Unterschrieben ohne Unterschrift des Gegenübers

  • Hallo Mietrecht-Hilfe Forum,

    Ich habe einen Fehler gemacht und brauche euren Rat.

    Ich möchte ein Zimmer in meiner Wohnung untervermieten.

    Ein Bewerber hat einen Untermietvertrag mitgenommen, der bereits von mir unterschrieben ist.
    Auf dem Vertrag ist sein und mein Name eingetragen. Er kann diesen also nicht übertragen.
    Er jedoch, hat nichts unterschrieben.

    Die Schlüsselübergabe, die im Vertrag festgemacht ist, hat noch nicht stattgefunden. (Sprich ich habe noch die Schlüssel)

    Nach meiner Anfrage hin, ob er sich denn für die Wohnung entschieden habe, hat er Bedenken wegen der Lage der Wohnung geäußert.

    Ich habe ihm darauf hin Zeit bis Montag eingeräumt, sich entgültig zu entscheiden.

    Wenn er die Wohnung bis Montag nicht nimmt, möchte ich sie jemand anderem geben. Das kann ich jedoch nicht, solange er noch den Vertrag hat.

    Was tue ich, wenn er die Wohnung nicht nehmen will und mir die Aushändigung des Vertrages verweigert?

    Grüße,
    Winfried

  • Hallo Winfried,

    das ist eigentlich eher noch Bürgerliches Recht, kein Mietrecht.
    Übrigens, was Letzteres betrifft, ist es so, dass Untervermietung der (möglichst schriftlichen) Zustimmung des Vermieters bedarf.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (8. Juli 2017 um 20:09) aus folgendem Grund: Zwischendurch Wäsche aufgehängt. ;-)

  • Hallo Winfried,

    WhatsApp ist die Geissel des Vertragsrechts. Sehr bequem, ja, allerdings auch sehr schwer, den Zugang gerichtfest zu beweisen.

    Generell gilt fuer so etwas der §147 BGB. Da Du sowohl mit einem Anwesenden (Mietvertrag persoenlich uebergeben) wie auch mit einem Abwesenden (kommuniziert pet WhatsApp) Vereinbarungen getroffen hast, ist es allerdinmgs schwer, das einzugrenzen, ob jetzt Absatz 1 oder Absatz 2 gilt.

    Wenn ich mich so recht erinnere, bist Du aber spaetetstens nach 14 Tagen nicht mehr an das Vertragsangebot gebunden.

    cu
    Guenni