Hallo, ich habe meine Wohnung gekündigt und nun gab es einen ersten Besichtigungstermin um zu klären, was noch alles in Stand gebracht werden soll.
Im Mietvertrag steht folgendes:
ZitatUnabhängig davon, wie die Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses übergeben werden, ist der Mieter verpflichtet, beim Auszug die gemieteten Räume in ordnungsgemäß gesäubertem und bewohnbaren Zustand zurückzugeben.
Nun wurde beim heutigen Termin bemängelt, dass die Wände Schatten und Flecken haben. Die Wohnung wurde renoviert übergeben. Bin ich bei der Formulierung des Mietvertrages verpflichtet die Wände neu zu streichen?
Vielen Dank schon mal im Voraus!:)