Kündigung eines Wg Mitglieds / nachmieter wegen Ausbildung

  • Schönen Guten Tag,
    bei mir liegt folgendes Problem vor:
    Ich bin in eine Wg gezogen und dort besteht ein Mietvertrag, in welchem vier hauptmietvertrag festgelegt sind. Um einen Mieter zu wechseln, muss der Vermieter laut Mietvertrag zustimmen. Nun habe ich mit dem vorherigen Mieter einen "Übernahmemietvertrag" geschlossen in welchem steht, dass ich in den hauptmietvertrag komme.
    Aufgrund meiner Ausbildung, welche ich beginne muss ich aber 500km weit weg ziehen und habe mit dem Vermieter gesprochen. Er meinte " entweder es ziehen alle aus oder keiner". Welche Möglichkeit besteht in diesem Fall für mich, wenn in der Wg keine Einstimmigkeit für eine gemeinsame Kündigung vorliegt und ich aber wegen meiner Ausbildung umziehen muss?

    Freundliche Grüße

  • Zitat

    Welche Möglichkeit besteht in diesem Fall für mich, wenn in der Wg keine Einstimmigkeit für eine gemeinsame Kündigung vorliegt und ich aber wegen meiner Ausbildung umziehen muss?

    Die anderen Personen der Partei Mieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen. Dann ersetzt das Urteil ihre Unterschriften unter der Kündigung.

  • Hallo KCS98,

    "Ich bin in eine Wg gezogen"
    - Als Besucher, oder hast Du dort bereits einen gültigen Mietvertrag...?

    "Um einen Mieter zu wechseln, muss der Vermieter laut Mietvertrag zustimmen."
    - Korrekt.

    "Nun habe ich mit dem vorherigen Mieter einen "Übernahmemietvertrag" geschlossen ..."
    - Halte ich für ein Gerücht. Solcherlei "Verträge" gehen den VM nichts an.

    "Aufgrund meiner Ausbildung, welche ich beginne muss ich aber 500km weit weg ziehen und habe mit dem Vermieter gesprochen. Er meinte " entweder es ziehen alle aus oder keiner".
    - Seine (zutreffende) Meinung bleibt ihm unbelassen.

    "Welche Möglichkeit besteht in diesem Fall für mich, wenn in der Wg keine Einstimmigkeit für eine gemeinsame Kündigung vorliegt und ich aber wegen meiner Ausbildung umziehen muss?"
    - Realistisch sehe ich keine Möglichkeit für Dich, es sei denn, Du würdest die bisherigen WG'ler per Gerichtsgeschluss verurteilen lassen, gemeinsam zu kündigen (wie bereits geschrieben).

    "Freundliche Grüße"
    - Danke, ebenfalls (auch, wenn Dir meine Meinung nicht gefallen sollte).

  • Hallo,

    da haben unsere Mietrechtsexperten ja das wesentlich außer Acht gelassen.

    Wenn es wirklich so ist, wie du schreibst, hast du eigentlich gar kein Problem, da du lediglich einen Vertrag mit deinem Vormieter hast. Durch diesen bist du nicht Mitglied der Vertragsgemeinschaft geworden und deshalb nicht auf deren Zustimmung angewiesen. Um in den "richtigen" Mietvertrag aufgenommen zu werden hätten sämtliche Vertragspartner (Vermieter und Mieter) zustimmen müssen.

    Was du jetzt tun musst, ist deinen "Übernahmemietvertrag" bei deinem Vertragspartner (das dürfte dein Vormieter sein) firstgerecht zu kündigen. Wenn die Kündigung nicht beiderseitig ausgeschlossen wurde, gilt hier die gesetzliche Frist von 3 Monaten (d.h. zum 31.10.18).

    Ist jetzt natürlich blöd für deinen Vormieter, da er dann wieder im Vertrag drinhängt.

    Gruß
    H H

  • Wenn es wirklich so ist, wie du schreibst, hast du eigentlich gar kein Problem, da du lediglich einen Vertrag mit deinem Vormieter hast. Durch diesen bist du nicht Mitglied der Vertragsgemeinschaft geworden und deshalb nicht auf deren Zustimmung angewiesen. Um in den "richtigen" Mietvertrag aufgenommen zu werden hätten sämtliche Vertragspartner (Vermieter und Mieter) zustimmen müssen.

    Vorsicht, durch die Zahlung von Miete kann so ein Vertrag auch konkludent geschlossen sein. Meiner Meinung nach ist die Konstellation nichts, was ohne Kenntnis aller Unterlagen auch nur halbwegs sicher beantwortet werden koennte. Wenn sich der Vermieter querstellt, sollte das mit einem Anwalt (idealerweise Fachanwalt fuer Mietrecht) besprochen werden.

    cu
    Guenni

  • Hallo Guenni,

    "die Welt ist ja soooo kompliziert, gehe am besten zu einem Anwalt", toller Tipp!

    Wie bitte soll denn ein konkludenter Abschluss eines Mietvertrages mit 4 andern Vertragspartner zustandekommen. Noch dazu einer, aus dem man nicht wieder rauskommt?

    Gruß
    H H

  • Hallo H H,

    die regelmaessige Zahlung von Miete ist nunmal ein sehr starkes Indiz dafuer, dass ein Mietvertrag geschlossen wurde. Mit wem, kann hier keiner beantworten, weil wir nicht wissen, auf welches Konto ueberwiesen wurde. Dass auf das Konto des Vormieters ueberwiesen wurde, ist aber doch zumindest sehr unwahrscheinlich. Wir wissen auch nicht, wie dieser ominoese "Uebernahmemietvertrag" genau aussieht.

    Meiner Ansicht nach ist ab einer gewissen Komplexitaet einfach eine Rechtsberatung unabdingbar, wenn wie in diesem Fall eine einvernehmliche Loesung nicht moeglich scheint. Und die kann und darf hier nunmal keiner bieten. Die Empfehlung, zu einem Anwalt zu gehen, ist in solchen Faellen meines Erachtens erheblich sinnvoller fuer den Fragesteller, als eine unter Umstaenden voellig danebenliegende Forumsauskunft.

    cu
    Guenni

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