Nachmieter zahlt Miete nicht, Vermieter macht mich schuldig

  • Hallo!

    Ich habe ein dringendes Problem und weiß nicht wie ich damit umzugehen habe. Ich bitte um Hilfe!

    - Ich habe meine Wohnung gekündigt und dem Vermieter eine postalische Kündigung gesendet (per Einwurf) und ebenfalls eine E-Mail gesendet. Daraufhin haben wir ebenfalls telefoniert und der Vermieter war mir gegenüber zuvorkommend - da ich schneller als die 3monatige Kündigungsfrist ausziehen wollte, sollte ich einen geeigneten Nachmieter finden.
    (zu diesem Zeitpunkt habe ich keinerlei schriftliche Bestätigung erhalten, was meine Kündigung betrifft; ebenfalls wurde alles mündlich vereinbart in Bezug auf Nachmietersuche)

    - Ich habe 5 "Nachmieter" gefunden, die mir persönlich sympathisch rüberkamen und teilte meinem Vermieter alle wichtigen und essenziellen Infomationen mit.

    (Der Vermieter wohnt ca. 500km weit weg und ist/war nicht im Stande persönlich Besichtigungen durchzuführen)

    - Der Vermieter beschloss nach den Besichtigungen plötzlich die Miete zu erhöhen (100Euro mehr) und somit blieb nur eine Person von den 5 potenziellen Nachmietern übrig, der die 100Euro mehr kein Problem bereiteten.

    - Der Vermieter war mit der Nachmieterin einverstanden, hatte telefonischen Kontakt mit ihr und beschloss ihr einen Mietvertrag zukommen zu lassen.

    Meine Kündigungsfrist sollte somit um 2 1/2 Monate gekürzt sein, da die Nachmieterin zum 15. des Kalendarmonats einziehen würde. Der Vermieter versicherte mir telefonisch, dass ich somit nur für die Hälfte der Monatsmiete verantwortlich wäre und er mir die bereits durch mich komplett bezahlte Monatsmiete die Hälfte zurücküberweisen würde.

    - Der Mietvertrag zwischen der Nachmieterin und dem Vermieter kam auf postalischem Wege zu Stande. Mietvertrag der neuen Mieterin sollte ab dem 15. des Kalendermonats gültig sein. Bis zum 18. des gleichen Kalendermonats hatte die Nachmieterin Zeit die Hälfte der Monatsmiete und die Kaution zu überweisen.

    - Am 17. fand die Schlüsselübergabe zwischen mir und der Nachmieterin statt (auf Wunsch der Nachmieterin). Übergabeprotokoll wurde 3malig ausgefüllt und ebenfalls dem Vermieter übermittelt.

    - Nun hat die Nachmieterin bis heute den 25. das Geld nicht überwiesen.
    Der Vermieter gab ihr vor 2Tagen telefonisch nochmal eine Verlängerung von 2Tagen bis heute, jedoch tat sich bis heute nichts.

    -Der Vermieter hat ihr nun eine fristlose Kündigung gesendet, sowohl postalisch als auch per SMS und Mail. Nun will er dass eine Schlüsselübergabe zwischen Ihr und mir stattfindet.

    HIER DIE ERSTE FRAGE - BIN ICH NICHT KOMPLETT AUS DEM VERTRAG RAUS? HABE ICH NOCH ETWAS ZUTUN DAMIT? WARUM SOLL MIT MIR DIE SCHLÜSSELÜBERGABE STATTFINDEN?

    (Ich ziehe 350km weit weg und selbst meine Eltern, bei denen ich derzeit verweile, wohnen 150km von meiner EX-Wohnung entfernt. Ich fahre doch nicht extra für eine Schlüsselübergabe so einen weiten Weg...der Vertrag kam doch zu Stande mit der Nachmieterin.)

    - Zudem verweigert der Vermieter mir die Auszahlung meiner halben Monatsmiete und ich habe ebenfalls noch keinerlei Kaution erhalten. Er gibt mir die Schuld für die Nachmieterin. Ich soll somit für ihre Kosten aufkommen.

    NUN DIE ZWEITE FRAGE - KANN DER VERMIETER MICH SCHULDIG SPRECHEN? DARF ER MIR DIE AUSZAHLUNG DER MONATSMIETE UND DER KAUTION VERWEIGERN?
    Ich wusste doch nicht was das für eine Person ist, ich kann doch nichts für ihre Unzuverlässigkeit.



    Ich habe bis heute keine Kündigungsbestätigung erhalten (schriftlich), einen Vertrag mit einem Nachmieter hatte der Vermieter aber bereits geschlossen und die Schlüsselübergabe fand statt. Meiner Meinung nach bin ich doch raus oder muss ich für irgendetwas haften?


    Danke für all eure Hilfe!

    Beste Grüße!

  • WARUM SOLL MIT MIR DIE SCHLÜSSELÜBERGABE STATTFINDEN?

    - Zudem verweigert der Vermieter mir die Auszahlung meiner halben Monatsmiete und ich habe ebenfalls noch keinerlei Kaution erhalten. Er gibt mir die Schuld für die Nachmieterin. Ich soll somit für ihre Kosten aufkommen.

    Für die Auszahlung der Miete, insbesondere der Kaution hat der VM noch Zeit.

    NUN DIE ZWEITE FRAGE - KANN DER VERMIETER MICH SCHULDIG SPRECHEN?

    Dich schuldig sprechen kann nur ein Richter.

    einen Vertrag mit einem Nachmieter hatte der Vermieter aber bereits geschlossen und die Schlüsselübergabe fand statt.

    Meiner Meinung nach bin ich doch raus oder muss ich für irgendetwas haften?

    Es besteht bereits ein neuer Mietvertrag, die Wohnung wurde übergeben und somit hast Du mit der Wohnung nichts mehr zu tun, es sei denn, Du hättest Schäden hinterlassen, die Dir der VM evtl. nachweislich noch zurechnen könnte. Dafür könnte sich der VM aus der Kaution bedienen.

  • Hallo,

    deine Situation ist sehr schwer zu beurteilen.

    Mit dem neuen Mietvertrag zwischen Vermieter und Nachmieterin bist du theoretisch aus der Wohnung. Allerdings hättest du sie an den Vermieter zurückgeben müssen und nicht an die Nachmieterin. Der Vermieter hätte dann an die Nachmieterin übergeben, dann wäre es sein Problem gewesen.

    Wenn der Vermieter es jetzt darauf anlegt, kann er sagen, es hätte noch keine Rückgabe an ihn stattgefunden. Somit stehst du in der Pflicht ihm die Wohnung zurückzugeben. Solange bist du schadenersatzpflichtig (zumindest theoretsich). Du hast sicher noch nicht einmal eine Kopie des Mietvertrages in Händen.

    Ich denke du solltest auf jeden Fall versuchen die Sache gütlich mit dem Vermieter zu lösen. Versuch die Wohnung zurückzukriegen und übergebe sie dem Vermieter. Wenn es dann nur die halbe Monatsmiete ist, kommst du noch gut raus.

    Gruß

    H H

  • - Der Mietvertrag zwischen der Nachmieterin und dem Vermieter kam auf postalischem Wege zu Stande. Mietvertrag der neuen Mieterin sollte ab dem 15. des Kalendermonats gültig sein. Bis zum 18. des gleichen Kalendermonats hatte die Nachmieterin Zeit die Hälfte der Monatsmiete und die Kaution zu überweisen.

    Es kam ein Mietvertrag zustande mit der Nachmieterin ab 15.d.Mts. und damit bist Du ab 16.d.Mts. nicht mehr Mieterin dieser Wohnung.

    - Am 17. fand die Schlüsselübergabe zwischen mir und der Nachmieterin statt (auf Wunsch der Nachmieterin). Übergabeprotokoll wurde 3malig ausgefüllt und ebenfalls dem Vermieter übermittelt.

    Ist nur möglich mit Zustimmung des Vermieters.

    -Der Vermieter hat ihr nun eine fristlose Kündigung gesendet, sowohl postalisch als auch per SMS und Mail. Nun will er dass eine Schlüsselübergabe zwischen Ihr und mir stattfindet.

    Das hast Du doch schon, sieht aus ohne Zustimmung des Vermietes. Daraus könnten Dir Konsequenzen entstehen, s.#4.