Hausmeister nicht im Mietvertrag

  • Folgende Situation,

    meine Freundin und ich wohnen seit 5 Jahren in einer 3-Zimmer Wohnung.

    Der damalige Vermieter war sehr nett und es gab nie Probleme oder unangemessene Steigerungen der Nebenkosten.

    Auch im Mietvertrag (Vorlage Mieterschutzbund) war nicht angekreuzt "Alle Betriebskotsten", sondern alle einzeln aufgeführt.

    Also Wasser, Hausstrom, Hausreinigung, etc. Hauswart war bzw. ist nicht angekreuzt.

    Der neue Eigentümer hat aber anscheinend einen Hausmeister eingestellt bzw. einen beauftragt und diesen mit ca. 250€ pro Wohnung umgelegt.

    Nach eigener Recherche ist das doch eigentlich nicht in Ordnung, wenn im Mietvertrag kein Hauswart vereinbart war?

    Hat jemand einen ähnlichen Fall, und hätte einen Tipp für mich, wie ich weiter vorgehen soll?

    Grüße

  • Auch im Mietvertrag war nicht angekreuzt..., soll wohl heissen ist nicht angekreuzt. Den Mietvertrag übernimmt der neue Eigentümer so wie er ist, es gibt ohne Dein Einverständnis keine Änderungen.

    So wie es aussieht sind die Kosten für einen Hausmeister/Hauswart nicht vermerkt und können demzufolge auch nicht verrechnet werden.

    So steht es geschrieben...

  • Ja, am Vertrag wurde nie etwas geändert. Habe vom neune Vermieter, außer Begrüßungsschreiben auch nie etwas gehört. Werde dann wohl mal ein Schreiben aufsetzen. Die Nebenkostenrechnung strotzt selbst für den Laien vor Fehlern:

    - Abschlagszahlung falsch angegeben 99€ statt gezahlter 128€ im Monat

    - Punkt "Fremdleistungen und Reparaturen"

    - Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr von bis zu 150%

    Warum konnte es nicht einfach der einfache nette alte Mann bleiben :O Die Geldgier der jetztigen GmbH tut fast schon weh.


  • - Abschlagszahlung falsch angegeben 99€ statt gezahlter 128€ im Monat

    - Punkt "Fremdleistungen und Reparaturen"

    - Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr von bis zu 150%

    - Die 348.- Euro sind ein ganzer Batzen Geld, auf den ich auch nicht verzichten würde.

    - Fremdleistungen und Reparaturen haben bei einer Betriebskostenabrechnung nichts verloren. Kann es sein, dass die Wohnung eine vermietete Eigentumswohnung ist? Da wären solche Posten sinnvoll.

    - Steigerungen, egal wie hoch, kann ein Mieter durch Einsichtnahme in die Unterlagen verlangen. Erst dann kann und sollte man reklamieren.

  • Hallo, Jan Frederick, Geld mag jeder gern, und wenn es das Gesetz erlaubt mehr zu fordern ist es ja legal. Anstand wird lt.Gesetz nicht verlangt, ist nicht einklagbar. Nur soviel dazu.

    Eine fehlerhafte NK-Abrechnung musst Du nicht akzeptieren. Soviel mir bekannt musst Du den VM auch nicht auf die Fehler hinweisen, Du begleichst die Abrechnung nur mit "Vorbehalt" oder garnicht, und mal sehen was als Antwort darauf kommt.

  • So steht es geschrieben...

    Eigentlich steht geschrieben das im Mietvertrag die einzelnen Betriebskostenarten nicht aufgelistet werden müssen. Es reicht wenn dort steht das der Mieter die Betriebskosten trägt. Dann sind 16 der 17 BK-Arten, sofern sie anfallen, umlegbar.

    Aber hier wurde ein Vordruck des "Feindes" (Mieterbund) verwendet. Da kann es sein das die entsprechende Klausel BK-Arten die nicht ausdrücklich genannt sind von der Umlage ausschließt.

  • Es reicht wenn dort steht das der Mieter die Betriebskosten trägt. Dann sind 16 der 17 BK-Arten, sofern sie anfallen, umlegbar.

    Ich bezweifle, dass der Hinweis "Betriebskosten" genügt, es müsste meiner Meinung der Hinweis auf die Betriebskostenverordnung

    sein. Die BK-Verordnung schlüsselt nämlich sämtliche umlegbaren Kosten auf, wogegen der Hinweis "Betriebskosten" das nicht der Fall ist.

    Wenn im MV alle Kostenarten aufgeführt sind und der Posten "Hausmeister" fehlt, ist das Fakt. Den Hausmeister müssen die Mieter nicht bezahlen.

    Im Gegensatz der Hinweis auf die BKV. Hier ist mit Sicherheit auch der Hausmeister aufgeführt. Meine ich zumindest.

  • https://www.dropbox.com/sh/n57w2yrcdsno3hi/AADrHlthHhvjNrzrfHhuiInMa?dl=0

    Hier habe ich mal die Seiten hochgeladen. Es ist eben nicht angekreuzt "Alle Betriebskosten". Falls ich das richtig verstehe.

    Und bitte nicht falsch verstehen. Jeder Vermieter soll Geld verdienen dürfen und auch rechtliche Mittel ausschöpfen. Bei Steigerungen des Hausstroms um 150%, Abwasser um 58%, Versicherungen um 77% und Winterdienst/Hausreinigung/Hausmeister um 89% kommt mir das schon etwas spanisch vor.

    Und das alles zufälligerweise im Jahr des Eigentümerwechsels.

    Ich stelle mich auf längere Schriftwechsel ein.

  • Aus meiner Sicht dürfen die Hausmeisterkosten umgelegt werden. Denn es steht nirgends im Vertrag das BK die nicht ausdrücklich genannt sind, nicht umgelegt werden können/dürfen. Sowas in der Art steht nämlich in machen Vertragsvorlagen des Mieterbundes.

    Hier wurde sogar auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen.

    Am besten Du läßt den Vertrag und die Abrechnung fachlich prüfen.

  • Werde ich wohl machen müssen :/ Wie lasse ich sowas am besten prüfen und was kommt da kostenmäßig auf mich zu?

    Allerdings frage ich mich, wenn es die optionen gibt:

    - Alle Betriebskosten gem. §...

    - Folgende Betriebskosten gem. §...

    Wenn der Vermieter dann einfach neue Nebenkosten hinzufügen kann wäre die 2. Option ja nutzlos im Vertrag.

  • Wie lasse ich sowas am besten prüfen und was kommt da kostenmäßig auf mich zu?

    Am besten von einem Fachanwalt für Mietrecht. Zu den Kosten kann ich nichts sagen. Aber wenn die Nebenkosten derartig gestiegen sind sollte das auf jeden fall lohnen.

  • Werde ich wohl machen müssen :/ Wie lasse ich sowas am besten prüfen und was kommt da kostenmäßig auf mich zu?

    Allerdings frage ich mich, wenn es die optionen gibt:

    - Alle Betriebskosten gem. §...

    - Folgende Betriebskosten gem. §...

    Wenn der Vermieter dann einfach neue Nebenkosten hinzufügen kann wäre die 2. Option ja nutzlos im Vertrag.

    Hallo,

    ich teile deine Ansicht, dass der Mietvertrag eindeutig sagt, dass nicht alle BK umgelegt werden, sondern nur die angekreuzten. Wenn BK-Positionen dazukommen sollen, dann muss dies vereinbart werden.

    Ich persönlich würde für so etwas keine Zeit und Geld mit einem Anwalt verschwenden.

    Gruß

    H H