Nebenkostenabrechnung Rückforderung?

  • Hallo zusammen,


    bin auf Grund meiner Situation auf dieses Forum gestossen und wollte nun mal nach Rat fragen.


    Seit Mitte 2011 bin ich Mieter in meiner derzeitigen Wohnung. Laut Mietvertrag Kaltmiete 350 Euro + Nebenkostenvorruszahlung 90 Euro. Also insgesamt 440 Schleifen.


    In der Nebenkostenabrechnung für 2011 wurden diese monatlichen 90 Euro auch für die Berechnung zugrundegelegt.
    Jetzt habe ich aber scheinbar die letzten 6 Jahre nicht aufgepasst und seit 2012 wurden nur noch 70 Euro monatlich
    für die Betriebskostenabrechnung berücksichtigt. Die Zahlung von 440 Euro hat sich bis heute aber nicht geändert.
    Soweit ist mir auch kein Schreiben bekannt, dass hier von einem runtersetzen des Betrags informiert. Was ja auch
    gleichzeitig bedeuten müsste, dass die Miete um 20 Euro erhöht worden wäre.


    Hab ich hier was verpasst, kann der Vermieter hier die Posten so anpassen? In der Regel wird die Betriebskostenvorrauszahlung doch auch eher nach oben korrigiert. Kann das so sein?


    Ich möchte ihm hier auch erstmal keine böswillige Absicht unterstellen, das ich gut mit ihm auskomme.


    Kann ich hier Rückforderungen geltend machen, oder kann das so rechtens sein.
    Ich habe hier was von einer dreijährigen Verjährungsfrist gehört.


    Vielen Dank vorab für eure Hilfe


    MfG