Bin 2016 aus derWohnung ausgezogen .Es wurden die Zählerstände Wasser wie Heizung vom Vermieter abgelesen .
2014 /2015 /2013 wurde nur geschäzt .Da ich außerhalb arbeite und nur selten in der Wohnung war .
Meine Frage wie lange zurückwirkend müssen die Schätzwerte der Nebenkosten mit den jetzt origenalen Ablesewerten
verrechnet werden .
Da die Schätzwerte deutlich höher als die wirklichen Verbrauchswerte sind .Für wievele Jahre habe ich Anspruch auf eine Rückzahlung ?