Mieterin verweigert zutritt / Unklarheit bisherige Mietdauer

  • Liebe Forumsteilnehmer,

    seit Anfang des Monats haben wir ein Haus gekauft, welches von einer Mieterin bewohnt wird.

    Folgende Situation in Kürze:

    - Mieterin verweigert Zutritt zur Besichtigung (u.a. um Brandmelder anzubringen)
    - Mieterin weigert sich einen Schrank aus dem Flur zu entfernen
    - Der Mietvertrag wurde 01.07.2009 zwischen der ehemaligen Besitzerin und dem verstorbenen Lebensgefährten der jetzigen Mieterin geschlossen
    - lediglich ein Vermerk auf dem am 01.07.2009 geschlossenen Vertrag weißt auf einen nahtlosen Übergang des Mietverhältnisses auf die jetzige Mieterin hin (Vermerk vom 02.8.2012 inkl. Unterschrift ehemaliger Besitzerin)

    Bisherige Aktionen meinerseits:

    - Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen und via Einschreiben zugestellt
    - Kündigungsfrist auf 6 Monate definiert
    - Anschreiben bzgl. der Besichtigung der Räume via Gerichtsvollzieher zugestellt, in diesem Fall zur Montage von Brandmeldern. Terminvorschläge sind meiner Meinung frühgenug angemeldet (2 Wochen zwischen Zustellung und Terminvorschläge)

    Meine Fragen:

    - Welches Datum gilt hinsichtlich der Mietdauer? Das Datum des Vertragsschlusses mit dem verstorbenen Lebensgefährten oder das Datum der Änderung auf die jetzige Mieterin?
    - Kann aufgrund der Verweigerung zur Besichtigung, nach erfolgter Abmahnung, die fristlose Kündigung ausgesprochen werden? Prinzipiell habe ich gelesen das dies möglich ist, aber auch wenn "nur" die Brandmelder installiert werden sollen?
    - Wenn Frage zwei mit Ja beantwortet wird, wie oft muss ich zu einer Besichtigung auffordern bzw. eine Abmahnung schreiben bis die fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann?
    Ist eine Abmahnung bzgl. des Schrank im Flur möglich und ist bei unveränderter Situation eine fristlose Kündigung möglich?


    Entschuldigt bitte die viele vielleicht auch laienhafte Fragen, jedoch weiß ich wirklich nicht weiter mit der derzeitigen Situation. Die Mieterin stellt sich einfach quer und wirkt beratungsresistent und lässt sich nicht auf ein klärendes Gespräch ein.

    Ich möchte mich jetzt für Eure Antworten bedanken und freue mich auf einen zielführenden Dialog.

    Lieben Gruß

    Andreas

  • Zitat

    Welches Datum gilt hinsichtlich der Mietdauer?

    Das Datum der erstmaligen Überlassung des Wohnraumes. Wäre hier der 1.7.2009, also jetzt 8. Die Kündigung ist vorher zugegangen?

    Besichtigung der Wohnung mit welchem wichtigen Grund?

    Ehrlich gesagt, Gründe für eine fristlose Kündigung kann ich hier nicht erkennen.

  • Die Kündigung ist vorher zugegangen.

    Ich sehe sehr wohl Gründe zur Besichtigung der Wohnung. Gründe sind meiner Meinung nach, dass lediglich ein Termin vor dem Hauskauf stattgefunden hat, das keine Brandmelder montiert sind, das ich Fenster ausmessen möchte um diese zukünftig zu tauschen, um die tatsächlichen qm der Wohnung auszumessen und um mir ein allgemeines Bild bzgl. des Zustand der Wohnung zu machen.

    Die Erkenntnis ziehe ich unter anderem aus folgenden Link:

    https://www.promietrecht.de/Besichtigungen…ieter-E2377.htm

    Bei der fristlosen Kündigung bin ich mir wirklich nicht sicher. Gefühlt fühle ich mich im Recht, da ich schließlich verantwortlich bin /mich verantwortlich fühle den Brandschutz einzuhalten. Es ist halt eine verfahrene Situation....

    P.S. Danke für die schnelle Antwort

  • Zitat

    Gründe sind meiner Meinung nach, dass lediglich ein Termin vor dem Hauskauf stattgefunden hat, das keine Brandmelder montiert sind, das ich Fenster ausmessen möchte um diese zukünftig zu tauschen, um die tatsächlichen qm der Wohnung auszumessen und um mir ein allgemeines Bild bzgl. des Zustand der Wohnung zu machen.

    Ok, das sind ausreichende und zulässige Gründe. Aber wenn die Mieterin das nicht ermöglicht kannst Du, außer dein Recht einklagen, leider nichts machen.

  • Da gebe ich Dir recht, leider.....es könnte manchmal so einfach sein.

    Danke Dir nochmals für Deine Unterstützung bzw. Deine Einschätzung

    P.S. Wenn jemand einen Weg sieht, bezogen auf die Situation, eine fristlose Kündigung auszusprechen bitte melden. Ich habe derzeit die Befürchtung auch nach der sechs monatigen Kündigungsfrist keinen Zugang zu bekommen....

    Viele Grüße

    Andreas

  • Ganz wichtige Information zu Beginn:
    Ihr seit seit Anfang des Monats im Grundbuch eingetragen?

    Wenn ja, siehe unten. Wenn nein, dann hat die Mieterin bisher mit euch erst mal wenig zu tun und muss gar nichts, außer, ihr habt eine Vollmacht des aktuellen Eigentümers und ihr diese auch vorgelegt.

    P.S. Wenn jemand einen Weg sieht, bezogen auf die Situation, eine fristlose Kündigung auszusprechen bitte melden.

    Sehe ich ehrlich gesagt nicht. Du hast sicherlich berechtigtes Interesse an einer Besichtigung bzw. Anbringungen von Rauchmeldern, aber du kannst auch die Duldung dieser Maßnahmen einklagen.

    Was hast es mit diesem Schrank auf sich? Handelt es sich um ein Einfamilienhaus?

    Zitat


    Ich habe derzeit die Befürchtung auch nach der sechs monatigen Kündigungsfrist keinen Zugang zu bekommen....

    Wohl hier nicht unwahrscheinlich, aber damit ist zu rechnen, wenn man ein vermietetes Objekt kauft.

  • Im Grundbuch sind wir eingetragen das habe ich vorher geprüft.
    Es handelt sich um ein umgebautes Einfamilienhaus, wenn man das so bezeichnen kann.

    Der Schrank steht einfach im Weg und es ist laut Mietvertrag auch nicht gestattet den im Flur stehen zu lassen.
    Wir haben das schon versucht ihr mitzuteilen, aber ihr könnt euch vorstellen wieviel Erfolg ich damit hatte.

    Uns war bewusst das es zu Problemen führen kann ein gemietetes Haus zu kaufen, sind aber erschrocken wie uneinsichtig manche Leute sind.

    Es schmerzt zu wissen das dort das Eigentum eventuell verwahrlost und man keine Handhabe hat. Die gute Frau führt sich auf als würde ihr das Haus gehören.

    Viele Grüße

  • Zitat

    ..Die gute Frau führt sich auf als würde ihr das Haus gehören.

    ..wäre nicht von Nachteil, wenn diese Dame auch für das Haus entsprechend sorgen würde.:)

  • Wäre das der Fall, wäre ich nicht so massiv dahinter her :)

    Es gibt wirklich Urteile wo aufgrund der Verweigerung des Zugangs die fristlose Kündigung ausgesprochen wurde. In dem Fall war es wegen Hausschwamm. Das ist leider nicht vergleichbar mit einem fehlenden Brandmelder....

    Ich werde jetzt doch den Rechtsanwalt ansteuern und die Thematik dort nochmal anbringen. Ich halte euch auf dem Laufenden, wie es ausgegangen ist bzw. wie der weitere Verlauf ist.

  • Hallo Buggi1986,

    1. hat die Mieterin vom früheren Vermieter (nachweislich!) eine schriftliche Mitteilung, dass das Haus an Euch verkauft wurde MIT dem Datum des wirtschaftlichen Übergangs?
    3. Hat die Mieterin von Euch (nachweislich!) eine schriftliche Mitteilung, dass das Haus von Euch gekauft wurde MIT Angabe Eurer Daten incl. Bankverbindung?
    3. Ist die Mieterin von Euch bereits (nachweislich!) schriftlich mit Nennung der Beanstandungen abgemahnt worden unter Androhung evtl. Konsequenzen?

  • Hallo Berny,

    Zu 1. Hier kann ich nichts zu sagen, lediglich das die ehemalige Vermieterin dies mündlich ihr wiedergegeben hat. Unserseits wurde das offiziell mit der Kündigung mitgeteilt.
    Zu 2. Ja hat sie (siehe Antwort zu 1). Die Kündigung haben wir per Einschreiben geschickt (da sah die Situation noch nicht so verfahren aus). Unsere Daten stehen auf dem Briefkopf mit drauf. Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt. Zusätzlich auch dem Jobcenter, da von denen die Miete überwiesen wird. Auch die Kündigung haben wir parallel ans Jobcenter geschickt.
    Zu 3. Hinsichtlich der Besichtigung haben wir via Gerichtsvollzieher das Schreiben zugestellt und ja auch mit Konsequenzen gedroht.

    Das Thema mit der Truhe habe ich noch nicht schriftlich beanstandet, weil ich nicht weiß ob es was bringt...

    Hilft Dir die Info?

    Viele Grüße

    Andreas

  • Hallo Andreas,

    "Zu 1. Hier kann ich nichts zu sagen, lediglich das die ehemalige Vermieterin dies mündlich ihr wiedergegeben hat. Unserseits wurde das offiziell mit der Kündigung mitgeteilt."
    - Die Mieterin wird mit Unschuldsmine behaupten, dass sie von nichts weis.

    "Zu 2. Ja hat sie (siehe Antwort zu 1). Die Kündigung haben wir per Einschreiben geschickt (da sah die Situation noch nicht so verfahren aus)."
    - Empfangsquittung?

    "Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt."
    - Schriftlich nachweislich?

    "Zusätzlich auch dem Jobcenter, da von denen die Miete überwiesen wird."
    - Hat das JC nicht zu interessieren, da sie (grundsätzlich) nur Mitteilungen ihres Kunden entgegennehmen.

    "Auch die Kündigung haben wir parallel ans Jobcenter geschickt."
    - Was unklug. Damit wird das JC mglw. Zahlungen an Euch einstellen.

    "Zu 3. Hinsichtlich der Besichtigung haben wir via Gerichtsvollzieher das Schreiben zugestellt und ja auch mit Konsequenzen gedroht."
    - OK.

    "Hilft Dir die Info?"
    - Die sollte Dir helfen...;) Deshalb merke: Es kommt immer darauf an, dass Du grds. alles nachweislich machst (am besten per Einwurfeinschreiben) und weisst, dass es stets darauf ankommt, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat. [OberlehrerModus-Ende:)]

  • Hallo Andreas,

    "Zu 1. Hier kann ich nichts zu sagen, lediglich das die ehemalige Vermieterin dies mündlich ihr wiedergegeben hat. Unserseits wurde das offiziell mit der Kündigung mitgeteilt."
    - Die Mieterin wird mit Unschuldsmine behaupten, dass sie von nichts weis.

    "Zu 2. Ja hat sie (siehe Antwort zu 1). Die Kündigung haben wir per Einschreiben geschickt (da sah die Situation noch nicht so verfahren aus)."
    - Empfangsquittung?

    "Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt."
    - Schriftlich nachweislich?

    "Zusätzlich auch dem Jobcenter, da von denen die Miete überwiesen wird."
    - Hat das JC nicht zu interessieren, da sie (grundsätzlich) nur Mitteilungen ihres Kunden entgegennehmen.

    "Auch die Kündigung haben wir parallel ans Jobcenter geschickt."
    - Was unklug. Damit wird das JC mglw. Zahlungen an Euch einstellen.

    "Zu 3. Hinsichtlich der Besichtigung haben wir via Gerichtsvollzieher das Schreiben zugestellt und ja auch mit Konsequenzen gedroht."
    - OK.

    "Hilft Dir die Info?"
    - Die sollte Dir helfen...;) Deshalb merke: Es kommt immer darauf an, dass Du grds. alles nachweislich machst (am besten per Einwurfeinschreiben) und weisst, dass es stets darauf ankommt, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat. [OberlehrerModus-Ende:)]

  • Hey Berny,

    [Schülermodus An :p]

    Welche Empfehlung würdest Du mir jetzt geben?

    1. Sollte ich die Kündigung nochmals schicken via Gerichtsvollzieher?

    2. Muss ich nochmal auf die ehemalige Vermieterin zugehen und ihr sagen sie soll nochmal ein Schreiben verfassen worin sie den wirtschaftlichen Übergang bestätigt/anzeigt?

    "Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt."
    - Schriftlich nachweislich?

    Leider nicht nachweislich, lediglich im Kündigungsschreiben.

    Prinzipiell habe ich noch die Idee nach Ablauf der 3 Monatsfrist die Miete zu erhöhen um den Druck zu erhöhen. Hintergrund ist hierbei das die Miete seit Vertragsschluss vor 8 Jahren nie angepasst wurde und auch nie die volle qm Zahl berechnet wurde. Derzeit liegt die Miete pro qm bei 5,50 € der Mietspiegel der Stadt liegt bei circa 8,50 € /qm.

    Noch was: Ist es möglich die Miete aufgrund der zu wenig berechneten qm vor Ablauf der Frist anzupassen?

    Bis dato musste ich mich nicht, zum Glück, mit solch einer Problematik rumärgern da ich anscheinenden nur nette und ehrliche Menschen um mich hatte :cool: .
    Wär super wenn Du mich etwas "an die Hand nehmen" könntest, wie ich mich jetzt am besten verhalte.

    Lieben Gruß

    Andreas

  • N'Abend Andreas,

    "Sollte ich die Kündigung nochmals schicken via Gerichtsvollzieher?"
    - Es genügt auch "Per Boten": Du und ein Bote nehmt Original und Kopie zum (nicht verwechselbaren) Briefkasten. Bote liest Kopie und und macht auf Ihr ein Quittungszeichen und wann Ihr das Original in den BK "eingelegt" (wie es so schön heisst) habt.

    "Muss ich nochmal auf die ehemalige Vermieterin zugehen und ihr sagen sie soll nochmal ein Schreiben verfassen worin sie den wirtschaftlichen Übergang bestätigt/anzeigt?"
    - Eigentlich nicht, wenn sie beweisen kann, wann der M die Mitteilung bekommen hat.

    "Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt."
    - Schriftlich nachweislich?

    "Leider nicht nachweislich, lediglich im Kündigungsschreiben."
    - Und Letzteres ging dem M nachweislich zu?

    "Prinzipiell habe ich noch die Idee nach Ablauf der 3 Monatsfrist die Miete zu erhöhen um den Druck zu erhöhen."
    - Wv.% Du darfst, ist Dir sicherlich bekannt? Wird die Wohnfläche im MV genannt? Der Vorgang nennt sich "Mieterhöhungsverlangen, über die Kriterien hierüber hülft ein Gugel.

    "Noch was: Ist es möglich die Miete aufgrund der zu wenig berechneten qm vor Ablauf der Frist anzupassen?"
    - Würde ich von abraten.

    "...da ich anscheinend nur nette und ehrliche Menschen um mich hatte :cool: ."
    - Kaum etwas wird besser...:(

  • N'Abend Andreas,

    "Sollte ich die Kündigung nochmals schicken via Gerichtsvollzieher?"
    - Es genügt auch "Per Boten": Du und ein Bote nehmt Original und Kopie zum (nicht verwechselbaren) Briefkasten. Bote liest Kopie und und macht auf Ihr ein Quittungszeichen und wann Ihr das Original in den BK "eingelegt" (wie es so schön heisst) habt.

    "Muss ich nochmal auf die ehemalige Vermieterin zugehen und ihr sagen sie soll nochmal ein Schreiben verfassen worin sie den wirtschaftlichen Übergang bestätigt/anzeigt?"
    - Eigentlich nicht, wenn sie beweisen kann, wann der M die Mitteilung bekommen hat.

    "Die Bankverbindung haben wir mitgeteilt."
    - Schriftlich nachweislich?

    "Leider nicht nachweislich, lediglich im Kündigungsschreiben."
    - Und Letzteres ging dem M nachweislich zu?

    "Prinzipiell habe ich noch die Idee nach Ablauf der 3 Monatsfrist die Miete zu erhöhen um den Druck zu erhöhen."
    - Wv.% Du darfst, ist Dir sicherlich bekannt? Wird die Wohnfläche im MV genannt? Der Vorgang nennt sich "Mieterhöhungsverlangen, über die Kriterien hierüber hülft ein Gugel.

    "Noch was: Ist es möglich die Miete aufgrund der zu wenig berechneten qm vor Ablauf der Frist anzupassen?"
    - Würde ich von abraten.

    "...da ich anscheinend nur nette und ehrliche Menschen um mich hatte :cool: ."
    - Kaum etwas wird besser...:(

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