Gartennutzung im Mehrfamilienhaus

  • Wir wohnen seit ca. 3,5 Jahren in der Erdgeschosswohnung eines Mehrfamlienhauses. Auf der Rückseite des Hauses befindet sich ein Garten bzw. begrünter Innenhof. Unser Balkon, unser Wohnzimmer und unsere Küche liegen in Richtung dieses Gartens, etwa 50 cm höher als der Garten selbst. Vom Garten aus kann man direkt bis an unseren Balkon herantreten und hat auch "freie Sicht" in unser Wohnzimmer.

    Bei Abschluss unseres Mietvertrags hat uns der Vermieter darauf hingewiesen, dass der Garten für alle Mieter tabu ist. Das wurde in den vergangenen Jahren konsequent eingehalten, die Mieter (uns eingeschlossen) hatten auch keinen Schlüssel, um den Garten betreten zu können. Die Gartennutzung ist in unserem Mietvertrag ausgeschlossen.

    Seit einigen Wochen sind immer mal wieder Mieter anderer Parteien mit ihren Kleinkindern im Garten. Ich habe bei unserem Vermieter per E-Mail nachgefragt, ob sich an den Regeln etwas geändert hat. Antwort habe ich bisher keine bekommen, allerdings hat sich einer der Nachbarn mit mir in Verbindung gesetzt und gesagt, dass er beim Vermieter nachgefragt hat, ob er mit seinen Kindern hin und wieder den Garten zum spielen benutzen darf. Darauf hin hat er vom Vermieter den Schlüssel bekommen, wohl mit der Auflage, dass nur Eltern mit ihren Kindern den Garten in begrenztem Umfang nutzen können. Meine Einwände bzgl. unserer Privatsphäre hat er nicht gelten lassen und darauf Verwiesen, dass er das OK vom Vermieter hat und auch nicht bereit ist, darauf zu verzichten, noch nicht einmal dazu, an Wochenenden und nach Feierabend (wenn wir für gewöhnlich zu Hause sind).

    Ich möchte darauf hinweisen, dass es hier nicht um Lärm oder spielende Kinder geht, sondern ausschließlich um unsere Privatsphäre. Unter den gegebenen Bedingungen hätten wir die Wohnung niemals gemietet und schon die Tatsache, dass man jederzeit damit rechnen muss, dass Nachbarn im Garten auftauchen (keine fünf Meter von unserem Esstisch entfernt mit direkter Sicht in unsere Wohnung) empfinden wir als massive Einschränkung.
    Übrigens haben alle Parteien Balkone und es befindet sich ein großer Kinderspielplatz ca. 200m vom Haus entfernt.

    Ein Sichtschutz an unserem Balkongeländer könnte die Situation für uns zwar etwas entschärfen, allerdings nähme dieser uns auch die Sicht in den Garten und würde vor allem die ohnehin schon recht dunkle Wohnung weiter verdunkeln. Kurz gesagt, für uns gibt es keine Lösung, die nicht in irgendeiner Weise unsere Wohnqualität negativ beeinflusst.

    Bevor ich mich noch einmal mit meinem Vermieter direkt in Verbindung setze, würde mich interessieren, welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben, die Nutzung zu unterbinden bzw. zumindest einen Kompromiss zu erzwingen, dass der Garten nur genutzt wird, wenn wir nicht zu Hause sind (tagsüber an normalen Arbeitstagen).
    Kann jemand die Situation juristisch einschätzen oder kennt ihr einen ähnlichen Fall?

    Viele Grüße
    K

    2 Mal editiert, zuletzt von Kenny (7. Juli 2017 um 11:52)

  • Solange du es nicht schriftlich hast, dass der Zutritt für jeden zum Garten verboten ist, hast du meiner Meinung nach keine rechtliche Handhabe.

    Möglichkeit 1: Bau einen Sichtschutz auf. Das sollte auch ohne bauliche Veränderung funktionieren.
    Möglichkeit 2: Zieh aus.


  • Ich möchte darauf hinweisen, dass es hier nicht um Lärm oder spielende Kinder geht, sondern ausschließlich um unsere Privatsphäre. Unter den gegebenen Bedingungen hätten wir die Wohnung niemals gemietet und schon die Tatsache, dass man jederzeit damit rechnen muss, dass Nachbarn im Garten auftauchen (keine fünf Meter von unserem Esstisch entfernt mit direkter Sicht in unsere Wohnung) empfinden wir als massive Einschränkung.

    K

    Hallo,

    das ist ja ein Skandal. Der Vermieter erlaubt Kindern im Garten zu spielen, unglaublich!

    Ein Sichtschutz am Balkongeländer ist natürlich auch unzumutbar.


    Interessant, was für ein Anspruchsdenken einige Leute haben. Du wohnst in einem Mehrfamilienhaus. Dort gibt es, wie der Name sagt, mehr als eine Familie. Wenn du nicht in der Lage bist Kompromisse einzugehen, dann solltest du in ein Einfamilienhaus ziehen und hoffen, dass die Nachbarn nur das machen, was du möchtest.

    Gruß
    H H

  • UPDATE: Ich habe mich bei einem Anwalt erkundigt. Es handelt sich klar um eine (nachträgliche) Einschränkung der Wohnqualität, die eine Mietminderung rechtfertigt.
    Außerdem dürfen die Nebenkosten, die durch den Garten verursacht werden (Gärtner usw.) nicht mehr wie bisher auf alle Mieter umgelegt werden, sondern nur auf diejenigen, die ein Nutzungsrecht haben.
    (Ich bin nach wie vor bereit für Kompromisse, wollte aber vorher Klarheit bzgl. der Rechtslage haben)

  • UPDATE: Ich habe mich bei einem Anwalt erkundigt. Es handelt sich klar um eine (nachträgliche) Einschränkung der Wohnqualität, die eine Mietminderung rechtfertigt.
    Außerdem dürfen die Nebenkosten, die durch den Garten verursacht werden (Gärtner usw.) nicht mehr wie bisher auf alle Mieter umgelegt werden, sondern nur auf diejenigen, die ein Nutzungsrecht haben.
    (Ich bin nach wie vor bereit für Kompromisse, wollte aber vorher Klarheit bzgl. der Rechtslage haben)

    Ohne die Einzelheiten und den Wortlaut im MV. zu kennen, ist es natürlich schwer das zu beurteilen. Solange in eurem MV. aber nicht ausdrücklich drin steht, das der Garten für alle Mieter Tabu ist, ist meine unmaßgeblich Meinung, "euer Anwalt spinnt".
    Das ein Garten evtl. nicht in alle ewigkeit nur zum Rasenmähen gedacht ist, sondern auch evtl. genutzt werden kann, liegt eigentlich in der Natur der Sache.
    Davon abgesehen, möchte ich den Richter sehen der urteilt, das spielende Kinder eine Einschränkung der Wohnqualität darstellen. Das du damit auf dem Bauch landest ist eigentlich schon vorher klar, meine Meinung.

  • UPDATE: Ich habe mich bei einem Anwalt erkundigt. Es handelt sich klar um eine (nachträgliche) Einschränkung der Wohnqualität, die eine Mietminderung rechtfertigt.
    Außerdem dürfen die Nebenkosten, die durch den Garten verursacht werden (Gärtner usw.) nicht mehr wie bisher auf alle Mieter umgelegt werden, sondern nur auf diejenigen, die ein Nutzungsrecht haben.
    (Ich bin nach wie vor bereit für Kompromisse, wollte aber vorher Klarheit bzgl. der Rechtslage haben)

    Hallo,

    da hast du dir ja einen tollen Anwalt herausgesucht. Oder war das ein frankfurter Taxifahrer, der mal Jura studiert hat.

    Kinderlärm ist im Mewhrfamilienhaus eine Einschränkung der Wohnqualität???
    Mieter mit eingeschränkter Nutzungserlaubnis für den Garten müssen die Pflege alleine bezahlen???

    Das klingt doch schon lächerlich. Hat er dir auch noch bestätigt, dass ein Sichtschutz am Balkongeländer geben deine Menschenrechte verstößt?

    Aber, mach was du willst. Lass dich ruhig auf deinen tollen Anwalt ein. Der kriegt sein Geld so oder so, ob er recht hat oder nicht.

    Gruß
    H H


  • welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben, die Nutzung zu unterbinden bzw. zumindest einen Kompromiss zu erzwingen, dass der Garten nur genutzt wird, wenn wir nicht zu Hause sind (tagsüber an normalen Arbeitstagen).
    Kann jemand die Situation juristisch einschätzen oder kennt ihr einen ähnlichen Fall?


    Du hast die Möglichkeit unter Verwendung einer Gardine den Einblick in deine Wohnung zu verhindern. Dazu ist auch keine rechtliche Einschätzung nötig. Heißt schlicht und einfach Lebensweisheit, die man in der Regel bei älteren Menschen antrifft.

    Ich kann dann nur noch hoffen, dass die Einschätzung deines Anwaltes echt Geld gekostet hat, demm Mieter wie dich sollte man nicht ungeschoren lassen

  • Ich denke, ich habe ausreichend erklärt, dass mein Problem nicht spielende Kinder sind sondern erwachsene Nachbarn, die mir neuerdings Sonntagmorgens im Schlafanzug an meinem Esstisch aus vier Metern beim Kaffee sitzend in die Augen schauen (können). Außerdem habe ich auch erwähnt, dass ich bereit bin, nach Kompromissen zu suchen.

    Mir geht es auch weder um eine Eskalation noch darum, Kindern das spielen zu verbieten. Ich hatte die Hoffnung, dass sich in diesem Forum Leute beteiligen, die juristisch eine Ahnung vom Mietrecht haben und nicht nur die typischen Forentrolle, die einen in die Kinderhasser-Schublade stecken und ihre persönlichen Ansichten hier ausbreiten.

    Da habe ich mich wohl getäuscht...

  • Ich denke, ich habe ausreichend erklärt, dass mein Problem nicht spielende Kinder sind sondern erwachsene Nachbarn, die mir neuerdings Sonntagmorgens im Schlafanzug an meinem Esstisch aus vier Metern beim Kaffee sitzend in die Augen schauen (können). Außerdem habe ich auch erwähnt, dass ich bereit bin, nach Kompromissen zu suchen.

    Mir geht es auch weder um eine Eskalation noch darum, Kindern das spielen zu verbieten. Ich hatte die Hoffnung, dass sich in diesem Forum Leute beteiligen, die juristisch eine Ahnung vom Mietrecht haben und nicht nur die typischen Forentrolle, die einen in die Kinderhasser-Schublade stecken und ihre persönlichen Ansichten hier ausbreiten.

    Da habe ich mich wohl getäuscht...

    Mhh, was steht denn nun dazu in deinem MV., diese Auskunft ist doch wichtig? Ansonsten kann ich nur sagen, so ist das dann eben in einer Mietwohung? Wenn dich die Nachbarn stören, dann musst du dir eben Eigentum zulegen.
    Du kannst dich doch nicht ernstahft darauf berufen wollen, das alle anderen dauerhaft das Grundstück nicht mehr benutzen dürfen, weil du da wohnst?
    Und juristisch kann ich dir nur aus der Erfahrung berichten, lass es stecken. So was geht immer aus wie der Kampf um den Knallerbsenstrauch und den Maschendrahtzaun. Wenn du einen Kompromiss finden willst, finde den mit deinen Nachbarn. Vorzugsweise ohne Drohungen mit Anwälten.
    Davon abgesehen stelle dir mal die Frage, was eigentlich dein Ziel ist? Hört sich banal an, aber das ist wichtig.

    3 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (10. Juli 2017 um 14:11)

  • Ich denke, ich habe ausreichend erklärt, dass mein Problem nicht spielende Kinder sind sondern erwachsene Nachbarn, die mir neuerdings Sonntagmorgens im Schlafanzug an meinem Esstisch aus vier Metern beim Kaffee sitzend in die Augen schauen (können). Außerdem habe ich auch erwähnt, dass ich bereit bin, nach Kompromissen zu suchen.

    Mir geht es auch weder um eine Eskalation noch darum, Kindern das spielen zu verbieten. Ich hatte die Hoffnung, dass sich in diesem Forum Leute beteiligen, die juristisch eine Ahnung vom Mietrecht haben und nicht nur die typischen Forentrolle, die einen in die Kinderhasser-Schublade stecken und ihre persönlichen Ansichten hier ausbreiten.

    Da habe ich mich wohl getäuscht...

    Dein Anwalt, der dir aus Gefälligkeit oder gegen Vergütung genau das erzählt, was du hören willst, kennt sich aus, die Forenmitgleider, die dir sehr fundierte Meinungen geben, sind Trolle. Alles klar!

    Dein Problem ist scheinbar, dass du so borniert bist, dass nicht einmal erkennst, ob jemand Ahnung hat oder nicht. Wir geben hier Tipps und teilen unsere Erfahrungen. Wenn irgendein Spinner meint, es sei sein Recht, auf einen Sichtschutz irgendeiner Art zu verzichten und dass ihn dann trotzdem niemand im Schlafanzug sehen soll, dann sagen wir unsere Meinung dazu.

    Hier noch ein Tipp: such dir eine andere Wohnung und ein anderes Forum.

    Gruß
    H H

  • Kenny,
    leider muss ich mich den Negativäusserungen meiner Vorredner anschliessen.
    Wegen unangemessener Ausdrucksweise ("Forentrolle") wurdest Du verwarnt.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (10. Juli 2017 um 16:23)

  • Guten Morgen!

    Ein Thema aus 2017 und jeder hier hat den Hinweis bekommen,

    dass er auf ein altes Thema antwortet. Deshalb Thema geschlossen

    und Beiträge gelöscht. Bitte in Zukunft diesen Hinweis beachten.

    Gruß



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