Hallo zusammen,
ich hatte vor zwei Jahren einen defekten Spülkasten den ich gegen einen Neuen ausgetauscht habe. Eine Abnahme erfolgte durch den Vermieter und Hausverwaltung diesbezüglich.
In diesem Jahr haben Vermieter und Hausverwaltung die jährlich Wohnungsbesichtigung gemacht. Dabei hat der Vermieter gemeint die Spülung ist zu laut und läuft zu lang. Ein Defekt ist an dem Wasserkasten und dem Schwimmer aber nicht der hat einwandfrei funktioniert. Nun hat die Hausverwaltung einen Handwerker bestellt und der hat den Schwimmer ausgetauscht. Die Rechnung soll ich nun bezahlen. Mir wurde kein Besichtigungsprotokoll übergeben und mir wurde nicht gesagt das ich eine Reparatur vornehmen muss. Der Vermieter wohnt direkt unter mir und hört scheinbar das Wasser laufen.
1.Muss ich die Kosten übernehmen ohne vorherige Absprache mit mir oder Ankündigung durch die Hausverwaltung?
2.Kann ich auf ein Besichtigungsprotokoll für die jahrlichen Wohnungsbesichtigung und deren jetzigen Zustand bestehen?
Gruß