neuer Mietvertrag nach Wohnungsverkauf...

  • Hallo,


    die Wohnung in der ich mit meinem Lebensgefährten zur Miete wohne ist inzwischen verkauft worden.


    Normalerweise bin ich auch darüber informiert, dass der alte Mietvertrag auch auf den neuen Eigentümer übergeht. Der neue Vermieter meint mir zu erzählen er müsse einen neuen Mietvertrag wegen dem Finanzamt aufstellen.


    Wie auch immer, ich wollte höflich sein und heute kommt er dann vorbei.


    Gebt mir bitte Tipps, was ich zu beachten habe, ich möchte nicht mit dem Kugelschreiber so schnell dabei sein. Denn der jetzige Vertrag ist einfach gehalten, normale Schönheitsreparaturen, aber was mir ganz wichtig war ist, dass ich so ausziehen kann, besenrein, ohne alles zu streichen. Ich vermute er kommt mit einem Haus und Grund Vertrag o. ä..


    Freue mich auf Tipps. Ggf sage ich ihm das ich das in Ruhe durchlesen möchte und besprechen möchte ....


    Viele Grüße

  • Tipp, neuen Vertrag nicht unterschreiben! Es wäre sehr unwahrscheinlich das der günstigere Konditionen als der jetzige enthält. Angefangen von der Miethöhe, Kleinreparaturen bis zu Schönheitsreparaturen die im alten Vertrag möglicherweise unwirksam sind.


    Zitat

    Der neue Vermieter meint mir zu erzählen er müsse einen neuen Mietvertrag wegen dem Finanzamt aufstellen.


    Der erzählt dir einen vom Pferd.

  • ok danke anitari, ich weiß nur nicht, ich will ja höflich sein und habe Angst das er dann kündigt


    Das kann er nur wenn ein rechtlich zulässiger Grund vorhanden ist. Zum Beispiel Eigenbedarf oder Mietrückstand.

  • [QUOTE Zum Beispiel Eigenbedarf oder Mietrückstand.[/QUOTE]


    Zur Ergänzung: Der M. vernachlässigt die Wohnung, verletzt seine Sorgfaltspflicht.

  • [QUOTE Zum Beispiel Eigenbedarf oder Mietrückstand.


    Zur Ergänzung: Der M. vernachlässigt die Wohnung, verletzt seine Sorgfaltspflicht.[/QUOTE]
    ... welches aber i.d.R. erst mal einer Abmahnung bedarf.
    Schutzengel,
    Du kannst dem neuen Eigentümer ganz höflich, aber bestimmt(!) mitteilen, das nach geltender Rechtsprechung ein neuer Vertrag nicht zu machen ist, weil der Erwerber automatisch mit seinem Vorgänger die bestehenden (Miet-)Verträge übernimmt (und den dürfte er ja wohl haben).