Einbauküche in Miete enthalten, Spühlmaschine defekt

  • Guten Abend liebe Leute,

    ich habe mal eine Frage. wir sind vor ca. 3 Wochen in eine neue Wohnung gezogen in der es eine Einbauküche gibt mit E-Geräten, diese ist natürlich in der Miete bzw. in den Nebenkosten enthalten.

    Die Spühlmaschine die dort verbaut ist hat schon mehrere Jahre auf dem Kasten, das sieht man ihr auch eindeutig an. Nun meine Frage, wenn diese nun angenommen im nächsten halben Jahr kaputt gehen würde, wer müsste das zahlen?

    Unter der Kleinreparaturklausel steht im Mietvertrag, dass der Betrag der Kleinreparaturen im Monat nicht mehr als 120€ betragen darf und das darunter alle Gegenstände Fallen die dem täglichen Gebrauch/Zugang des Mieters unterliegen.

    Zählt da nun die Spühlmaschine auch dazu?

    Dazu kommt auch noch das unsere Vermieterin meinte dass wenn jetzt z.B. die Spühlmaschine kaputt gehen sollte, wir die kompletten Kosten einer neuen übernehmen müssten.

    Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir da weiter helfen könntet.

    Gruß Marc

  • Ich denke das liegt an der Ursache des Defektes. Wenn du die Spülmaschine als Müllschlucker benutzt, und z.Bsp. durch eine Verstopfung das Gerät kaputt gehen würde, wäre es wohl deine Sache.

    Ansonsten, bei ungeklärter Ursache, oder Verschleiss usw. ist das Sache des Vermieters.

  • Dazu kommt auch noch das unsere Vermieterin meinte dass wenn jetzt z.B. die Spühlmaschine kaputt gehen sollte, wir die kompletten Kosten einer neuen übernehmen müssten.

    Die Vermieterin hat Null Ahnung. Wenn die Maschine den Geist aufgibt, dann muss sie auch eine neue (oder gebrauchte) Spülmaschine kaufen. Sollte jedoch der Defekt zu reparieren sein, dann erst müsst ihr die Kosten übernehmen. Aber nur bis zur Grenze der Kleinreparaturklausel.

  • Das hätten viele Vermieter gerne, dass Mieter defekte, mitvermietete Geräte ersetzen müssen (und sie dann auch noch dem Vermieter schenken müssen).

    Wenn ihr nicht klar für den Defekt verantwortlich seid, dann ist es Sache des Vermieters, das Gerät zu ersetzen. Soweit zur Theorie.

    Wir hatten das auch schon, da ist die Spülmaschine kurz vor unserem Einzug kaputt gegangen und die Vermieterin hat es über 4 Wochen nicht geschafft, ein Ersatzgerät zu beschaffen, weil sie auf ein günstiges Angebot warten wollte. Woche für Woche vertröstet. Sie musste ja nicht von Hand spülen und die Centbeträge, die die Mietminderung gewesen wären, machen den Aufwand nicht wett, sodass wir letztlich doch selbst eine Maschine beschafft haben, die wir natürlich beim Auszug mitgenommen haben. Man könnte natürlich darüber nachdenken, die Anschaffungskosten für die neue Maschine mit der Miete zu verrechnen (Ersatzvornahme), aber dann endet es eh im Streit, warum die Maschine so teuer war, die alte war nicht so viel wert,... Macht letztlich auch keinen Sinn.

  • Sollte jedoch der Defekt zu reparieren sein, dann erst müsst ihr die Kosten übernehmen. Aber nur bis zur Grenze der Kleinreparaturklausel.

    Kommt drauf an. Eine defekte Wasserpumpe unterliegt nicht dem Zugriff des Mieters und ist allein vom VM zu zahlen. Bei einem defektem Scharnier der Tür kann das schon wieder anders aussehen.

  • Ein defektes Scharnier ist allerdings sicherlich ein Fall für eine Kleinreparatur. Geht die Maschine aufgrund von Verschleiß kaputt, ist das in Vermieterverantwortung. Schließlich ist Miete streng genommen Nutzungsgebühr.