Skatoon:
"Er kann weder mir noch sonst jemanden ein Verschulden nachweisen da die Protokolle fehlen. Er behauptet einfach das ich den Schaden zu verschulden habe."
- Er kann alles behaupten, nur (ich schätze mal) wird die Behauptung vor Gericht wegen Nichtbeweisbarkeit keinen Bestand haben.
"Also kann ich Ihm, falls es denn so weit kommen sollte, eine Tür aus dem Baumarkt holen?"
- Würde ich keinesfalls machen.
"Wie meinst du das mit "- Steht ihm ohnehin nicht zu."? Das ihm auch kein Zeitwert zu steht?"
Der Anspruchsteller hat stets seine Ansprüche (rechtssicher) zu begründen.
"Nur wird er dann direkt zum Anwalt gehen und vermutlich den vollen Betrag für Handwerker + Tür verlangen."
- Soll er doch, der Anwalt hat das Lied zu pfeifen, dessen Brot er isst...