Zurückbehaltungsrecht rechtzeitig angezeigt, nun droht ündigung und Räumungsklage

  • Hallo und guten Abend,
    folgender Sachverhalt liegt vor. Ich wohne in einem MFH
    Ich habe gegen die Nebenkostenabrechnung ( Abrechnungsjahr 2015 ) fristgerecht Widerspruch eingelegt, meinen Vermieter darauf verwiesen, dass diese formell ungültig ist und bat ebenso um Einsicht in die Belege.
    Erst im Februar diesen Jahres reagierte er auf meinen Widerspruch und unter Nachdruck erhielt ich diese im April 2017.
    Es wäre eine Nachzahlung von über 200,,- € gewesen. Er hätte bis 31.12.16 ja noch korrigieren können. Somit ist die gesamte Nebenkostenabrechnung ja unwirksam. Dies habe ich ihm mitgeteilt, auch das er keinen Anspruch auf eine Nachzahlung hat durch Fristversäumnis und unwirksamer Nebenkostenabrechnung.

    Nun möchte er ja gerne nach Miteigentumsanteilen abrechnen, was im Mietvertrag aber nicht geregelt ist. Ich habe nicht mal eine Eigentumswohnung gemietet. Ist so wie der Standartmietvertrag für Mietwohnungen aus dem Internet (übernahm damals der Makler) Bei der Überprüfung der Rechnungsbelege stellte sich auch heraus, das nicht umlagefähige Positionen sich hinter umlagefähige verstecken, welche ja raus gerechnet werden müssten. Auch da ist er nicht gewillt zu korrigieren. An allem wird geschummelt, was aber nur durch die Einsicht in die Einzelbelege sichtbar wird. Verbrauch an Wasser und Abwasser wurde zum Nachteil der Mieter geschummelt. Ich habe ihn mehrmals darum gebeten, habe mein Zurückbehaltungsrecht im April ihm angezeigt und begründet, bis Mai die Vorauszahlungen unter Vorbehalt gezahlt und mit Juni dann nicht mehr, bis eine Abrechnung vorliegt. Alles ohne Erfolg, er rechnet nicht Ordnungsgemäss ab. All das gilt auch für 2014 ( formell ungültig, keine Reaktion ect. Nun lies er mich über einen Anwalt anschreiben, fordert die Nachzahlung für 2014 und 2015 (zusammen ca 420,- € ) plus die Vorauszahlungen aus dem Zurückbehaltungsrecht von je 120,- €. Dem Anwalt interesiert das garnicht, er scheint nicht mal den Mietvertrag zu kennen. Ignoriert alles, kann aber uach nichts gegenteiliges belegen usw.

    Nun droht er mir mit einer fristlosen Kündigung wenn ich nicht zahle und mit einer Räumungsklage.
    Aber das kann doch garnicht sein, es ist alles im Mietvertrag geregelt. Wenn der Vermieter nach Miteigentumsanteil umrechnen möchte, dann ist es ja sein gutes Recht, nur dann muss das auch so im Mietvertrag stehen.
    Mir scheint, man stellt nun fest, dass der Vermieter auf einige Kosten sitzen bleibt und mich nun raus haben will.
    Ich denke aber auch, das wenn selbst ein Makler für die Vermietung beauftragt wird, muss er doch wissen, was in seinem Mietvertrag steht.

    Ja, was tuh ich denn nun? Das ist eine Willkür die hier abgezogen wird.Gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung nicht, und eine Räumungsklage doch ebenso wenig.

    Ich danke schon mal im voraus für Hinweise und Tipps von Euch

    lg Chriesy

    Ich danke Euch

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