Frist nach Ablehnung Betriebskosten

  • Hallo zusammen,

    ich werde demnächst der Nebenkostenabrechnung widersprechen, da neben streibaren Fehlern die Vorausszahlung falsch berechnet ist.

    Normal hat man ja 1 Monat Zahlungsziel nach Erhalt. Wie verhällt es sich, wenn die Betriebskostenabrechung formelle Fehler enthält.

    Muss ich dann mit vorbehalt zahlen oder auf eine neue Nebenkostenabrechnung warten oder zählen die 30 Tage erneut nach Erhalt der neuen Rechnung?

    2. Im Zuge des Widerspruchs fordere ich auch eine Einsicht in die Belege. Wie verhält es sich dort mit der Frist, falls Fehler gefunden wurden? Erstmal Zahlen oder warten?

    Grüße

  • 2. Im Zuge des Widerspruchs fordere ich auch eine Einsicht in die Belege. Wie verhält es sich dort mit der Frist, falls Fehler gefunden wurden? Erstmal Zahlen oder warten?

    Solange der Vermieter, trotz Aufforderung, keine Belegeinsicht gewährt ist die Nachzahlung nicht fällig.

    Einwände gegen die Abrechnung kannst Du noch binnen 12 Monate nach Zugang erheben. Für den Fall ist Zahlung unter Vorbehalt zu empfehlen.

  • Die Abgrenzung zwischen formellen und inhaltlichen Fehlern ist im Einzelfall oft schwierig. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Überwiegend wird darauf abgestellt, ob das richtige Abrechnungsergebnis anhand der Abrechnung ermittelt werden kann, ohne dass die Struktur der Abrechnung geändert werden muss. Dann ist die Abrechnung formell in Ordnung, wenn auch inhaltlich falsch."


    3e2ca0dc1dd24223a5bd2ab35147b506Wenn Du z.B. die Abrechnung selbst in Bezug auf die falschen Vorauszahlungsbeträge korrigieren kannst wäre die Abrechnung insofern

    korrekt.

  • Die Abgrenzung zwischen formellen und inhaltlichen Fehlern ist im Einzelfall oft schwierig. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Überwiegend wird darauf abgestellt, ob das richtige Abrechnungsergebnis anhand der Abrechnung ermittelt werden kann, ohne dass die Struktur der Abrechnung geändert werden muss. Dann ist die Abrechnung formell in Ordnung, wenn auch inhaltlich falsch."


    3e2ca0dc1dd24223a5bd2ab35147b506Wenn Du z.B. die Abrechnung selbst in Bezug auf die falschen Vorauszahlungsbeträge korrigieren kannst wäre die Abrechnung insofern

    korrekt.

    Ja, korrigieren könnte ich, trotzdem wäre es natürlich schön eine korrekte Abrechnung zu haben. Da in der Abrechnung der Posten "Reparaturen/Fremdleistungen" aufgeführt ist und dieser nirgends erläutert wird, gehe ich davon aus, dass es in der Abrechnung zu inhaltlichen Fehlern gekommen ist. Da die Abrechnung neben der falsch angegebenen Vorauszahlung auch Schreibfehler beinhaltet, gehe ich davon aus, in der Einsicht noch einige Punkte zu finden. Es sollte dazu gesagt werden, dass es die erste Nebenkostenabrechnung mit dem neuen Vermieter ist.