Übergabeprotokoll bei Auszug

  • Liebe Forianer,

    ich streite mich gerade mit meinem Vermieter darüber wer bestimmte Reparaturen in der Wohnung bezahlen muss. Er meint ich soll bezahlen, da es beim Einzug noch in Ordnung war. Ich bin der Meinung, dass ich an dem Schaden nicht schuld bin. Unabhängig von dem Schaden, auf den möchte ich hier nicht weiter eingehen: Was passiert jetzt bei meinem Auszug? Habe ich ein Recht auf ein Übergabeprotokoll, was wenn wir uns auch hier nicht einig werden? Ich gehe davon aus, dass ich mit der Wirksamkeit der Kündigung keine Miete mehr bezahlen muss. Aber wie holt man sich die Kaution am elegantesten zurück? Würdet Ihr unter diesen Umständen auch die üblichen Aktionen (z.B. Streichen der Wände) nicht durchführen, da es um die Kaution sowieso Streit geben wird? Ich habe eine gute Rechtsschutz- und eine Haftpflichtversicherung, wüsste aber gerne wie Ihr in so einem Fall vorgehen würdet. Ich habe den Eindruck der Vermieter möchte die Wohnung gerne auf meine Rechnung renovieren.

    Für jeden Rat bin ich Euch sehr dankbar.

    Euer Renter

  • 1. Nur zu sagen, dass man an dem Schaden nicht schuld war/ist, ist zu wenig. Wenn der Vermieter das Gegenteil beweisen kann, biste dran.
    2. Ob du die Wände streichen musst geht nur aus dem Mietvertrag und dem Zustand der Wohnung hervor. Einem Forum fehlt die Kristallkugel, um hier als Schiedsrichter einzugreifen.
    3. Ein Recht auf ein Übergabeprotokoll hast du nicht. Du solltest aber mit einem Zeugen die leere Wohnung begehen und gute Fotos vom Ist-Zustand machen. Dann kann der VM später vor Gericht keine Märchen erzählen.
    4. Nur wenn du alle Forderungen des Vermieters mit hieb- und stichfesten Beweisen entkräften kannst, dann kannst du dem Auszug und was danach kommt, gelassen entgegen dehen.

  • Danke Köbes für Deine Einschätzung.

    Im Mietvertrag steht natürlich, dass die WOhnung gestrichen werden muss. Ich meinte nur, wenn die Kaution sowieso erst mal einbehalten wird, macht es dann noch Sinn die Wohnung auf eigene Rechnung zu streichen?

    Wie geht man vor, wenn man die Kaution zurückbekommen möchte der Vermieter sie aber nicht herausrückt? Hat hier jemand eigene Erfahrung?

  • Da du eine Rechtsschutzversicherung hast, lasse dir einen Beratungstermin bei einem Anwalt für Mietrecht geben. Das ist zielführender als wenn ich versuche aus deinem zu geringen Input etwas herauszulesen.

    Und übrigens, ohne den genauen Text der Schönheitsreparaturenklausel ist eine Antwort überhaupt nicht möglich.

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