Hallo zusammen,
eine rein fiktive Frage.
Person A und B haben mehrere Jahre eine Wohnung gemietet. Nun sind die beiden in eine neue Wohnung gezogen. Der Vermieter möchte die alte Wohnung kernsarnieren und besteht darauf das A und B die Küche entsorgen, die der Vormieter in der alten Wohnung gelassen hat.
Die Frage ist jetzt: Wer ist für die Entsorgung zuständig. Im Mietvertrag von A und B ist zum Thema Küche nichts zu finden. Desweiteren droht der Vermieter A und B mit einer kostenpflichtigen Entsorgung, sollte die Küche von A und B nicht selbst zum Sperrmüll bringen. Ist das rechtens?
Liebe Grüße
BMF