Es wird im April ein Vertrag zum 1.7. (Samstag) abgeschlossen. Ein Termin zur Übergabe soll telefonisch noch vereinbart werden.
Am 29.6. möchte der Mieter einen Termin vereinbaren. Leider kommt es bis zum 1.7. nicht dazu, da kein Kontakt zustande kommt.
Der Mieter kann die Mietsache nicht ab 1.7. nutzen.
Steht ihm die sofortige fristlose Kündigung zu und hat diese Gültigkeit?
Der Vermieter beharrt darauf, dass er am 30.6. keine Zeit für einen Termin gehabt hätte und am 1.7. nicht arbeiten würde, daher der erste Werktag des Monats zur Übergabe gültig sei (3.7.).
Der Vermieter findet, dass der Mieter sich nicht ordentlich um einen Übergabe-Termin gekümmert hat (zu spät).