geschätzte Nebenkosten Zeitraum für die Rückzahlung

  • Bin 2016 aus derWohnung ausgezogen .Es wurden die Zählerstände Wasser wie Heizung vom Vermieter abgelesen .

    2014 /2015 /2013 wurde nur geschäzt .Da ich außerhalb arbeite und nur selten in der Wohnung war .

    Meine Frage wie lange zurückwirkend müssen die Schätzwerte der Nebenkosten mit den jetzt origenalen Ablesewerten
    verrechnet werden .

    Da die Schätzwerte deutlich höher als die wirklichen Verbrauchswerte sind .Für wievele Jahre habe ich Anspruch auf eine Rückzahlung ?

  • Muß noch dazu sagen.

    Ablesen und .Nebenkostenabrechnung macht Techem

    Habe 2015/2014 Wiederspruch eingelegt .Da der Vermieter bei mir (zwar viel später ,aber er hat )in diesen Jahren persöhnlich abgelesen hat .Er hatte alsö die orginalen Zählerstände . Seiner Meinung nach waren aber nur die gescxhätzten von Techem für die Abrechnung relevant .Die von ihm abgelesenenfür 2014 wurden nicht mal als Anfangsbestand für 2015 übernommen .

  • Einwände gegen die Abrechnung kann man als Mieter binnen 12 Monate nach Zugang erhaben.

    Bei kalenderjähriger Abrechnung wäre das für die Abrechnungen 2013 und 2014 also nicht mehr möglich.

    Für 2015 nur noch wenn der Zugang der Abrechnung noch keine 12 Monate her ist.

    Hättest Du das Ablesen irgendwie ermöglicht wäre wäre dir die Schätzung erspart geblieben.

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