "Verlängerung" des Mietvertrages interpretiert, da der dieser nicht ohne funktioniert, aber ich hab natürlich keine Ahnung von sowas, und bin recht oft blauäugig wie man wohl merkt, deswegen bin ich ja hier.

    Und das ein unterschriebener Vertrag mehr wert ist als irgend eine Angabe auf einer Homepage, das sehe ich wohl ein.

    Die Frage ist natürlich, ob nur die Größe alleine für den Typ entscheidend ist, oder ob sie sich auch in anderen Ausstattungsmerkmalen unterscheiden.

    Laut der Website sind nur die Quadratmeterzahlen unterschiedlich, allerdings haben alle Mieter des Apartmenttyps C im Haus, mit denen ich bis jetzt geredet habe, drei Stühle zur Verfügung, ich aber hatte von Anfang an nur zwei.

    Außerdem gibt es für jeden Wohnungstyp auf der Website einen eigenen Grundriss, und die Form meiner Wohnung unterscheidet sich gewaltigst von diesem... Meine Wohnung ist länglich (2,55m x 6,35m), während der Grundriss eine annähernd quadratische Wohnung zeigt.
    Auch sind die Wohnungen der C-Mieter, die ich bis jetzt gesehen habe, alle eher quadratisch, hier liegt also auch noch mal ein deutlicher Unterschied vor!

    Edit: hier noch die Grafiken zu den Wohnungstypen A, B und C ( Meine Wohnung entspricht vom Grundriss her tatsächlich am ehesten Typ A, aber hat definitiv viel mehr mit B gemeinsam als mit C. der wie erwähnt sowohl auf de Bildern als auch bei den "echten" Wohnungen quadratisch ist):
    cache_2415223977.jpgcache_2415223978.jpgcache_2415223979.jpg


    Ich habe es jetzt doch noch mal geschafft den Vormieter zu kontaktieren, und es war genau so wie ich es mir gedacht habe.. Er hat mir den Mietvertrag als Bild geschickt, Ergebnis: Apartmenttyp B, 285 Euro Miete.

    Finde ich echt eine Sauerei.


    Jetzt ist für mich aber noch folgender Sachverhalt relevant:


    Vermittelt wurde es mir über einen Komilitonen, der die Miete mit 285 Euro angab.

    Als ich mich allerdings zwecks Unterschreibens des Mietvertrags mit der Vermieterin getroffen habe, teilte sie mir mit, dass die Miete für das Zimmer 325 Euro betrage.
    Als ich daraufhin ansprach, dass sie laut dem Vormieter billiger ist, hat sie mir eine Liste mit Mietern gezeigt, in der auch der Vormieter mit dem Mietbetrag von 325 Euro eingetragen war, und meinte dass er wohl recht verplant sei und immer diesen Betrag gezahlt habe.
    Diese Liste kann natürlich rückblickend alles gewesen sein.

    Jetzt hat sich ja herausgestellt, dass das eine dreiste Lüge war, und die besagte Liste wohl eigens für den Zweck gefälscht, mich dazu zu bringen, den Vertrag vor Ort und Stelle zu unterschreiben!

    Das fällt für mich definitiv unter Betrug.

    Natürlich lässt sich das jetzt sehr schwierig nachweisen, aber kann ich vllt dadurch in irgend einer Form meinen Anspruch besser begründen?

    Ich hätte unter keinen Umständen den Vertrag unterschrieben, wenn ich gewusst hätte, dass ich auf einmal einfach mehr zahlen soll als der Vormieter!

    Und es handelt sich ja auch nicht um ein versehen Seitens der Vermieterin, sie hat offensichtlich ein Dokument gefälscht, um mich in genau diese Situation zu bringen!

    Es macht mich wirklich wütend wie manche Menschen mit anderen umgehen, nur um sich einen kleinen Vorteil zu verschaffen.

    Wie siehts mit diesen zusätzlichen Informationen aus, ändert das was am Sachverhalt? dass ich übers Ohr gehauen wurde steht ja jetzt leider außer frage!

    Kann ich irgendwas machen? Freundliche Worte werden hier leider wohl wenig helfen...

    4 Mal editiert, zuletzt von Wander (6. Juli 2017 um 08:21)

  • Hallo,

    das Problem wirst du nicht mathematisch lösen und der Vermieter wird sich von dir kaum vorrechnen lassen, wie er welche Miete berechnen soll.

    So wie es aussieht, ist es kein Versehen, dass du 325 Euro bezahlt, so dass es sich wohl kaum lohnt ein Überzeugungsgespräch mit dem Vermieter zu führen. Rein rechtlich schätze ich deine Chancen eher gering ein, zumal selbst die "teuren" 325 Euro nicht allzu viel sind für Unterkunft.

    Was du machen kannst, ist zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und dem Vermieter damit zu zeigen, dass er so etwas nicht mit jedem machen kann.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    das Problem wirst du nicht mathematisch lösen und der Vermieter wird sich von dir kaum vorrechnen lassen, wie er welche Miete berechnen soll.

    So wie es aussieht, ist es kein Versehen, dass du 325 Euro bezahlt, so dass es sich wohl kaum lohnt ein Überzeugungsgespräch mit dem Vermieter zu führen. Rein rechtlich schätze ich deine Chancen eher gering ein, zumal selbst die "teuren" 325 Euro nicht allzu viel sind für Unterkunft.

    Was du machen kannst, ist zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und dem Vermieter damit zu zeigen, dass er so etwas nicht mit jedem machen kann.

    Gruß
    H H

    Hey Hamburg,


    Es geht mir auch nicht (mehr) vorrangig um die 40 Monat (wobei das schon viel für einen Studenten ist, die 480 Euro pro Jahr sind mehr als ich bei meinem Nebenjob im Monat verdiene), sonder auch schlicht und ergreifend um die Tatsache, dass ich hier nach Strich und Faden angelogen wurde!

    Hätte es sich hier um eine einfache Mieterhöhung gehandelt, würde ich mich ja damit abfinden können, aber ich habe ja doppelt und dreifach nachgefragt, und wurde mit einer Lüge (und ganz nebenbei auch Diffamierung) in Bezug auf den Vormieter und einem gefälschtem Dokument abgespeist.

    Kann man da rechtlich wirklich gar nichts machen? Ich hätte zumindest den Vormieter als Zeugen für die Angabe der ursprünglichen Miete, und auch habe ich, bevor ich unterschrieben habe, mit einer Mutter telefoniert und ihr die Sachlage genau beschrieben, also auch, dass mir gesagt wurde, dass der Vormieter immer diesen Betrag gezahlt hat und dass ich das auf einem Dokument bestätigt bekommen habe, also jeweils eine Fremdaussage für die relevanten Sachverhalte.

    Zusammen mit der mangelnden Wohnungsgröße und dem Vertrag des Vormieters, der den B-Betrag bestätigt, weist das doch auf jeden Fall in eine deutliche Richtung!

    Mir ist schon klar dass das den Aufwand wohl kaum wert ist, aber ich finde es einfach unverschämt, dass man so mit einer Person umgeht, und dann nicht man irgendwelche Konsequenzen zu fürchten hat!

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