Guten Morgen.
Ich habe einen Mietvertrag mit folgender Passage:
ZitatDas Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung ist jedoch für beide Parteien
frühestens zum 31.12.2018 zulässig. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt.Für qualifizierte Zeitmietverträge nach§ 575 BGB gilt eine besondere Vereinbarung.
Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt 3 Monate zum Monatsende. Die Kündigungsfrist ist unabhängig
von der Laufzeit des Mietvertrages. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats
der Kündigungsfrist zugehen (§ 573 c BGB).
Jetzt ist es so, dass ich eine Frau kennengelernt habe und wir gerne zusammen ziehen möchten.
Sie hat zwei Kinder, eines davon ist körperlich Behindert und benötigt eine barrierefreie Wohnung, außerdem wäre meine jetzige Wohnung für uns 4 zu klein und meine Partnerin hat ein eigenes, großes Haus.
Reicht diese Situation aus, um eine Kündigung aus wichtigem Grund ausreichend zu begründen?
Wie gehe ich am besten vor?
Sollte das nicht funktionieren, kann ich dann die Wohnung fristgerecht zum 31.12.2018 kündigen und für die Zwischenzeit einen Untervermieter nennen?
Vielen Dank für Eure Antworten.