Falscher Betrag Vorrauszahlung in Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,


    bin auf der Suche nach Informationen zu meinem Problem auf dieses Forum gestossen und habe
    mich direkt mal angemeldet. Vielleicht hat ja jemand Rat für mich.


    Mein Problem.


    Im Mietvertrag sind die neben der Kalrmiete von 350 Euro, die Nebenkostenvorrauszahlung mit 90 Euro festgelegt.
    Also 440 Euro insgesamt. Soweit so gut. In der ersten Betriebsnebenkostenabrechnung 2011 wurden diese für das halbe Jahr nach Einzug auch korrekt mit 90 Euro als Grundlage berechnet. Ab da hab ich dann geschlafen und erst heute bei der aktuellen Abrechnung mal wieder in den Mietvertrag geguckt. Von 2012 bis heute wurde jeder Nebenkostenabrechnung aber nur 70 Euro monatlich zugrunde gelegt. Heißt also, ich habe ab 2012 meines Erachtens 240 Euro zu viel gezahlt.


    Es hat nie eine Benachrichtigung gegeben, dass die Nebenkosten reduziert wurden. Zumal ich auch immer den gleichen
    Betrag von 440 Euro überweise und dies auch bedeuten würde, das zeitglich die Miete um 20 Euro erhöht worden wäre.


    Das alles kommt mir sehr merkwürdig vor. Kann sowas sein und was kann ich hier machen. Kann ich hier gegebenenfalls rückwirkend was einfordern? Gibt es hier eine Verjährungsfrist?


    Vorab schon vielen Dank für eure Hilfe.


    MfG

  • Zitat

    Kann sowas sein und was kann ich hier machen.


    Klar kann sowas sein. Vermieter sind auch nur Menschen.


    Was machen?


    Einwände gegen eine Abrechnung kann man als Mieter noch binnen 12 Monate nach Zugang erheben.


    Das wäre jetzt bestenfalls noch für die Abrechnung möglich die dir ab dem 08.07.2016 zugegangen ist.


    Für ältere Abrechnungen nicht mehr.

  • Hallo antari,


    danke für deine Antwort. Gut, dann werde ich das auf jeden Fall ab diesem Jahr klären. Der zu viel gezahlte Betrag in
    den Vorjahren fällt dann unter persönliches Pech. Ich rede mal mit der Viermieterin, mal schauen.

  • Ja, drei Jahre, also für Forderungen, welche 2013 und früher entstanden sind.


    Berny, hier geht um Einwände gegen fehlerhafte BK-Abrechnungen. Da kann der Mieter längstens 12 nach Zugang noch was machen. Also nix da 3 Jahre.

  • Berny, hier geht um Einwände gegen fehlerhafte BK-Abrechnungen. Da kann der Mieter längstens 12 [Monate] nach Zugang noch was machen. Also nix da 3 Jahre.


    Da haste wohl recht...:)

  • Kann ich hier gegebenenfalls rückwirkend was einfordern? Gibt es hier eine Verjährungsfrist?


    In diesem Falle dürfte von Verfristung die Rede sein. diese wurde von @ anitari bereits erklärt.