Wohnungskündigung mit Nachmieter

  • Hallo zusammen,

    unser Fall ist ein wenig kompliziert - Wir haben zum 01.08. eine neue Wohnung an der Hand und haben nach Absprache mit unserem jetzigen Vermieter einen Nachmieter gesucht. Der Nachmieter hat sich die Wohnung angeschaut und wollte diese auch gerne übernehmen. Im Anschluss an die Besichtigung haben sich der Vermieter, die Nachmieterin und ihr Vater zusammengesetzt Direkt den Mietvertrag unterschrieben.

    Wir haben allerdings noch keine schriftliche Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet.

    Kurze Zeit später rief der Vermieter an, und teilte das er den Nachmieter doch nicht akzeptieren würde da diese ein Kind hat und er sich nicht vorstellen kann das die Nachmieterin Beruf Kind unter einen Hut bringen kann. (Der Vater hat als Bürge den Vertrag mitunterschrieben)

    Das blöde ist nun das wir unserem neuen Vermieter schon mündlich mitgeteilt haben das wir die neue Wohnung zum 01.08. Mieten werden da der neue Mietvertrag ja unterschrieben wurde und wir im Beisein des alten Vermieters sogar schon den Ablauf der Wohnungsübergabe mit den neuen Mietern besprochen haben.

    Darf unser Vermieter einfach so von dem neuen Mietvertrag zurücktreten und ist unsere Mündliche Absprache der Kündigung überhaupt rechtens?

  • Hallo Pbfreak,

    ich denke nicht, dass Du für Dich irgendwelche Rechte daraus ableiten kannst, wenn Dein VM Deine Wohnung neu vermietet oder/und dasselbe wieder rückgängig macht.
    Im Zweifelsfall gilt das, was schriftlich und rechtssicher vereinbart wurde.

  • Hallo Pbfreak,

    und ICH denke, dass der Mietvertrag mit den Nachmietern -sofern er tatsächlcih abgeschlossen wurde- weiterhin seine Gültigeit hat und nur wieder -nach den gesetzlichen Vorgaben- von einer der Vertragsparteien gekündigt werden kann. Damit hast DU aber nichts zu tun...

    AAAAAABER:
    Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du deine jetzige Wohnung noch gar nicht gekündigt. Eine Wohnungskündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Sobald du also einen Mietvertrag für die neue Wohnung in der Hand hältst (MV können zwar auch mündlich abgeschlossen werden, ist aber meiner Meinung nach nicht empfehlenswert) solltest du also den jetzigen MV fristgerecht kündigen.

    Somit hat dein jetziger Vermieter nun also ein großes Problem: er hat zeitgleich 2 Mietverträge für die gleiche Wohnung im Umlauf, die beide gültig sind.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung.

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