Bescheinigung für Vermieter

  • Guten Abend,

    ich habe eine Frage mit folgendem Sachverhalt:

    Mieterin ist seit fünf Wochen mit einem Mann liiert, der selbst eine kleine (52 qm) Eigentumswohnung hat. Der Mann besucht die Freundin in deren Wohnung an vier Tagen pro Woche, bleibt auch über Nacht, wohnt aber den Rest der Zeit in seiner eigenen Wohnung.

    Der Vermieter möchte jetzt eine schriftliche Bescheinigung von dem Mann, in der bestätigt wird, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin in seiner eigenen Wohnung liegt.

    Kann das verlangt werden?

    Viele Grüße, Summerfeeling

  • Hallo Summerfeeling,

    ich würde eher mal zu einem klaren Nein tendieren. Um ehrlich zu sein, empfinde ich das Verlangen des Vermieters als große Frechheit

    Begründung: Den Vermieter geht es einen feuchten Kehricht an, wann und wie oft die Mieterin Besuch empfängt (dauerhaft sind sogar . maximal 6 Wochen am Stück möglich). Desweiteren ist die Mieterin Vertragspartner und nicht der Besucher, heißt soviel wie der Besucher (bzw. der Mann) braucht nichts zu unternehmen.

    Einzig wenn die Mieterin plant mit dem Mann in die von ihr angemietete Wohnung zusammenzuziehen , muss der Vermieter informiert werden.

    Gruß

    BMF

    -Keine Rechtsberatung-

    2 Mal editiert, zuletzt von BMF2209 (23. Juli 2017 um 23:42)

  • Mieterin ist seit fünf Wochen mit einem Mann liiert, der selbst eine kleine (52 qm) Eigentumswohnung hat. Der Mann besucht die Freundin in deren Wohnung an vier Tagen pro Woche, bleibt auch über Nacht, wohnt aber den Rest der Zeit in seiner eigenen Wohnung.

    Der Vermieter möchte jetzt eine schriftliche Bescheinigung von dem Mann, in der bestätigt wird, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin in seiner eigenen Wohnung liegt.

    Kann das verlangt werden?


    Ich würde dem VM zu seiner Beruhigung (genauer: um meine Ruhe zu haben) die Bescheinigung geben; sie verpflichtet mich zu nichts, denn ich habe mit ihm kein Vertragsverhältnis.

  • Ich bedanke mich für die Antworten.

    Der Besucher der Mieterin wird des friedens willen bestätigen, dass sein Lebensmittelpunkt definitiv in seiner eigenen Wohnung liegt und
    nicht mit in die Wohnung einziehen wird.

  • Zitat

    Wofür braucht irgendein Mensch auf der Welt so eine Bestätigung? Was hat der Vermieter gesagt?
    Was soll das bringen?

    Frage ich mich auch. Ich würde das Ganze ignorieren.

  • Der Vermieter meinte, er möchte wissen, ob der neue Lebenspartner vor hat in die Wohnung einzuziehen. Dies wurde verneint, weil der Partner selbst über eine Eigentumswohnung verfügt, die er gerne bewohnt, ein Umzug ist nicht vorgesehen.

    VM ist sonst recht umgänglich, es gibt keine Probleme mit ihm. Nur in dem einen Punkt ist er wohl misstrauisch und will eine
    schriftliche Bestätigung mit Angabe der Wohnadresse des Partners.

    Es bringt ihm wohl Sicherheit, keine Ahnung.

  • VM ist sonst recht umgänglich, es gibt keine Probleme mit ihm. Nur in dem einen Punkt ist er wohl misstrauisch und will eine schriftliche Bestätigung mit Angabe der Wohnadresse des Partners.

    Es bringt ihm wohl Sicherheit, keine Ahnung.


    Soll er sich doch in Sicherheit wiegen... *pfft*:o

  • Berny
    Auf deine Frage kann ich dir leider nicht antworten.

    Ich ließ damals die erste Nebenkostenabrechnung über den Mieterverein prüfen und sie wurde sowohl formell und auch inhaltlich als korrekt befunden.
    Die Abrechnung änderte sich im Laufe der Jahre nicht, sodass ich davon ausgehe, dass sie immer noch in Ordnung ist.