Hallo,
Da die NK Abrechnung 2015 für mich nicht nachvollziehbar, hatte ich sie bemängelt und um Zusendung der relevanten Kopien gebeten. Diese habe ich aber nicht vollständig erhalten. Somit konnte ich 12 Monate nicht auf Richtigkeit überprüfen. Mit der Abrechnung für 2016 erhielt ich dann nach 12 Mon. weitere Kopien.
Festgestellt habe ich dabei, dass die Grundsteuer NICHT auf den Namen der (Privat)Vermieterin, sondern auf offenbar jemand anderem mit gleichem Nachnamen ausgestellt wurde. Ich wohne 14 Jahre in dieser Wohnung. Im Mietvertrag steht nichts von Grundsteuer. Diese wurde erst vor ca 2 Jahren auf die Mieter umgelegt (mit Ankündigung). Nun stellt sich heraus, die Belege laufen auf jemand anderen als die Vermieterin. Ist es rechtens, dass die VM dann die Grundsteuer berechnen kann?
Da die VM nicht innerhalb 12 Mon. korrigiert hat, hat sie damit ihren Anspruch verwirkt?
NK 2016: dasselbe Problem mit der Grundsteuer, zusätzlich sind die personenbedingten Umlagen nicht korrekt. Im laufe des Jahres variiert die Personenzahl aufgrund von Ein-Auszug und Geburten zwischen 13 und 17. Lt. Mietvertrag sind pro Person 50€ zu zahlen. Für das ganze Jahr wurden mtl. 15 Personen berechnet. Ist das korrekt?
Danke für Antworten.