Hallo,
ich habe meine Freundin und ihre zwei Kinder bei mir in der Wohnung mit aufgenommen.
Ich hatte daraufhin eine Mitteilung an meinen Vermiter geschrieben, dass ich sie zum Zeitpunkt x in
meiner WOhnung mit aufnehmen möchte. Sie selber hatte zu dem Zeitpunkt noch eine eigene Wohnung und war
bei mir quasi Besucher. Wir sind mal in ihrer Wohnung und meiner gewesen. In der Zwischenzeit hatte meine Freundin Streit mit einem anderen Mieter wegen einem Parkplatz. Daraufhin hatte sich ein Mieter bei meinem Vermieter beschwert.
Mir wurde angedroht das meine Freundin die Wohnung verlassen soll, und mir ggf eine Zwangsräumung mit Kündigung gedroht hat. Dies haben wir ignoriert, weil ich weiß das er diesen Schritt nicht machen wird bedingt der Kosten die auf ihn zukommen. Das Thema ist jetzt auch schon fast ein Jahr her und wir wohnen dort in ruhe.
Jetzt müssen wir der Meldepflicht nachkommen und mussten vom Vermiter eine Bestätigung einholen.
Diese hat er mir auch Bestätigt, aber mit dem Kommentar eine "unberechtigte Person" wäre eingezogen.
Ich habe gelesen, dass wenn ich als Mieter ein berechtigtes Interesse habe, muss mein Vermieter dem Einzug und aufnahme des Mietvertrags zustimmen. Der Vermieter kann nur aufgrund triftiger Gründe diesen Wunsch ablehnen.
In meiner Betrachtung ist eine "Auseinandersetzung mit dem Nachbar" kein triftiger Grund, dies als Begründung auszulegen.
Meine Frage ist jetzt wie gehe ich am besten vor das durchzusetzen? Vermutlich wird das nur mit einem Anwalt klappen. Ich wäre für jeden Tipp dankbar!