Mieterhöhungsverlangen ablehnen wegen fehlendem Passus im Mietvertrag und rückwirkender Widerruf
Hallöchen, ich bin neu hier und habe natürlich sofort mal eine Frage:
Ich habe vom Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen mit Begründung mittels Mietspiegel erhalten.
Mein Mietvertag ist von 1997 im Ostteil von Berlin und enthält noch keine Formulierung in Bezug auf Mieterhöhung.
Ich habe nun folgendes im Internet gefunden/gelesen:
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Mieterhöhungen mit Berufung auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind nur statthaft, wenn im Mietvertrag ein Erhöhungsvorbehalt vereinbart wurde (z.B. "Der Vermieter ist berechtigt, gesetzlich zulässige Mieterhöhungen vorzunehmen.")
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Leider habe ich erst zu spät davon Kenntnis erhalten und bereits mehreren Mieterhöhungen zugestimmt.
Nun bewegen mich 2 Fragen:
1 Sehe ich das richtig, dass ich in diesem geschilderten Fall, also ohne eine Formulierung im Mietvertrag wirklich erfolgreich eine Mieterhöhung widersprechen und diese anlehnen darf?
2. Falls ja, kann ich auch rückwirkend meine Zustimmung zurückziehen (falls ja, für welchem Zeitraum, wie sind die Fristen)?
3. Falls 2. Zutrifft, muss der Vermieter dann die Miete wieder auf den alten Stand zurücksetzen?
4. Falls ich rückwirkend meine Zustimmung widerrufen darf, kann ich dann die bis heute zu viel gezahlte Miete zurückfordern, oder?
Erst einmal vielen Dan im Voraus für eure Antworten. Ich weiss eure Mühe und den Aufwand zu würdigen.
Es wäre schön, wenn die Kompetenz des Antwortenden erkennbar wäre, da eine falsche Antwort leider immer Folgen habe kann.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.