Guten Abend liebe Leute,
ich habe mal eine Frage. wir sind vor ca. 3 Wochen in eine neue Wohnung gezogen in der es eine Einbauküche gibt mit E-Geräten, diese ist natürlich in der Miete bzw. in den Nebenkosten enthalten.
Die Spühlmaschine die dort verbaut ist hat schon mehrere Jahre auf dem Kasten, das sieht man ihr auch eindeutig an. Nun meine Frage, wenn diese nun angenommen im nächsten halben Jahr kaputt gehen würde, wer müsste das zahlen?
Unter der Kleinreparaturklausel steht im Mietvertrag, dass der Betrag der Kleinreparaturen im Monat nicht mehr als 120€ betragen darf und das darunter alle Gegenstände Fallen die dem täglichen Gebrauch/Zugang des Mieters unterliegen.
Zählt da nun die Spühlmaschine auch dazu?
Dazu kommt auch noch das unsere Vermieterin meinte dass wenn jetzt z.B. die Spühlmaschine kaputt gehen sollte, wir die kompletten Kosten einer neuen übernehmen müssten.
Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir da weiter helfen könntet.
Gruß Marc