Untermietvertrag: Sonderkündigungsrecht bei abgestelltem Wasser

  • Hallo,
    ich habe folgende Frage:
    Nehmen wir an es gibt eine 2er WG mit Hauptmieter und Untermieter. Der Untermieter wohnt in einem Zimmer (unmöbliert vermietet) und hat immer seine Miete inklusive anteiliger Nebenkosten gezahlt.
    Nun wird das Wasser (kalt und warm) abgestellt, da der Hauptmieter scheinbar lange nicht gezahlt hat und Schulden beim Wasserversorger hat.
    Läge hier ein Grund für eine Sonderkündigung seitens des Untermieters vor und wie wären die gesetzlichen Fristen dafür?

  • Zitat

    Läge hier ein Grund für eine Sonderkündigung seitens des Untermieters vor und wie wären die gesetzlichen Fristen dafür?

    Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei Mieterhöhung und Tod des Mieters.

    Mangelnde oder fehlende Wasserversorgung berechtigen aus meiner Sicht bestenfalls zur Mietminderung, nicht aber zur fristlosen Kündigung.

  • Hallo brown-eye,
    in solchen Fällen steht dem Mieter das Recht der Ersatzvornahme vor, also die Wasserkosten selbst zu zahlen und dies von der Miete abzuziehen.

  • Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei Mieterhöhung und Tod des Mieters.

    Mangelnde oder fehlende Wasserversorgung berechtigen aus meiner Sicht bestenfalls zur Mietminderung, nicht aber zur fristlosen Kündigung.

    Das ist nicht richtig. Bei unbenutzbarkeit gibt es das Sonderkuendigungsrecht auch.
    Wenn ueber mehrere Tage das Wasser fehlt, und auch nach Aufforderung nichts passiert, koennte das schon berechtigt sein.

  • Hallo brown-eye,
    in solchen Fällen steht dem Mieter das Recht der Ersatzvornahme vor, also die Wasserkosten selbst zu zahlen und dies von der Miete abzuziehen.

    Kommt natürlich darauf an wie hoch die rückständigen Wasserkosten sind. Z.B. zu zahlende Wasserkosten € 1000,00, der Untermieter zieht nach 4 Monaten aus, hat inzwischen die Miete von € 800,00 nicht bezahlt/einbehalten, hat aber an das Wasserwerk den Rückstand von € 1000,00 beglichen. Wie kommt der M. zu seinen restlichen € 200,00?
    In so einer Angelegenheit sollte man gut abwägen, würde ich meinen.
    Ebenso bin ich nicht sicher, ob nicht auch in diesem Fall -sollte kein Warm-Kaltwasser vorhanden sein- das Sonderkündigungsrecht greifen würde.

  • Kommt natürlich darauf an wie hoch die rückständigen Wasserkosten sind. Z.B. zu zahlende Wasserkosten € 1000,00, der Untermieter zieht nach 4 Monaten aus, hat inzwischen die Miete von € 800,00 nicht bezahlt/einbehalten, hat aber an das Wasserwerk den Rückstand von € 1000,00 beglichen. Wie kommt der M. zu seinen restlichen € 200,00?
    Ebenso bin ich nicht sicher, ob nicht auch in diesem Fall -sollte kein Warm-Kaltwasser vorhanden sein- das Sonderkündigungsrecht greifen würde.


    Hi Banane,
    was sollen diese Zahlenspielereien? Rechtsgrundlage?
    Bei meiner Antwort drehte es sich nicht um Sonderkündigungsrecht oder nicht, sondern lediglich um die einfachere Lösung in Form der Ersatzvornahme.;)

  • Lieber Berny,
    lies mal 543 Bgb.


    Ja und? Ich schrieb doch erst mal über kleines Geschütz; fristlose Kündigung wäre m.E. die Kanone. Aber das alles ist Auslegungssache und kommt auf die örtlichen Gegebenheiten und Umstände an, m.E.

  • Hi Banane,
    was sollen diese Zahlenspielereien? Rechtsgrundlage?
    Bei meiner Antwort drehte es sich nicht um Sonderkündigungsrecht oder nicht, sondern lediglich um die einfachere Lösung in Form der Ersatzvornahme.;)

    Ich habe dann lediglich deutlich machen wollen, dass dies evtl. für den Mieter von Nachteil sein könnte. Meine Zahlen waren nur als Beispiel gedacht. Es könnte letztendlich so -wie in #5 beschrieben- zum Nachteil des Mieters sein. Also, soll sich die Ersatzvornahme der M.gut überlegen.

  • Ich habe eine ähnliches Problem mit meinem Vermieter: ich habe eine Kündigungsfrist von einem Monat und der Auszug muss auf Ende Monat erfolgen. Nun ist es so, dass seit Ende August der Boiler defekt ist (kein Warmwasser mehr). Deshalb habe ich am 28. September auf den 15. Oktober gekündigt. Der Vermieter will aber, dass ich die volle Miete für den Oktober bezahle. Ich hätte auch auf den 1. November kündigen können, aber weil eben kein Warmwasser vorhanden ist, denke ich, dass ich Anspruch auf eine Sonderkündigung habe. Seht Ihr das auch so?