Hallo zusammen,
unser Fall ist ein wenig kompliziert - Wir haben zum 01.08. eine neue Wohnung an der Hand und haben nach Absprache mit unserem jetzigen Vermieter einen Nachmieter gesucht. Der Nachmieter hat sich die Wohnung angeschaut und wollte diese auch gerne übernehmen. Im Anschluss an die Besichtigung haben sich der Vermieter, die Nachmieterin und ihr Vater zusammengesetzt Direkt den Mietvertrag unterschrieben.
Wir haben allerdings noch keine schriftliche Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet.
Kurze Zeit später rief der Vermieter an, und teilte das er den Nachmieter doch nicht akzeptieren würde da diese ein Kind hat und er sich nicht vorstellen kann das die Nachmieterin Beruf Kind unter einen Hut bringen kann. (Der Vater hat als Bürge den Vertrag mitunterschrieben)
Das blöde ist nun das wir unserem neuen Vermieter schon mündlich mitgeteilt haben das wir die neue Wohnung zum 01.08. Mieten werden da der neue Mietvertrag ja unterschrieben wurde und wir im Beisein des alten Vermieters sogar schon den Ablauf der Wohnungsübergabe mit den neuen Mietern besprochen haben.
Darf unser Vermieter einfach so von dem neuen Mietvertrag zurücktreten und ist unsere Mündliche Absprache der Kündigung überhaupt rechtens?