Probleme nach Auszug ,Mietvertrag/Nebenkosten

  • Hallo Zusammen

    Ich hoffe der Eintrag ist hier richtig ansonsten bitte verschieben.

    Zu meinem Problem,
    Ich bin im Januar in eine WG eingezogen und habe eine Warmmiete von 580€ bezahlt.

    So stehts im Mietvertrag

    Kaltmiete 580€
    Kaution 1740€
    Die Monnatiche Gesamtmiete(Warmmiete) beträgt 580€

    Die Folgenden Kosten sind im Totalbetrag inbegriffen.
    Nebenkosten ja
    Heizung und Warmwasserkosten ja
    Wasser/Abwasser ja
    Strom/Gas ja
    Radio/TV ja


    Nun nach Auszug schickt mir die Hauptmieterin eine SMS ich müsste ihr von 89€ Überweisen zwecks erhöhter Nebenspessen.

    Darauf Angesprochenen das wir einen Warmmietvertrag mit diesen Kondition haben meinte sie :


    Ja das ist richtig die Warm Miete beinhaltet das ganz normale monatlichen Beiträge.
    Wenn es über die normalen Verbrauch hinauskommt dann gibst eine Nachzahlung und die verteilt sich auf alle Mitbewohner da es ein Gemeinschaftshaus ist.
    So ist das überall
    Man kann auch was zurück kriegen wenn man wenig verbraucht hat oder auch Nachzahlung bei Mehrverbrauch.


    Bin etwas Ratlos , geld zum verschenken habe ich auch nicht und weiss nun auch nicht weiter.

  • Hallo Berny

    Naja genau so steht es im Mietverrtrag

    Kaltmiete 580€
    Kaution 1740€
    Die Monatliche Gesamtmiete(Warmmiete) beträgt 580€

    Die Folgenden Kosten sind im Totalbetrag inbegriffen.
    Nebenkosten ja
    Heizung und Warmwasserkosten ja
    Wasser/Abwasser ja
    Strom/Gas ja
    Radio/TV ja

  • Hallo Freddie,

    ich verstehe die geschilderte Situation nicht recht. Kaltmiete = Warmmiete?

    Die Mietparteien haben die Möglichkeit eine Pauschale oder eine Vorauszahlung der Betriebskosten zu vereinbaren. Sollte eine Betriebskostenpauschale vereinbart worden sein, so ist der Vermieter nicht berechtigt, eine Nachzahlung vom Mieter zu verlangen. Die Forderung gilt als abgegolten mit der Zahlung der Pauschale.
    Sollte jedoch eine Vorauszahlung vereinbart worden sein, so lass dir erst einmal de Betriebskostenabrechnung zustellen. Sofern er Diese nicht bis zum 31.12.des Folgejahres zugestellt hat, so hat der Vermieter keinen Anpruch auf jegliche Nachzahlungen.

  • Hallo landlord-k


    Es gibt keine Vorauszahlung , wenn doch müsste im Mietvertrag nicht die summe definiert sein wie hoch die Vorauszahlung ist.

    Auch ist mir aufgefallen das die Abrechnung wohl für das Jahr 2016 ist und nicht 2017.

  • Ich habe eine derartig ungenaue Formulierung noch nie gehört.

    Im Mietvertrag muss ersichtlich sein, ob es sich bei den Nebenkosten um eine Pauschale oder um eine Vorauszahlung handelt. Weiterhin müssen alle Nebenkostenpositionen klar aufgeführt werden. Dies erscheint mir hier nicht gegeben zu sein.

    Für mich wirkt die Formulierung eher wie eine Inklusivmiete (= alle Nebenkosten sind in der Miete enthalten)
    Sollte dies der Fall sein, dürfen Betriebskosten nicht abgerechnet werden, sprich auch keine Nachzahlung. Ausnahme bei Heizkosten, diese müssen nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Bei dieser komplizierten Konstellation, empfehle ich dir einen Anwalt aufzusuchen , der auch deinen Vertrag einsehen kann.

  • Ok , aber 2016 war ich noch gar nicht in der WG .
    Wie kann man dan mein Anteil berechnet?
    Hauptmieter hat einfach Nachzahlung geteilt durch Anzahl der Personen der aktuell in der WG sind genommen .

  • Ok , aber 2016 war ich noch gar nicht in der WG .
    Wie kann man dan mein Anteil berechnet?
    Hauptmieter hat einfach Nachzahlung geteilt durch Anzahl der Personen der aktuell in der WG sind genommen .

  • Eine WG bedeutet gleichzeitig, dass alle "Mitbewohner" sozusagen Hauptmieter sind und dementsprechend auch gesamtschuldnerisch haften. Das bedeutet, dass alle Mietparteien für eine Forderung aufkommen müssen.

    Fraglich ist jedoch noch, ob eine Nachzahlung stattfinden darf.

    Meine Meinung: Nachzahlung Betriebskosten unzulässig
    Nachzahlung Heizkosten nur zulässig wenn wirksame Abrechnung vorliegt

  • ich habe einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter da ich erst später eingezogen bin.

    Die Nebenkostenabrechnung ist für das Jahr 2016 und da war ich nioch nicht in der wg bin sozusagen mit 01.01.2017 eingezogen.
    Darf der Hauptmieter mir dann kosten für 2016 denn in Rechnung stellen ?

  • Das hört sich doch arg nach Inklusivmiete an. Schreib der Tante einfach zurück, dass du 2016 da nicht gewohnt hast und daher für 2016 nichts bezahlst. 2017 antwortest du, dass keine Vorausszahlungen im MV vereinbart waren und somit nichts abzurechnen ist.

  • Das hört sich doch arg nach Inklusivmiete an. Schreib der Tante einfach zurück, dass du 2016 da nicht gewohnt hast und daher für 2016 nichts bezahlst. 2017 antwortest du, dass keine Vorausszahlungen im MV vereinbart waren und somit nichts abzurechnen ist.

    Die tatsächlich angefallenen Heiz- und Warmwasserkosten kann er dennoch abrechnen. Ich bezweifele nur, dass dies gegeben ist.