Widerspruch Mieterhöhung?

  • Grüß Gott liebe Rechtsfreunde und Mieter,

    ich habe im Mai von meinem Vermieter unter anderem einen Mieterhöhungs-Brief erhalten. In dem Brief steht folgendes, sinngemäß, zwecks Anonymisierung Wortlaut leicht verändert:

    „Ihre Miete hat sich trotz gestiegener Kosten, erheblicher Investitionen in die Badmodernisierung und Mietpreissteigerungen in der Vergangenheit seit dem xx.xx.2014 nicht geändert. Der Mietzins für ihre Wohnung beträgt aktuell xxx €uro, dies entspricht aber schon seit einiger Zeit nicht mehr dem Mietzins vergleichbarer Wohnungen, so dass eine Mietzins-Erhöhung zum 01.09.2017 um xxx Euro notwendig wird. Somit steigt die monatliche Miete von bisher xxx auf xxx €. Ich bitte Sie daher die Zahlungen zum 01.09.2017 entsprechend anzupassen"

    Nicht mehr, nicht weniger.
    So, nun meine Gedanken dazu:

    # „Wegen gestiegener Kosten". Die Begründung meines Vermieters, die Kosten seien gestiegen, reicht für eine Mieterhöhung doch nicht aus, oder? Allein schon der Begriff "gestiegene Kosten". Hört sich irgendwie diffus an. Die Nebenkosten / Betriebskosten können nicht gemeint sein, denn da habe ich im letzten Wirtschaftsjahr sogar etwas zurückbekommen.

    # „Mietpreissteigerung in der Vergangenheit"??? …. verstehe ich auch nicht.

    # Den qualifizierten Mietspiegel unserer Stadt habe ich gecheckt. Ich liege deutlich über der Vergleichsmiete. Vergleichbare Wohnungen (Lage, Stadtviertel, Baujahr etc.) haben einen günstigeren Mietzins pro Quadratmeter. Ich liege sogar etwas über dem obersten Span-Wert, da ich von 2004 bis 2014 Staffelmiete für diese Wohnung zahlte.

    # Das Bad hat der Vermieter in der Tat letzten November neu gemacht (vorher war es 60/70er Jahre Niveau), aber sogar wenn er die Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen will, dann muss er doch nach § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darlegen wieviel die Modernisierung gekostet hat und davon maximal 11%, stimmt‘s? Dabei müssen doch die Gesamtkosten der Modernisierung benannt sowie die Kosten für alle einzelnen Maßnahmen für mich nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden, nicht wahr? Muss er mir auch Rechnungen vorlegen bzw. kann ich Rechnungskopien verlangen?
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    Also so wie ich das sehe, ist die Ankündigung der Mieterhöhung in dieser Form nicht korrekt, da voller Formfehler und nicht hinreichend genau begründet und somit das Mieterhöhungsbegehren unwirksam. Sprich, ich kann der Mieterhöhung schriftlich widersprechen und als Begründung für den Widerspruch die Formfehler benennen, richtig? Das führt dazu, dass der Vermieter die Ankündigung der Mieterhöhung dann ggf. erneut verschicken und einen späteren Beginn festlegen muss.

    Mich würden eure Gedanken dazu interessieren :)
    Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin für jeden Beitrag dankbar!