Hallo zusammen,
ich hoffe hier kann mir jemand eine klare Aussage bzgl. meines Sichtschutzes auf meiner Terrasse machen.
Ich wohne in einer Erdgeschoßwohnung mit Garten und Terrasse. Rechts und links direkt Gartennachbarn. Meine Terrasse ist höher gelegen wie die meines Nachbarn. So dass die Hecke die mich vom rechten Nachbarn trennt kein Sichtschutz für mich auf der Terrasse bietet. Somit habe ich im Sommer 2016 auf der Seite, zwischen Hauswand und Balkonträger einen 1,80 x 1,80 hohen, typischen Holz-Sichtschutz angebracht. Dieser ist mit Winkeln im Boden verschraubt (nicht in den Terrassenplatten). Er ist weder an der Wand des Hauses noch am Träger befestigt. Am Träger lehnt er an, die Wand berührt der Sichtschutz nicht mal. Mein Garten als auch meine Terrasse sind von der Vorderseite des Hauses, zu der nur ein Sackgassen-Fußweg führt, nicht einsehbar. Da meine Fenster von außen dunkel grau sind, habe ich auch den Sichtschutz in dunkelgrauem Holz gewählt.
Der Sichtschutz bietet auch Schutz vor Wind und Regen, da ich sonst nichts auf der Terrasse stehen lassen könnte ohne das es bei Sturm nicht beschädigt wird.
Der Hausverwalter hat mich darauf hingewiesen, dass dem Vermieter dieser Sichtschutz nicht gefallen würde. Darauf habe ich ihm erklärt, das a) der Sichtschutz keinerlei bauliche Veränderung sei und er b) auf meiner zum Mietobjekt gehörenden Terrasse stehe und er c) mir gerne schriftlich und anschaulich eine Alternative zeigen könnte, gegen die der Vermieter nichts ein zu wenden hätte. Darauf hin meinte er nur, ich solle einen Sonnenschirm aufstellen.
Vor 2 Wochen klingelte mein Hausverwalter, wie immer unangemeldet, und übergab mir einen Brief. Dieser war ohne Absender (nur Hausverwaltung stand oben drüber) und ohne handschriftliche Unterschriften. Ich sollte innerhalb 1 Woche den Sichtschutz entfernen. Mit Androhung Anwalt und mit (evtl fitkiven) Daten an denen ich angeblich aufgefordert wurde, diesen Sichtschutz ab zu montieren. Unter anderem auch der Mai 2015 und März 2016. Damals stand dieser Sichtschutz noch gar nicht.
Ich habe den Sichtschutz nicht abmontiert.
Exakt 8 Tage später kam ein Brief vom Anwalt. Er behauptet der Sichtschutz sei eine bauliche Veränderung. Mit Kostenrechnung über 255 EUR die ich sofort zu zahlen hätte.
Wie ist das mit der baulichen Veränderung und der Privatsphäre auf meinem Balkon? Das wäre ja als ob er mir verbietet im Schlafzimmer Vorhänge an zu bringen.
Ich habe bereits mir einem Anwalt telefoniert. Er hält meinen Vermieter für ein A********. Nichts desto trotz würde mich allein ein Schriftverkehr über meinen Anwalt 250 EUR kosten. Das Gerichtskostenrisiko liegt bei 3000 EUR. Für einen lächerlichen Sichtschutz im Wert von 35 EUR zum Schutz meiner minimalen Privatsphäre auf meiner Terrasse.
Von anderen Mietern habe ich schon mitbekommen, das bei diesem Vermieter nichts ohne Anwalt läuft.
Kann mir jemand sagen wie meine Chancen stehen? Bin ich im Recht?
Liebe Grüße,
Nele