Hallo zusammen,
meine Freundin und ich liegen gerade leider etwas im Clinch mit unserem Vermieter und erhoffen uns hier etwas Licht ins Dunkle bringen zu können.
Folgende Situation:
Der vor zwei Jahren geschlossene Mietvertrag enthält folgende Passage zum Thema "Schönheitsreparaturen":
"Der Vermieter ist zur Durchführung und Kostentragung von Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet. Sofern die Wohnung in renoviertem Zustand an den Mieter übergeben wird, ist dieser zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten verpflichtet."
Darüber hinaus sind folgende Vereinbarungen handschriftlich in dem Vertrag festgehalten:
• Wohnung wurde vom Vermieter neu gestrichen
• Wohnung wird von Mieter bei Auszug wiederhergestellt
Die Wohnung wurde von uns allerdings nicht in renoviertem bzw. gestrichenen Zustand übernommen, da wir mit den Vormietern mündlich vereinbart haben, dass von ihnen nicht alle Wände gestrichen werden müssen, lediglich die Farbigen. Auf Grund mangelhafter Arbeit der Vormieter entschlossen wir uns im Nachhinein jedoch, die Wohnung selbst einmal komplett weiß zu streichen.
Nun, nachdem ein Aufhebungsvertrag zum 14. August geschlossen wurde, verlangt der Vermieter von uns, die gesamte Wohnung erneut zu streichen, obwohl keine übermäßige Abnutzung, geschweige denn Schäden, erkennbar sind.
Hat von euch jemand eine Idee wer nun im Recht sein könnte oder einen Rat zum Umgang mit der Situation?
Besten Dank und Gruß