Wasserspülung zu laut

  • Hallo zusammen,

    ich hatte vor zwei Jahren einen defekten Spülkasten den ich gegen einen Neuen ausgetauscht habe. Eine Abnahme erfolgte durch den Vermieter und Hausverwaltung diesbezüglich.
    In diesem Jahr haben Vermieter und Hausverwaltung die jährlich Wohnungsbesichtigung gemacht. Dabei hat der Vermieter gemeint die Spülung ist zu laut und läuft zu lang. Ein Defekt ist an dem Wasserkasten und dem Schwimmer aber nicht der hat einwandfrei funktioniert. Nun hat die Hausverwaltung einen Handwerker bestellt und der hat den Schwimmer ausgetauscht. Die Rechnung soll ich nun bezahlen. Mir wurde kein Besichtigungsprotokoll übergeben und mir wurde nicht gesagt das ich eine Reparatur vornehmen muss. Der Vermieter wohnt direkt unter mir und hört scheinbar das Wasser laufen.
    1.Muss ich die Kosten übernehmen ohne vorherige Absprache mit mir oder Ankündigung durch die Hausverwaltung?

    2.Kann ich auf ein Besichtigungsprotokoll für die jahrlichen Wohnungsbesichtigung und deren jetzigen Zustand bestehen?


    Gruß

  • Hallo, ich habe wirklich keine Ahnung von Jura bzw Ahnung von Mietrecht. Und danke an Köbes :)
    “Der Vermieter ist sowohl für große als auch für kleine Reparaturen zuständig. Für Kleinreparaturen hat er aber die Möglichkeit, im Mietvertrag eine Klausel zu vereinbaren, wonach der Mieter die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zahlen muss.“ Und das hat er auch gemacht, eine Kleinreparaturklausel habe ich im Mietvertrag. “100€“.
    Also darf er die Kosten auf mich umwälzen. Richtig? ( Hätte ich in meinem ersten Post schon erwähnen sollen)
    Während der Besichtigung habe ich mehrmals gesagt das da nichts kaputt ist. Und habe auch expliziet darauf hingewiesen das ich über evtl. anfallende Kosten informiert werden möchte. Steinreich bin ich nämlich nicht.:)
    In einer Mail behauptet die Hausverwaltung das der Schwimmer defekt ist und da Wasser tropfte. Dieser musste umgehend ausgetauscht werden. Vermieter und Hausverwalter haben sich gegenseitig als Zeugen. Dummerweise war ich allein während der Besichtigung. Was ist aber mit einem Besichtigungsprotokoll? Kann ich das von der Hausverwaltung verlangen?

    Gruß

  • Dummerweise war ich allein während der Besichtigung. Was ist aber mit einem Besichtigungsprotokoll? Kann ich das von der Hausverwaltung verlangen?


    Njet, kannste nicht. Der Kostenanteil der Kleinreparatur bleibt Dir jedoch "erhalten".

  • Der Kostenanteil der Kleinreparatur bleibt Dir jedoch "erhalten".


    Welcher Kostenanteil? Bei einer wirksamen Kleinreparaturklausel heißt es alles oder nichts, einen Kostenanteil gibt es da nicht. Und dann wäre noch zu überlegen, ob eine Reparatur am Innenleben einer Toilettenspülung zu den Kleinreparaturen gehört. Beim Taster, der den Spülvorgand auslöst, dürfte sich diese Frage wohl nicht stellen.

  • Ein Schwimmerventil unterliegt nicht dem direkten Zugriff des Vermieters und ist folglich keine Kleinstreparatur.

    Zitat

    ich hatte vor zwei Jahren einen defekten Spülkasten den ich gegen einen Neuen ausgetauscht habe

    Dann befindet sich der Spülkasten eigentlich in deinem Eigentum. Oder gibt es hier eine Vereinbarung mit dem Vermieter?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich hatte Datenbankfehler von Sonntag bis einschließlich Mittwoch wenn ich diese Seite besuchen wollte. Und nun sind meine Einträge vom Donnerstag alle wieder gelöscht. Ein erneuter Datenbankfehler?

    Aber danke für die Antworten

  • Ich hatte Datenbankfehler von Sonntag bis einschließlich Mittwoch wenn ich diese Seite besuchen wollte. Und nun sind meine Einträge vom Donnerstag alle wieder gelöscht. Ein erneuter Datenbankfehler?

    Aber danke für die Antworten

    Es wurden lt.Admin einige Beiträge infolge von "Umstellung" für immer verloren. Möglicherweise waren Deine dabei. Aber wie man sieht, es wird langsam besser.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!